Daten
Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1/Di/BP 245/1.Änderung
TOP
Drs.-Nr.: 205.07
Datum : 02.05.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
22.05.2007
Stadtrat
X
Bemerkungen
12.06.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 245/1. Änderung "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße", Stadtteil
Sindorf (Interkommunaler Bebauungsplan)
hier: Aufstellungsbeschluss gem § 2 (1) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt :
Den Bebauungsplan BP SI 245/1. Änderung „Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße“ im
Stadtteil Sindorf gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Das ca. 1 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbe-/Industriegebiet Geilrather
Feld. Das Plangebiet endet an der Stadtgrenze von Kerpen.
Die Planung steht im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau und der Verlegung der Autobahn A4
zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen (Tagebau Hambach). Durch die geplante
Neuordnung und Ergänzung des Straßennetzes im unmittelbaren Umfeld der geplanten Anschlussstelle
Elsdorf wird es erforderlich, die Karl-Ferdinand-Braun-Straße, die heute als Sackgasse das GewerbeBeschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
/Industriegebiet Geilrather Feld erschließt, um ca. 450 m nach Westen zu verlängern und auf Elsdorfer
Gemeindegebiet an die K16 (Heppendorf - Geilrath) anzuschließen.
Der vom Rat der Stadt Kerpen aufzustellende Bebauungsplan BP SI 245/1. Änderung schafft die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Trassenverlauf auf Kerpener Stadtgebiet. Die Gemeinde
Elsdorf betreibt parallel dazu die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 111 „Nördliche Anbindung des
Gewerbegebietes Sindorf an die K16“, der die Anbindung an die K16 sowie ökologische
Ausgleichsflächen zum Inhalt hat. Die beiden Planverfahren werden in enger Abstimmung mit der
jeweiligen Nachbargemeinde durchgeführt.
Der Bebauungsplan dient dem Neubau einer Gemeindestraße (Straßenbebauungsplan), er setzt
ausschließlich öffentliche Verkehrsflächen und Grünflächen fest (Ausgleichsflächen). Die Lage des
Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen.
Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt:
-
-
Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten
Anschlussstelle „Elsdorf“ an die A 4,
Schaffung einer zusätzlichen Anbindung des Gewerbegebietes Sindorf nach Westen an das
übergeordnete Hauptstraßennetz und an die Autobahn A4, Verbesserung der
Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf, Entlastung der Anschlussstelle Kerpen,
Neubau einer ca. 270 m langen Erschließungsstraße in Verlängerung der heutigen Karl-FerdinandBraun-Straße bis zur Stadtgrenze nach Elsdorf, Rückbau des nicht mehr benötigten
Wirtschaftsweges an der nordwestlichen Grenze des Gewerbegebietes Geilrather Feld.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Beschlussvorlage 205.07
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
4000 €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 205.07
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
Das Projekt ist im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung der A4 und der dadurch erforderlichen
Neuordnung des nachgeordneten Straßennetzes im Bereich der geplanten Autobahnanschlussstelle
„Elsdorf“ zu sehen (Verlegung der B 477, Ausbau der K39).
2.
Lage des Plangebietes – interkommunaler Bebauungsplan
Das ca. 1 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbe-/Industriegebiet Geilrather
Feld. Das Plangebiet endet an der Stadtgrenze von Kerpen. Die Karl-Ferdinand-Braun-Straße soll auf
Elsdorfer Stadtgebiet verlängert und an die K16 angebunden werden. Der aufzustellende
Bebauungsplan BP SI 245/1. Änderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Trassenverlauf auf Kerpener Stadtgebiet.
3.
Ziel der Planung, Erforderlichkeit
Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt:
-
-
Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten
Anschlussstelle „Elsdorf“ an die A 4,
Schaffung einer zusätzlichen Anbindung des Gewerbegebietes Sindorf nach Westen an das
übergeordnete Hauptstraßennetz und an die Autobahn A4, Verbesserung der
Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf, Entlastung der Anschlussstelle Kerpen,
Neubau einer ca. 270 m langen Erschließungsstraße in Verlängerung der heutigen Karl-FerdinandBraun-Straße bis zur Stadtgrenze nach Elsdorf, Rückbau des nicht mehr benötigten
Wirtschaftsweges an der nordwestlichen Grenze des Gewerbegebietes Geilrather Feld.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes BP SI 245/1. Änderung ist im Interesse einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB).
4.
Zusammenfassung des Umweltberichtes - Entwurf Nach Abschluss der Grundlagensammlung kann davon ausgegangen werden, dass keine
Umweltbelange in einer Weise beeinträchtigt werden, die eine Umsetzung des Projektes grundsätzlich
in Frage stellt.
5.
Verfahren
Aufstellungsbeschluss
PA
Rat
22.05.2007
11.06.2007
B.d.B.
TÖB
Frühzeitige Beteiligung
Offenlagebeschluss
Offenlage
Satzungsbeschluss
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Übersichtskarte, Neuordnung des Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle
Elsdorf
Straßenplanung auf Kerpener und Elsdorfer Stadtgebiet, Geltungsbereich Kerpen
Erläuterung zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 205.07
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