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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 245/1. Änderung "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße", Stadtteil Sindorf (Interkommunaler Bebauungsplan) hier: Aufstellungsbeschluss gem § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 245/1. Änderung "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße", Stadtteil Sindorf (Interkommunaler Bebauungsplan)
hier: Aufstellungsbeschluss gem § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 245/1. Änderung "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße", Stadtteil Sindorf (Interkommunaler Bebauungsplan)
hier: Aufstellungsbeschluss gem § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 245/1. Änderung "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße", Stadtteil Sindorf (Interkommunaler Bebauungsplan)
hier: Aufstellungsbeschluss gem § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 245/1. Änderung "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße", Stadtteil Sindorf (Interkommunaler Bebauungsplan)
hier: Aufstellungsbeschluss gem § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/Di/BP 245/1.Änderung TOP Drs.-Nr.: 205.07 Datum : 02.05.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 22.05.2007 Stadtrat X Bemerkungen 12.06.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan SI 245/1. Änderung "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße", Stadtteil Sindorf (Interkommunaler Bebauungsplan) hier: Aufstellungsbeschluss gem § 2 (1) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt : Den Bebauungsplan BP SI 245/1. Änderung „Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße“ im Stadtteil Sindorf gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen. Das ca. 1 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbe-/Industriegebiet Geilrather Feld. Das Plangebiet endet an der Stadtgrenze von Kerpen. Die Planung steht im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau und der Verlegung der Autobahn A4 zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen (Tagebau Hambach). Durch die geplante Neuordnung und Ergänzung des Straßennetzes im unmittelbaren Umfeld der geplanten Anschlussstelle Elsdorf wird es erforderlich, die Karl-Ferdinand-Braun-Straße, die heute als Sackgasse das GewerbeBeschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates /Industriegebiet Geilrather Feld erschließt, um ca. 450 m nach Westen zu verlängern und auf Elsdorfer Gemeindegebiet an die K16 (Heppendorf - Geilrath) anzuschließen. Der vom Rat der Stadt Kerpen aufzustellende Bebauungsplan BP SI 245/1. Änderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Trassenverlauf auf Kerpener Stadtgebiet. Die Gemeinde Elsdorf betreibt parallel dazu die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 111 „Nördliche Anbindung des Gewerbegebietes Sindorf an die K16“, der die Anbindung an die K16 sowie ökologische Ausgleichsflächen zum Inhalt hat. Die beiden Planverfahren werden in enger Abstimmung mit der jeweiligen Nachbargemeinde durchgeführt. Der Bebauungsplan dient dem Neubau einer Gemeindestraße (Straßenbebauungsplan), er setzt ausschließlich öffentliche Verkehrsflächen und Grünflächen fest (Ausgleichsflächen). Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt: - - Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle „Elsdorf“ an die A 4, Schaffung einer zusätzlichen Anbindung des Gewerbegebietes Sindorf nach Westen an das übergeordnete Hauptstraßennetz und an die Autobahn A4, Verbesserung der Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf, Entlastung der Anschlussstelle Kerpen, Neubau einer ca. 270 m langen Erschließungsstraße in Verlängerung der heutigen Karl-FerdinandBraun-Straße bis zur Stadtgrenze nach Elsdorf, Rückbau des nicht mehr benötigten Wirtschaftsweges an der nordwestlichen Grenze des Gewerbegebietes Geilrather Feld. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Beschlussvorlage 205.07 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten 4000 € Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 205.07 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Das Projekt ist im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung der A4 und der dadurch erforderlichen Neuordnung des nachgeordneten Straßennetzes im Bereich der geplanten Autobahnanschlussstelle „Elsdorf“ zu sehen (Verlegung der B 477, Ausbau der K39). 2. Lage des Plangebietes – interkommunaler Bebauungsplan Das ca. 1 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbe-/Industriegebiet Geilrather Feld. Das Plangebiet endet an der Stadtgrenze von Kerpen. Die Karl-Ferdinand-Braun-Straße soll auf Elsdorfer Stadtgebiet verlängert und an die K16 angebunden werden. Der aufzustellende Bebauungsplan BP SI 245/1. Änderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Trassenverlauf auf Kerpener Stadtgebiet. 3. Ziel der Planung, Erforderlichkeit Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt: - - Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle „Elsdorf“ an die A 4, Schaffung einer zusätzlichen Anbindung des Gewerbegebietes Sindorf nach Westen an das übergeordnete Hauptstraßennetz und an die Autobahn A4, Verbesserung der Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf, Entlastung der Anschlussstelle Kerpen, Neubau einer ca. 270 m langen Erschließungsstraße in Verlängerung der heutigen Karl-FerdinandBraun-Straße bis zur Stadtgrenze nach Elsdorf, Rückbau des nicht mehr benötigten Wirtschaftsweges an der nordwestlichen Grenze des Gewerbegebietes Geilrather Feld. Die Aufstellung des Bebauungsplanes BP SI 245/1. Änderung ist im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB). 4. Zusammenfassung des Umweltberichtes - Entwurf Nach Abschluss der Grundlagensammlung kann davon ausgegangen werden, dass keine Umweltbelange in einer Weise beeinträchtigt werden, die eine Umsetzung des Projektes grundsätzlich in Frage stellt. 5. Verfahren Aufstellungsbeschluss PA Rat 22.05.2007 11.06.2007 B.d.B. TÖB Frühzeitige Beteiligung Offenlagebeschluss Offenlage Satzungsbeschluss Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Übersichtskarte, Neuordnung des Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle Elsdorf Straßenplanung auf Kerpener und Elsdorfer Stadtgebiet, Geltungsbereich Kerpen Erläuterung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 205.07 Seite 4