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Beschlussvorlage (Anlage 3 und 3a: Stellungnahme TöB und Stellungnahme Bürger)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

Anlage 3: Stellungnahme TöB Seite 1 von 3 Anlage 3 STELLUNGNAHMEN TöB Schreiben von/ Kurzinhalt Vorschlag der Verwaltung TÖB 1: Erft Verband, Bereich Abwassertechnik, Bergheim, Herr Engelhardt v. 20.06.2006: Es bestehen keine Bedenken. entfällt TÖB 2: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Euskirchen, Herr Frings v. 19.06.2006: Es bestehen keine Bedenken. Es erfolgt ein Hinweis zur Freihaltung der Es wird auf die Stellungnahmen v. 29.08.02 u. 28.01.04 Sichtfelder. hingewiesen. Im Bereich der Anbindung an die L 163 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die Sichtfelder entspr. Richtlinien für die Anlage v. Straßen, Teil Knotenpunkte, RAS-K1, Abschnitt 3.4 der FGSV im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs u. Baukörpern freigehalten werden. TÖB 3: Landesbetrieb Wald und Holz, Forstamt Bonn, Herr Herzig v. 21.06.2006: Es bestehen folgende Bedenken: Die Einbeziehung der nordöstlich- sowie östlich bis südöstlich im Plangebiet befindlichen Gehölzbestände in das Bebauungsplangebiet wird abgelehnt, da sie eine ökologisch wichtige Vernetzungsfunktion existierender größerer Waldflächen erfüllen. Der Schutz des Waldes genießt hier oberste Priorität, da der Rhein-Erft-Kreis zu den waldärmsten Kreisen in NRW zählt. Aufgrund seiner Randlage innerhalb des Plangebietes erscheint aus forstbehördlicher Sicht eine Ausgrenzung problemlos möglich, ohne dass die Aufstellung des Bplans dadurch beeinträchtigt wird. TÖB 4: Staatliches Umweltamt Köln, Herr Nussbaum v. 20.06.2006: Es bestehen keine Bedenken. Die betreffenden Gehölzbestände werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes gesichert. Die Vernetzungsfunktion bleibt somit erhalten. entfällt TÖB 5: Infracor GmbH, Marl, Frau Kelch v. 09.06.2006: Im Plangebiet verlaufen keine von Infracor betreuten entfällt Fernleitungen. TÖB 6: IHK Köln, Frau Niemann v. 09.06.2006: Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken. entfällt TÖB 7: Neuapostolische Kirche NRW, Dortmund, Herr Pichel v. 13.06.2006: Es bstehen keine Anregungen oder entfällt Bedenken. TÖB 8: RWE Westfalen-Weser-Ems, Dortmund, Herr Mußmann v. 19.06.2006: Über den Bereich des Bplans verläuft in einem Schutz- Demontage ist erfolgt ! streifen die 110-kV-Hochspannungsfreileitung Grefrath- Schutzstreifen entfällt. Mödrath, BI. 0704 (Maste 15 bis 19). Es wird auf die Stellungnahme v. 26.01.06 verwiesen. Darin wird darauf hingewiesen, dass die o.a. Leitung noch in diesem Jahr demontiert werden soll. Nach der Demontage der o.a. Freileitung bestehen keine Bedenken. Bis dahin wird darum gebeten, die Auflagen aus der Stellungnahme v. 02.08.06 zu berücksichtigen. TÖB 9: Bezirksregierung Düsseldorf, Herr Rotter v. 26.06.2006: entfällt Belange der zivilen Luftfahrt werden nicht berührt. Anlage 3: Stellungnahme TöB Schreiben von/ Kurzinhalt TÖB 10: Bezirksregierung Düsseldorf, Außenstelle Köln, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Herr Bauer v. 23.06.2006: Es bestehen keine Bedenken. Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann nicht gewährt werden. Sollen in dem in Rede stehenden Bereich Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefensondierung empfohlen. TÖB 11: RWE Rhein-Ruhr Netzservice, Bergheim, Herr Esser v. 26.06.2006: Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Es wird darum gebeten, die Lage der Leitungen zu berücksichtigen. Bei Nutzungsänderungen der Flächen sollten rechtliche Sicherungen der Trassen berücksichtigt werden. Bei Leistungserhöhungen ist die Anpassung der Netze erforderlich. Sollte ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder Löschwasserressourcen zu erwarten sein, wird um rechtzeitige Einbindung gebeten, um notwendige Anpassungsmaßnahmen zu planen oder erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Evtl. wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Bei der Planung von Bepflanzungszonen müssen Versorgungsleitungstrassen von Baum und Strauchwerk frei bleiben. Seite 2 von 3 Vorschlag der Verwaltung Es erfolgt ein entsprechender Hinweis in den textlichen Festsetzungen. Der B-Plan setzt Standorte für notwendige Ortsnetzstationen fest. eventuell Es erfolgt ein Hinweis zur Berücksichtigung der notwendigen Leitungen in den textlichen Festsetzungen. TÖB 12: Bergamt Düren, Herr Jung v. 05.06.2006: Es sollte ein Hinweis in den Textteil des Bebauungsplanes Es erfolgen entsprechende Hinweise in den bezüglich braunkohlenbergbaubedingter, großflächiger textlichen Festsetzungen. Grundwasserbeeinflussung des Plangebietes erfolgen. Ferner wird die Planfläche von bewegungsaktiven geologischen Störzonen, dem Götzenkirchener Sprung und dem Horremer Sprung gekreuzt, in deren Einwirkungsbereich es zu unterschiedlichen Bodenbewegungen an der Oberfläche kommen kann. Dies muss bei der Planung berücksichtigt werden. Im Nahbereich sind Aueböden der Erft anzutreffen. Es handelt sich hierbei um eine in den oberen Schichtmetern anzutreffende humose Bodenschicht mit z. Teil inhomogener Zusammensetzung, die besondere Überlegungen bezüglich der Bauwerksgründung erforderlich machen kann. Eine entsprechende Kennzeichnung in den Bebauungsplänen wird empfohlen. Auch sind in einem Teilbereich als Baugrund Kippenmischboden des ehemaligen Tagebaus Frechen vorzufinden. Daher wird vor Beginn der Baumaßnahme eine eingehende Baugrunduntersuchung hinsichtlich möglicher Gelände- und Grundbruchgefahr empfohlen. Es wird darum gebeten, die Bergwerksgesellschaft RWE Power AG, Köln am weiteren Bauleitplanverfahren zu beteiligen. Anlage 3: Stellungnahme TöB Seite 3 von 3 Schreiben von/ Kurzinhalt Vorschlag der Verwaltung TÖB 13: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Köln, Herr Hebborn v. 21.06.2006: Es bestehen keine Bedenken. Auch besteht kein Anspruch auf zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen. Es wird darum gebeten, die 40 m Anbauverbotszone vom entfällt, die 40 m Anbauverbotszone wurde neuen Fahrbahnrand aus einzutragen und von jeglichen eingetragen. Bauten freizuhalten. Die in der Anlage beigefügten allgemeinen Forderungen sind unbedingt einzuhalten. Anlage 3a STELLUNGNAHMEN BÜRGER Vorschlag der Verwaltung Schreiben von/ Kurzinhalt Bedenken und Anregungen Von Bürgern wurden nicht vorgebracht ! entfällt