Daten
Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3: Stellungnahme TöB
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Anlage 3
STELLUNGNAHMEN TöB
Schreiben von/ Kurzinhalt
Vorschlag der Verwaltung
TÖB 1: Erft Verband, Bereich Abwassertechnik,
Bergheim, Herr Engelhardt v. 20.06.2006:
Es bestehen keine Bedenken.
entfällt
TÖB 2: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung
Euskirchen, Herr Frings v. 19.06.2006:
Es bestehen keine Bedenken.
Es erfolgt ein Hinweis zur Freihaltung der
Es wird auf die Stellungnahmen v. 29.08.02 u. 28.01.04 Sichtfelder.
hingewiesen.
Im Bereich der Anbindung an die L 163 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die Sichtfelder
entspr. Richtlinien für die Anlage v. Straßen, Teil Knotenpunkte, RAS-K1, Abschnitt 3.4 der FGSV im Bereich der
Einmündung dauerhaft von Bewuchs u. Baukörpern freigehalten werden.
TÖB 3: Landesbetrieb Wald und Holz, Forstamt Bonn,
Herr Herzig v. 21.06.2006:
Es bestehen folgende Bedenken:
Die Einbeziehung der nordöstlich- sowie östlich bis südöstlich im Plangebiet befindlichen Gehölzbestände in das Bebauungsplangebiet wird abgelehnt, da sie eine ökologisch
wichtige Vernetzungsfunktion existierender größerer Waldflächen erfüllen.
Der Schutz des Waldes genießt hier oberste Priorität, da der
Rhein-Erft-Kreis zu den waldärmsten Kreisen in NRW zählt.
Aufgrund seiner Randlage innerhalb des Plangebietes erscheint aus forstbehördlicher Sicht eine Ausgrenzung problemlos möglich, ohne dass die Aufstellung des Bplans dadurch beeinträchtigt wird.
TÖB 4: Staatliches Umweltamt Köln, Herr Nussbaum v.
20.06.2006:
Es bestehen keine Bedenken.
Die betreffenden Gehölzbestände werden durch
die Festsetzungen des Bebauungsplanes
gesichert.
Die Vernetzungsfunktion bleibt somit erhalten.
entfällt
TÖB 5: Infracor GmbH, Marl, Frau Kelch v. 09.06.2006:
Im Plangebiet verlaufen keine von Infracor betreuten entfällt
Fernleitungen.
TÖB 6: IHK Köln, Frau Niemann v. 09.06.2006:
Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.
entfällt
TÖB 7: Neuapostolische Kirche NRW, Dortmund, Herr
Pichel v. 13.06.2006: Es bstehen keine Anregungen oder entfällt
Bedenken.
TÖB 8: RWE Westfalen-Weser-Ems, Dortmund, Herr
Mußmann v. 19.06.2006:
Über den Bereich des Bplans verläuft in einem Schutz- Demontage ist erfolgt !
streifen die 110-kV-Hochspannungsfreileitung Grefrath- Schutzstreifen entfällt.
Mödrath, BI. 0704 (Maste 15 bis 19).
Es wird auf die Stellungnahme v. 26.01.06 verwiesen. Darin
wird darauf hingewiesen, dass die o.a. Leitung noch in
diesem Jahr demontiert werden soll. Nach der Demontage
der o.a. Freileitung bestehen keine Bedenken. Bis dahin
wird darum gebeten, die Auflagen aus der Stellungnahme v.
02.08.06 zu berücksichtigen.
TÖB 9: Bezirksregierung Düsseldorf, Herr Rotter v.
26.06.2006:
entfällt
Belange der zivilen Luftfahrt werden nicht berührt.
Anlage 3: Stellungnahme TöB
Schreiben von/ Kurzinhalt
TÖB 10: Bezirksregierung Düsseldorf, Außenstelle Köln,
Kampfmittelbeseitigungsdienst, Herr Bauer v.
23.06.2006:
Es bestehen keine Bedenken.
Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann nicht
gewährt werden.
Sollen in dem in Rede stehenden Bereich Erdarbeiten mit
erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare
Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefensondierung
empfohlen.
TÖB 11: RWE Rhein-Ruhr Netzservice, Bergheim, Herr
Esser v. 26.06.2006:
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Es wird darum gebeten, die Lage der Leitungen zu
berücksichtigen. Bei Nutzungsänderungen der Flächen
sollten rechtliche Sicherungen der Trassen berücksichtigt
werden.
Bei Leistungserhöhungen ist die Anpassung der Netze
erforderlich.
Sollte ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, wird um
rechtzeitige
Einbindung
gebeten,
um
notwendige
Anpassungsmaßnahmen zu planen oder erforderliche
Flächen zu berücksichtigen.
Evtl. wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die
Vorplanung einzubeziehen.
Bei der Planung von Bepflanzungszonen müssen
Versorgungsleitungstrassen von Baum und Strauchwerk frei
bleiben.
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Vorschlag der Verwaltung
Es erfolgt ein entsprechender Hinweis in den
textlichen Festsetzungen.
Der B-Plan setzt Standorte für
notwendige Ortsnetzstationen fest.
eventuell
Es erfolgt ein Hinweis zur Berücksichtigung der
notwendigen Leitungen in den textlichen
Festsetzungen.
TÖB 12: Bergamt Düren, Herr Jung v. 05.06.2006:
Es sollte ein Hinweis in den Textteil des Bebauungsplanes Es erfolgen entsprechende Hinweise in den
bezüglich
braunkohlenbergbaubedingter,
großflächiger textlichen Festsetzungen.
Grundwasserbeeinflussung des Plangebietes erfolgen.
Ferner wird die Planfläche von bewegungsaktiven
geologischen Störzonen, dem Götzenkirchener Sprung und
dem
Horremer
Sprung
gekreuzt,
in
deren
Einwirkungsbereich
es
zu
unterschiedlichen
Bodenbewegungen an der Oberfläche kommen kann. Dies
muss bei der Planung berücksichtigt werden.
Im Nahbereich sind Aueböden der Erft anzutreffen. Es
handelt sich hierbei um eine in den oberen Schichtmetern
anzutreffende humose Bodenschicht mit z. Teil
inhomogener
Zusammensetzung,
die
besondere
Überlegungen bezüglich der Bauwerksgründung erforderlich
machen kann. Eine entsprechende Kennzeichnung in den
Bebauungsplänen wird empfohlen.
Auch sind in einem Teilbereich als Baugrund
Kippenmischboden des ehemaligen Tagebaus Frechen
vorzufinden.
Daher wird vor Beginn der Baumaßnahme eine eingehende
Baugrunduntersuchung hinsichtlich möglicher Gelände- und
Grundbruchgefahr empfohlen.
Es wird darum gebeten, die Bergwerksgesellschaft RWE
Power AG, Köln am weiteren Bauleitplanverfahren zu
beteiligen.
Anlage 3: Stellungnahme TöB
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Schreiben von/ Kurzinhalt
Vorschlag der Verwaltung
TÖB 13: Landesbetrieb Straßenbau NRW,
Niederlassung Köln, Herr Hebborn v. 21.06.2006:
Es bestehen keine Bedenken.
Auch
besteht
kein
Anspruch
auf
zusätzliche
Lärmschutzmaßnahmen.
Es wird darum gebeten, die 40 m Anbauverbotszone vom entfällt, die 40 m Anbauverbotszone wurde
neuen Fahrbahnrand aus einzutragen und von jeglichen eingetragen.
Bauten freizuhalten.
Die in der Anlage beigefügten allgemeinen Forderungen
sind unbedingt einzuhalten.
Anlage 3a
STELLUNGNAHMEN BÜRGER
Vorschlag der Verwaltung
Schreiben von/ Kurzinhalt
Bedenken und Anregungen Von Bürgern wurden nicht
vorgebracht !
entfällt