Daten
Kommune
Kerpen
Größe
35 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Anlage 3 - Erläuterung zur Planaufstellung
1.
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Rahmenbedingungen, Anlass der Planung, Ziele
Die Planung steht im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau und der Verlegung der Autobahn A4
zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen (Tagebau Hambach). Durch die geplante Neuordnung und
Ergänzung des Straßennetzes im unmittelbaren Umfeld der geplanten Anschlussstelle Elsdorf wird es
erforderlich, die Karl-Ferdinand-Braun-Straße, die heute als Sackgasse das Gewerbe-/Industriegebiet
Geilrather Feld erschließt, um ca. 450 m nach Westen zu verlängern und auf Elsdorfer Gemeindegebiet an die
K16 (Heppendorf - Geilrath) anzuschließen.
Der Bebauungsplan dient dem Neubau einer Gemeindestraße (Straßenbebauungsplan), er setzt
ausschließlich öffentliche Verkehrsflächen und Grünflächen fest (Ausgleichsflächen). Die Planungsziele im
Einzelnen:
-
-
Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle
„Elsdorf“ an die A 4,
Schaffung einer zusätzlichen Anbindung des Gewerbegebietes Sindorf nach Westen an das
übergeordnete Hauptstraßennetz und an die Autobahn A4, Verbesserung der Erschließungsqualität im
Gewerbegebiet Sindorf, Entlastung der Anschlussstelle Kerpen,
Neubau einer ca. 270 m langen Erschließungsstraße in Verlängerung der heutigen Karl-FerdinandBraun-Straße bis zur Stadtgrenze nach Elsdorf, Rückbau des nicht mehr benötigten Wirtschaftsweges an
der nordwestlichen Grenze des Gewerbe-/Industriegebietes Geilrather Feld.
Stand des Interkommunalen Bebauungsplanverfahrens
Der vom Rat der Stadt Kerpen aufzustellende Bebauungsplan BP SI 245/1. Änderung schafft die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Trassenverlauf auf Kerpener Stadtgebiet. Die Gemeinde
Elsdorf betreibt parallel dazu die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 111 „Nördliche Anbindung des
Gewerbegebietes Sindorf an die K16“, der die Anbindung an die K16 sowie ausgedehnte Ausgleichsflächen
zum Inhalt hat. Die beiden Planverfahren werden in enger Abstimmung mit der jeweiligen Nachbargemeinde
durchgeführt.
Der Ausschuss für Bau und Planung des Rates der Gemeinde Elsdorf hat am 20.03.2007 einstimmig den
Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines gemeinsamen Bebauungsplanes mit der Stadt Kerpen und zur
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elsdorf gefasst, um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Anschluss der Karl-Ferdinand-Braun-Straße aus dem Gewerbegebiet Sindorf an die
K16 zu schaffen. Im Gemeindegebiet Elsdorf soll im Bebauungsplan und im Flächennutzungsplan ein ca. 200
m langer Straßenabschnitt als öffentliche Verkehrsfläche sowie die südöstlich angrenzende Restfläche als
naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche dargestellt werden.
Der Rat der Stadt Kerpen wird voraussichtlich am 12.06.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 245/1.
Änderung „Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße“ beschließen und die Verwaltung mit der
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beauftragen. Die frühzeitige
Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § Abs. 1 BauGB wird voraussichtlich im Juni/Juli 2007 parallel in den beiden
Nachbargemeinden durchgeführt. Beide Bauleitplanverfahren werden von einem externen Planungsbüro
koordiniert.
2.
Lage des Plangebietes, Bestand und übergeordnete Planungen
Lage
Das 1 ha große Plangebiet - d.h. der östliche Teilabschnitt der geplanten Straßenbaumaßnahme - liegt im
Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbe-/Industriegebiet Geilrather Feld. Das Plangebiet des aufzustellenden
Bebauungsplanes SI 245/1. Änderung endet an der Stadtgrenze von Kerpen.
Bestand
Die Karl-Ferdinand-Braun-Straße schließt im Osten an die Hüttenstraße/K39 an und dient heute der
Erschließung der Gewerbegrundstücke am westlichen Rand des Gewerbe-/Industriegebietes Geilrather Feld.
Die Vermarktung des Gebietes ist noch nicht abgeschlossen. Es haben sich bis heute sechs Betriebe aus
unterschiedlichen Branchen angesiedelt (Messebau, Jagd- und Schießkino, Fördertechnik, Kälte- und
Klimatechnik). Eine Halle steht leer, eine weitere Halle befindet sich im Bau. Die noch nicht vermarkteten
Flächen werden gegenwärtig als Schafweide bzw. als Ackerfläche genutzt. Im Plangebiet lassen sich drei
Teilbereiche erkennen:
Anlage 3 - Erläuterung zur Planaufstellung
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Das östliche Plangebiet umfasst die bestehende, um 90° abknickende Karl-Ferdinand-Braun-Straße (sog.
„Südverschwenk“ laut B-Plan 245) sowie die angrenzende öffentliche Grünfläche (Ausgleichsmaßnahme,
Randbepflanzung, Wiese, Gehölzstreifen). Der Straßenkörper besteht i.d.R. aus einer ca. 6,5 m breiten
Fahrbahn, zwei Gehwegen und einem Pflanzstreifen (dichte Unterpflanzung, Straßenbäume). Weiter nördlich
schließt sich ein Entwässerungsgraben und ein Wirtschaftsweg an. Dahinter beginnt die landwirtschaftliche
Nutzfläche.
Im mittleren Teil des Plangebietes - d.h. westlich der Karl-Ferdinand-Braun-Straße bis zur Stadtgrenze Kerpen
– befindet sich eine öffentliche Grünfläche (Ausgleichsmaßnahme, Randbepflanzung, Wiese, Gehölzstreifen,
Hochstand). Diese Fläche wird von den Straßenbaumaßnahmen in Anspruch genommen. Nördlich dieser
Randbepflanzung schließt sich ein Entwässerungsgraben und ein Wirtschaftsweg (Schotter) an. Südlich der
Randpflanzung werden die noch nicht vermarkteten Gewerbeflächen gegenwärtig als Ackerland genutzt.
Der westliche Teil des Plangebietes beschreibt den Verlauf eines asphaltierten Wirtschaftsweges (inkl.
beidseitigem Wiesensaum) von der K16 nach Nordosten in die Tiefe der landwirtschaftlichen Flächen. Der
Wirtschaftsweg verläuft entlang der Stadtgrenze Kerpen. Der Weg wird im Zuge der Neuplanung aufgegeben.
Das Erscheinungsbild des Standortes ist geprägt durch die Gewerbebauten, die Brachflächen (Schafweiden,
Wiesen) und die umgebenden Ackerflächen. An der K16 bereichern einzelne Gehölzgruppen und Baumreihen
die strukturarme Kulturlandschaft.
In der weiteren Umgebung prägen die zusammenhängenden Waldgebiete der Naturschutzgebiete Steinheide
und Dickbusch sowie die Höhenzüge der Ville und die ehem. Hausmülldeponie Haus Forst
das
Landschaftsbild.
Bestand auf Elsdorfer Gemeindegebiet
(zur Information)
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 111 der Gemeinde Elsdorf umfasst in erster Linie Ackerflächen
(zukünftiger Trassenverlauf und Ausgleichsmaßnahmen) und einen ca. 100 m langen Teilbereich der K16
(neue Einmündung, Anpassungsmaßnahmen).
Die K16 (ca. 2.500 KFZ DTV, 2001) verfügt in dem betrachteten Teilbereich über eine ca. 6 m breite
Fahrbahn. Geh- bzw. Radwege sind nicht vorhanden. Der Straßenkörper liegt gegenüber den Ackerflächen
leicht erhöht, die Böschung ist mit einem Wiesensaum bzw. mit lockeren Gehölzpflanzungen versehen.
An der westlichen Böschung befinden sich in dem hier zu betrachtenden Abschnitt der K16 neun Laubbäume.
Die gesamte westliche Böschung wird durch den Ausbau nicht in Anspruch genommen. Weiter südlich - in
Richtung Autobahn - befindet sich in der östlichen Böschung eine zweite Baumgruppe aus zehn Laubbäumen.
Diese Gehölze werden durch die Planung ebenfalls nicht beeinträchtigt. Weiter südlich schließen sich die
stark bewachsenen Böschungen beidseits der Rampe über die Autobahn an (geschützter
Landschaftsbestandteil).
Übergeordnete Planung
Im wirksamen Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als
„Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung“ (GIB) dargestellt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) ist das Plangebiet überwiegend als
„gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Die K16 auf Kerpener Stadtgebiet ist als „Straßenverkehrsfläche – Straße
mit verkehrswichtiger Bedeutung“ dargestellt. Der FNP kennzeichnet außerdem die beiden geschützten
Landschaftsbestandteile LB 49 und LB50 (s.u.). Die Freiflächen nördlich des Plangebietes sind als „Flächen
für die Landwirtschaft dargestellt. Der FNP stellt schließlich den Verlauf der Wasserschutzzone IIIB um die
Wassergewinnungsanlage Sindorf-Ahe
dar
(etwa
3 km
nordöstlich).
Eine
entsprechende
Wasserschutzgebietsverordnung liegt nicht vor.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes BP 245 „Industriegebiet Geilrather Feld“
(Rechtskraft 1999). Der Bebauungsplan diente als planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung des
Gewerbegebietes Sindorf nach Nordwesten bis an die Stadtgrenze von Kerpen. Der Bebauungsplan trifft im
Bereich der hier zu betrachtenden 1. Änderung folgende Festsetzungen:
-
Straßenverkehrsfläche (heutiger Verlauf der Karl-Ferdinand-Braun-Straße). Von der Karl-FerdinandBraun-Straße aus sind Ein- und Ausfahrten nur eingeschränkt zulässig (Verbot der Ein- und Ausfahrt),
Anlage 3 - Erläuterung zur Planaufstellung
-
-
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Industriegebiet GI nach § 9 BauNVO, Zone 1, nicht zulässig sind Anlagen und Betriebe der
Abstandsklassen 1 – III (Abstandserlass vom 21.03.1990), offene Bauweise, GRZ = 0,75, OK = 12 m).
Die festgesetzten Industriegebiete werden durch die Planung voraussichtlich nicht in Anspruch
genommen (ggf. Detailkorrekturen im Zuge der Neuordnung des Straßenraums),
öffentliche Grünfläche mit der Ordnungsnummer 3.1 bzw. 3.2 (Unterpflanzung aus Bodendeckerrose und
Alleebepflanzung mit Winterlinde) als durchgehender begrünter Randstreifen zur angrenzenden
Kulturlandschaft. Der bereits angelegte, ost-west verlaufende Gehölzstreifen wird durch die Verlängerung
der Karl-Ferdinand-Braun-Straße nahezu vollständig in Anspruch genommen.
Der aufzustellende Bebauungsplan SI 245/1. Änderung ersetzt den rechtskräftigen Bebauungsplan SI
245 innerhalb seines Geltungsbereiches (Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße).
Der Landschaftsplan Nr. 3 „Bürgewälder“ sieht für die landwirtschaftlichen Flächen westlich des Plangebietes
das Entwicklungsziel 2.1 „Schaffung von naturnahen Lebensräumen im Umfeld des Tagebaus zur Sicherung
der ökologischen Funktionen“ vor. Nördlich des Plangebietes ist das Entwicklungsziel 2 „Anreicherung einer
im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden
Elementen“ dargestellt.
Entlang der K16 sollen ergänzende Baum-/Strauchpflanzungen vorgenommen (5.2.41, nach Norden, Richtung
Heppendorf) bzw. zusätzliche Gehölzgruppen und Feldgehölze angelegt werden (5.2.41, nach Süden,
Richtung Autobahn). Der Landschaftsplan sieht westlich des Plangebietes außerdem die Pflanzung von
Bäumen und Sträuchern entlang eines Feldweges südlich des Heppendorfer Sportplatzes vor (5.2-40).
Der geschützte Landschaftsbestandteil LB 2.4-49 (Gehölzstreifen im Böschungsbereich der K16 nördlich von
Geilrath) befindet sich ca. 250 m südlich des Plangebietes.
Das Naturschutzgebiet Steinheide befindet sich ca. 850 m westlich des Plangebietes. Das Waldgebiet ist Teil
des FFH- Gebietes DE-5105-301 Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide.
Übergeordnete Planungen auf Elsdorfer Gemeindegebiet
(zur Information)
Im wirksamen Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als
„Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ dargestellt. Westlich des Plangebietes ist die ungefähre Trasse der
B 477 als „Bedarfsplanmaßnahme ohne räumliche Festlegung“ abgebildet.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Elsdorf (1. Änderung, 2007) stellt im Plangebiet „Fläche für
die Landwirtschaft“ dar. Die K16 auf Elsdorfer Gemeindegebiet ist als „Straßenverkehrsfläche“ dargestellt.
Im Plangebiet und in der weiteren Umgebung existieren keine Bebauungspläne. Das Plangebiet liegt im
Außenbereich.
3.
Planung
zur Frage des interkommunalen Bebauungsplanes siehe Kapitel 1
Dem Bebauungsplan liegt ein Straßenbau Vorentwurf der Arbeitsgemeinschaft Entwicklungs- und
Verkehrsplanung GmbH & Co KG – Aachen zugrunde (AGEVA). Die Planung wurde im Vorfeld mit der Stadt
Kerpen und dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt.
Allgemeine Rahmenbedingungen, Auswirkungen auf das übergeordnete Straßennetz
Im Zuge der Neuordnung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der neuen Anschlussstelle Elsdorf (A4)
soll die Karl-Ferdinand-Braun-Straße nach Nordwesten verlängert und auf Elsdorfer Gemeindegebiet an die
K16 angeschlossen werden. Gegenwärtig endet die Karl-Ferdinand-Braun-Straße als Sackgasse (insgesamt
drei Wendeplätze).
Die Maßnahme ergänzt das vorhandene Straßennetz und verbessert die Erreichbarkeit des Gewerbegebietes
Sindorf. Durch den zusätzlichen Anschluss an die K 16 und an die geplante Anschlussstelle Elsdorf der A4
wird die Hüttenstraße/K 39 im Stadtteil Sindorf deutlich entlastet. Die zukünftige Anschlussstelle Elsdorf kann
bequem auf kurzen Wegen von Sindorf aus erreicht werden. Die Maßnahme soll die Akzeptanz der neuen
Anschlussstelle stärken und somit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Anschlussstelle Kerpen leisten.
Auswirkungen auf die Ortslage Heppendorf (Gemeinde Elsdorf)
Anlage 3 - Erläuterung zur Planaufstellung
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Die K16 verbindet das Stadtgebiet Kerpen mit dem Ortsteil Heppendorf (Gemeinde Elsdorf, ca. 1.900
Einwohner). Heppendorf liegt etwa 1.200 m nördlich des Plangebietes. Grundsätzlich kann daher zunächst
nicht ausgeschlossen werden, dass die geplante Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße bis zur K16
und die damit einhergehenden Veränderungen im übergeordneten Straßennetz auch Auswirkungen auf die
Ortsdurchfahrt Heppendorf haben können. Zu dieser Fragestellung kann auf vorliegende Gutachten
zurückgegriffen werden:
Die Verkehrsuntersuchung zur Verlegung der A4 erfasst auch die K16 mit. Das bestehende
Verkehrsaufkommen wurde 2001 mit ca. 2.500 KFZ DTV ermittelt. Trotz der neuen Anschlussstelle und des
allgemeinen Verkehrszuwachses wird sich das Verkehrsaufkommen auf der K16 im Prognosefall (2020) auf
ca. 2.300 KFZ DTV verringern. Diese Entlastung ist maßgeblich auf den Neubau der B477n zurückzuführen,
die als Umgehungsstraße für Heppendorf wirkt. Belastungen dieser Größenordnung sind für eine Kreisstraße
vollkommen unproblematisch.
Die hier zu beurteilende Straßenbaumaßnahme wird keine schädlichen Auswirkungen auf die benachbarte
Ortslage Heppendorf haben. Für die Einwohner der südlichen Elsdorfer Ortsteile wird eine zusätzliche
Möglichkeit eröffnet, auf kurzem Wege das Gewerbegebiet Sindorf mit seinen vielseitigen Handels- und
Dienstleistungsangeboten zu erreichen.
Die aktuelle Verkehrsplanung geht auf der K16 südlich der geplanten Einmündung (Richtung Autobahn) von
einem zukünftigen Verkehrsaufkommen von ca. 750 KFZ in der morgendlichen Spitzenstunde aus. Nördlich
der geplanten Einmündung (Richtung Heppendorf) wurden ca. 261 KFZ in der morgendlichen Spitzenstunde
prognostiziert. Auch aus diesen Zahlen zur Verkehrsverteilung wird die deutliche Richtung des Verkehrs zur
Autobahn hin erkennbar.
Der Straßenentwurf
Zunächst ist es erforderlich, die bestehende Karl-Ferdinand-Braun-Straße im Bereich des sog.
„Südverschwenks“ (BP 245) umzugestalten. Die vorhandene Kurve soll zu einer senkrechten Einmündung mit
Fahrbahnteiler umgebaut werden. Die im BP 245 festgesetzten Verkehrsflächen sollen nicht zuletzt zum
Schutz der vorhandenen Kanalisation erhalten werden (zukünftig Straßenbegleitgrün). Der südliche Gehweg
entlang der Karl-Ferdinand-Braun-Straße wird weitergeführt (Richtung Linde-Pelzer-Fördertechnik), der
nördliche Gehweg entlang der Karl-Ferdinand-Braun-Straße endet südlich der neuen Einmündung. Entlang
der zukünftigen Neubaustrecke ist wegen des Charakters als außerörtlicher Straße kein begleitender Gehweg
vorgesehen.
Der neue Regelquerschnitt der Karl-Ferdinand-Braun-Straße wird eine ca. 7 m breite Fahrbahn mit
beidseitigem Bankett (ca. 1,5 m) aufweisen. Zur nördlich angrenzenden Ackerfläche ist eine zusätzliche
Böschung vorgesehen. In diesem ca. 170 m langen Teilstück bis zur Stadtgrenze von Kerpen muss die
vorhandene Randeingrünung des Gewerbegebietes Geilrather Feld entfernt werden. Der vorhandene
Wirtschaftsweg erhält an der Kerpener Stadtgrenze einen neuen Anschluss an die Karl-Ferdinand-BraunStraße.
Der asphaltierte Wirtschaftsweg entlang der Kerpener Stadtgrenze wird zukünftig nicht mehr gebraucht. Die
auf Elsdorfer Gemeindegebiet anschließende Ackerfläche soll als Ausgleichsfläche vorgesehen werden und
muss deshalb nicht weiter bewirtschaftet werden. Landwirtschaftliche Fahrzeuge aus Richtung Südosten
können zukünftig die Karl-Ferdinand-Braun-Straße nutzen, um die K16 zu erreichen. Der Wirtschaftsweg kann
zukünftig entfallen und wird ggf. der naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche zugeschlagen.
Planung auf dem Gemeindegebiet Elsdorf
(zur Information)
Der o.g. Regelquerschnitt (7m Fahrbahn, beidseitig Bankett und Böschung) wird auf einer Länge von ca. 170
m weiter Richtung K16 geführt und dabei nach Südwesten verschwenkt, um senkrecht in die K16
einzumünden. Die K16 ist bevorrechtigt, die Karl-Ferdinand-Braun-Straße wird mit einem Fahrbahnteiler
versehen.
Die K16 wird im Bereich der Einmündung um ca. 1m verbreitert, um den Linksabbiegern aus Richtung
Heppendorf die Möglichkeit zu geben, auf der verbreiterten Geradeausspur den Gegenverkehr abzuwarten.
Eine Linksabbiegespur ist angesichts des geringen Verkehrsaufkommens nicht erforderlich. Die Verbreiterung
geht zu Lasten der vorhandenen östlichen Böschung und der landwirtschaftlichen Flächen. Die westliche
Böschung der K16 und die hier vorhandenen Gehölze werden durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Anlage 3 - Erläuterung zur Planaufstellung
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Durch die Straßenbaumaßnahme entsteht eine Restfläche zwischen der geplanten Trasse. Der
Bebauungsplan Nr. 111 der Gemeinde Elsdorf schlägt hier eine mögliche Ausgleichsfläche vor (Grünfläche,
ggf. Sukzessionsfläche, ggf. Anschluss an die Radbegrünung des Gewerbe/Industriegebietes Geilrather Feld).
Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen
Durch die Planung wird auf dem Gemeindegebiet Elsdorf etwa 1 ha Fläche der Landwirtschaft entzogen.
4.
Umweltauswirkungen
Umweltprüfung
Für die Planung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, die durch einen
landschaftspflegerischen Fachbeitrag unterstützt wird. Nach Abschluss der Grundlagensammlung kann davon
ausgegangen werden, dass keine Umweltbelange in einer Weise beeinträchtigt werden, die eine Umsetzung
des Projektes grundsätzlich in Frage stellt.
Umweltauswirkungen
Durch die Straßenbaumaßnahme wird die vorhandene, gemäß den Festsetzungen des BP 245 angelegte
Gehölzpflanzung entfernt. Der Eingriff erfolgt in eine erst wenige Jahre alte Kultur. Durch den evtl. Rückbau
des Wirtschaftsweges entlang der Kerpener Stadtgrenze wird zusätzlich ein Beitrag zur Entsiegelung des
Plangebiets geleistet.
Die Anbindung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße an die K16 führt im Zusammenwirken mit den anderen
Neuordnungsmaßnahmen im Bereich der zukünftigen Anschlussstelle Elsdorf zu einer deutlichen Erhöhung
des Verkehrsaufkommens im Zuge der Karl-Ferdinand-Braun-Straße. Aus der Sackgasse im Gewerbegebiet
wird eine leistungsfähige Anbindung an die Autobahn. Der Verkehrslärm und die Kfz- bedingte
Luftschadstoffbelastung werden in der unmittelbaren Umgebung der Straßenräume zunehmen. Von dieser
Entwicklung sind allerdings in erster Linie gewerbliche Anlieger betroffen.
Umweltauswirkungen auf dem Gemeindegebiet Elsdorf
(zur Information)
Auf Elsdorfer Gemeindegebiet werden hauptsächlich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen und in
geringem Umfang auch begrünte Böschungen entlang der K16 in Anspruch genommen. Der erhaltenswerte
Baumbestand entlang der K16 wird durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Die zusätzliche Versiegelung betrifft in erster Linie fruchtbare, weit verbreitete Böden. Die ökologische
Wertigkeit der Flächen ist durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie durch die Störeinflüsse der
angrenzenden Verkehrsanlagen eingeschränkt.
5.
Umsetzung der Planung, Kosten für die Stadt Kerpen
Die Planung wird von der RWE Power AG in enger Abstimmung mit der Stadt Kerpen und den einschlägigen
Behörden und Fachdienststellen betrieben.
Eine Bodenordnung nach BauGB ist nicht erforderlich.
Für die Stadt Kerpen entstehen keine Kosten.
Kerpen im Mai 2007
K.H. Mayer
Amtsleiter