Daten
Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 207.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
22.05.2007
Stadtrat
X
02.05.2007
Bemerkungen
12.06.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan HO 183/2.Änderung " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10(1) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen
beschließt:
•
die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3) auszuräumen.
•
Den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan HO 183/2.Änderung " Am Wahlenpfad " gem. § 10
(1) BauGB.
•
Die Begründung vom 26.09.2006 wird als Begründung zur Satzung übernommen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Fortsetzung des Beschlussentwurfes:
Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes
HO 183 " Am Wahlenpfad ". Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Horrem
östlich der Hauptstraße. Das Plangebiet wird im Osten und Südosten von der Hangkante und einem
Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der Hauptstraße (L 163) einschließlich des
Kreisverkehrsplatzes im südlichen Bereich und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB 4
begrenzt. Die Lage ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 – die genaue Abgrenzung dem
Bebauungsplan im Maßstab 1:500 zu entnehmen.
siehe Seite 3
Beschlussvorlage 207.07
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2007
2. Folgejahr
2008
3. Folgejahr
2009
4. Folgejahr
2010
63.900 €
872.280 €
28.600 €
28.600 €
28.600 €
---
710.000 €
---
---
---
---
162.280 €
28.600 €
28.600 €
28.600 €
Betriebskosten:
---
83.600 €
167.206 €
167.206 €
167.206 €
Schuldendienste/Zinsen
---
22.200 €
22.200 €
22.200 €
22.200 €
Abschreibung
---
5.200 €
5.200 €
5.200 €
5.200 €
---
111.000 €
194.606 €
194.606 €
194.606 €
Zuschüsse
---
25.500 €
50.998 €
50.998 €
50.998 €
Gebühren
---
17.500 €
35.000 €
35.000 €
35.000 €
---
43.000 €
81.208 €
81.208 €
81.208 €
---
68.000 €
113.398 €
113.398 €
113.398 €
Einmalkosten
Ausgaben
gesamt:
Einnahmen
Kostenübernahme RWE für KITA
Aufwand Einmalkosten netto
gesamt:
Folgekosten:
Ausgaben
gesamt
Einnahmen
gesamt
Aufwand Folgekosten netto
gesamt:
Hinweis:
Die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen (Baugrundstücke) belaufen sich auf ca. 1.970.000 €
Folgekosten
Unterhaltungskosten für:
•
Grün – und Freiflächen
•
Straßen und Beleuchtung
•
Entwässerung
Beschlussvorlage 207.07
Aufgrund der im Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Kerpen und der RWE
Power geregelten Abnahmemodalitäten sowie der Gewährleistungs – und
Unterhaltungspflichten fallen Folgekosten erst ab dem Jahr 2011 an. Die
jährlichen Kosten für die Unterhaltung der Grün – und Freiflächen, sowie die
Straßen – und Kanalunterhaltung belaufen sich dann auf ca. 400.000 €/Jahr
(nach heutiger Kalkulation)
Seite 3
Begründung:
1.
Ziele des Bebauungsplanes
Die das Plangebiet des Bebauungsplanes HO 183 kreuzende 110 kV – Hochspannungsleitung wird nach
Aussagen des Netzbetreibers im Sommer 2006 demontiert. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt in
dem Trassenbereich der Leitung eine Bauverbotszone und Einschränkungen für Anpflanzungen fest. Durch
die 2. Änderung wird der betreffende Bereich überplant, die überbaubaren Flächen und Festsetzungen zu
Anpflanzungen entsprechend angepasst.
Weiterhin werden in weiteren Teilbereichen des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 geringfügige
Änderungen von Bauflächen, sowie Änderungen des Textteiles zum Bebauungsplan vorgenommen. Die
Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad " werden in der 2. Änderung
übernommen..
2.
•
•
•
•
•
•
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: 02.05.2006
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 06.06. – 23.06.2006
frühzeitige Beteiligung der Behörden: 31.05.2006 – 23.06.2006
Offenlagebeschluss : 31.10.2006
Offenlage : 20.11.2006 – einschl. 20.12.2006
Satzungsbeschluss : beabsichtigt 12.06.2007
Anlagen
1.
Lageplan
2.
Planverkleinerung
3.
Stellungnahmen TöB
3a.
Stellungnahmen Bürger
4.
Textliche Festsetzungen
5.
Begründung
6.
Umweltbericht, 2. Änderung
Beschlussvorlage 207.07
Seite 4