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Beschlussvorlage (Erläuterung zur Planaufstellung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
35 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

Anlage 3 - Erläuterung zur Planaufstellung 1. Seite 1 von 5 Rahmenbedingungen, Anlass der Planung, Ziele Die Planung steht im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau und der Verlegung der Autobahn A4 zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen (Tagebau Hambach). Durch die geplante Neuordnung und Ergänzung des Straßennetzes im unmittelbaren Umfeld der geplanten Anschlussstelle Elsdorf wird es erforderlich, die Karl-Ferdinand-Braun-Straße, die heute als Sackgasse das Gewerbe-/Industriegebiet Geilrather Feld erschließt, um ca. 450 m nach Westen zu verlängern und auf Elsdorfer Gemeindegebiet an die K16 (Heppendorf - Geilrath) anzuschließen. Der Bebauungsplan dient dem Neubau einer Gemeindestraße (Straßenbebauungsplan), er setzt ausschließlich öffentliche Verkehrsflächen und Grünflächen fest (Ausgleichsflächen). Die Planungsziele im Einzelnen: - - Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle „Elsdorf“ an die A 4, Schaffung einer zusätzlichen Anbindung des Gewerbegebietes Sindorf nach Westen an das übergeordnete Hauptstraßennetz und an die Autobahn A4, Verbesserung der Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf, Entlastung der Anschlussstelle Kerpen, Neubau einer ca. 270 m langen Erschließungsstraße in Verlängerung der heutigen Karl-FerdinandBraun-Straße bis zur Stadtgrenze nach Elsdorf, Rückbau des nicht mehr benötigten Wirtschaftsweges an der nordwestlichen Grenze des Gewerbe-/Industriegebietes Geilrather Feld. Stand des Interkommunalen Bebauungsplanverfahrens Der vom Rat der Stadt Kerpen aufzustellende Bebauungsplan BP SI 245/1. Änderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Trassenverlauf auf Kerpener Stadtgebiet. Die Gemeinde Elsdorf betreibt parallel dazu die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 111 „Nördliche Anbindung des Gewerbegebietes Sindorf an die K16“, der die Anbindung an die K16 sowie ausgedehnte Ausgleichsflächen zum Inhalt hat. Die beiden Planverfahren werden in enger Abstimmung mit der jeweiligen Nachbargemeinde durchgeführt. Der Ausschuss für Bau und Planung des Rates der Gemeinde Elsdorf hat am 20.03.2007 einstimmig den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines gemeinsamen Bebauungsplanes mit der Stadt Kerpen und zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elsdorf gefasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Anschluss der Karl-Ferdinand-Braun-Straße aus dem Gewerbegebiet Sindorf an die K16 zu schaffen. Im Gemeindegebiet Elsdorf soll im Bebauungsplan und im Flächennutzungsplan ein ca. 200 m langer Straßenabschnitt als öffentliche Verkehrsfläche sowie die südöstlich angrenzende Restfläche als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche dargestellt werden. Der Rat der Stadt Kerpen wird voraussichtlich am 12.06.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 245/1. Änderung „Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße“ beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beauftragen. Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § Abs. 1 BauGB wird voraussichtlich im Juni/Juli 2007 parallel in den beiden Nachbargemeinden durchgeführt. Beide Bauleitplanverfahren werden von einem externen Planungsbüro koordiniert. 2. Lage des Plangebietes, Bestand und übergeordnete Planungen Lage Das 1 ha große Plangebiet - d.h. der östliche Teilabschnitt der geplanten Straßenbaumaßnahme - liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbe-/Industriegebiet Geilrather Feld. Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes SI 245/1. Änderung endet an der Stadtgrenze von Kerpen. Bestand Die Karl-Ferdinand-Braun-Straße schließt im Osten an die Hüttenstraße/K39 an und dient heute der Erschließung der Gewerbegrundstücke am westlichen Rand des Gewerbe-/Industriegebietes Geilrather Feld. Die Vermarktung des Gebietes ist noch nicht abgeschlossen. Es haben sich bis heute sechs Betriebe aus unterschiedlichen Branchen angesiedelt (Messebau, Jagd- und Schießkino, Fördertechnik, Kälte- und Klimatechnik). Eine Halle steht leer, eine weitere Halle befindet sich im Bau. Die noch nicht vermarkteten Flächen werden gegenwärtig als Schafweide bzw. als Ackerfläche genutzt. Im Plangebiet lassen sich drei Teilbereiche erkennen: Anlage 3 - Erläuterung zur Planaufstellung Seite 2 von 5 Das östliche Plangebiet umfasst die bestehende, um 90° abknickende Karl-Ferdinand-Braun-Straße (sog. „Südverschwenk“ laut B-Plan 245) sowie die angrenzende öffentliche Grünfläche (Ausgleichsmaßnahme, Randbepflanzung, Wiese, Gehölzstreifen). Der Straßenkörper besteht i.d.R. aus einer ca. 6,5 m breiten Fahrbahn, zwei Gehwegen und einem Pflanzstreifen (dichte Unterpflanzung, Straßenbäume). Weiter nördlich schließt sich ein Entwässerungsgraben und ein Wirtschaftsweg an. Dahinter beginnt die landwirtschaftliche Nutzfläche. Im mittleren Teil des Plangebietes - d.h. westlich der Karl-Ferdinand-Braun-Straße bis zur Stadtgrenze Kerpen – befindet sich eine öffentliche Grünfläche (Ausgleichsmaßnahme, Randbepflanzung, Wiese, Gehölzstreifen, Hochstand). Diese Fläche wird von den Straßenbaumaßnahmen in Anspruch genommen. Nördlich dieser Randbepflanzung schließt sich ein Entwässerungsgraben und ein Wirtschaftsweg (Schotter) an. Südlich der Randpflanzung werden die noch nicht vermarkteten Gewerbeflächen gegenwärtig als Ackerland genutzt. Der westliche Teil des Plangebietes beschreibt den Verlauf eines asphaltierten Wirtschaftsweges (inkl. beidseitigem Wiesensaum) von der K16 nach Nordosten in die Tiefe der landwirtschaftlichen Flächen. Der Wirtschaftsweg verläuft entlang der Stadtgrenze Kerpen. Der Weg wird im Zuge der Neuplanung aufgegeben. Das Erscheinungsbild des Standortes ist geprägt durch die Gewerbebauten, die Brachflächen (Schafweiden, Wiesen) und die umgebenden Ackerflächen. An der K16 bereichern einzelne Gehölzgruppen und Baumreihen die strukturarme Kulturlandschaft. In der weiteren Umgebung prägen die zusammenhängenden Waldgebiete der Naturschutzgebiete Steinheide und Dickbusch sowie die Höhenzüge der Ville und die ehem. Hausmülldeponie Haus Forst das Landschaftsbild. Bestand auf Elsdorfer Gemeindegebiet (zur Information) Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 111 der Gemeinde Elsdorf umfasst in erster Linie Ackerflächen (zukünftiger Trassenverlauf und Ausgleichsmaßnahmen) und einen ca. 100 m langen Teilbereich der K16 (neue Einmündung, Anpassungsmaßnahmen). Die K16 (ca. 2.500 KFZ DTV, 2001) verfügt in dem betrachteten Teilbereich über eine ca. 6 m breite Fahrbahn. Geh- bzw. Radwege sind nicht vorhanden. Der Straßenkörper liegt gegenüber den Ackerflächen leicht erhöht, die Böschung ist mit einem Wiesensaum bzw. mit lockeren Gehölzpflanzungen versehen. An der westlichen Böschung befinden sich in dem hier zu betrachtenden Abschnitt der K16 neun Laubbäume. Die gesamte westliche Böschung wird durch den Ausbau nicht in Anspruch genommen. Weiter südlich - in Richtung Autobahn - befindet sich in der östlichen Böschung eine zweite Baumgruppe aus zehn Laubbäumen. Diese Gehölze werden durch die Planung ebenfalls nicht beeinträchtigt. Weiter südlich schließen sich die stark bewachsenen Böschungen beidseits der Rampe über die Autobahn an (geschützter Landschaftsbestandteil). Übergeordnete Planung Im wirksamen Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung“ (GIB) dargestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) ist das Plangebiet überwiegend als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Die K16 auf Kerpener Stadtgebiet ist als „Straßenverkehrsfläche – Straße mit verkehrswichtiger Bedeutung“ dargestellt. Der FNP kennzeichnet außerdem die beiden geschützten Landschaftsbestandteile LB 49 und LB50 (s.u.). Die Freiflächen nördlich des Plangebietes sind als „Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Der FNP stellt schließlich den Verlauf der Wasserschutzzone IIIB um die Wassergewinnungsanlage Sindorf-Ahe dar (etwa 3 km nordöstlich). Eine entsprechende Wasserschutzgebietsverordnung liegt nicht vor. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes BP 245 „Industriegebiet Geilrather Feld“ (Rechtskraft 1999). Der Bebauungsplan diente als planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung des Gewerbegebietes Sindorf nach Nordwesten bis an die Stadtgrenze von Kerpen. Der Bebauungsplan trifft im Bereich der hier zu betrachtenden 1. Änderung folgende Festsetzungen: - Straßenverkehrsfläche (heutiger Verlauf der Karl-Ferdinand-Braun-Straße). Von der Karl-FerdinandBraun-Straße aus sind Ein- und Ausfahrten nur eingeschränkt zulässig (Verbot der Ein- und Ausfahrt), Anlage 3 - Erläuterung zur Planaufstellung - - Seite 3 von 5 Industriegebiet GI nach § 9 BauNVO, Zone 1, nicht zulässig sind Anlagen und Betriebe der Abstandsklassen 1 – III (Abstandserlass vom 21.03.1990), offene Bauweise, GRZ = 0,75, OK = 12 m). Die festgesetzten Industriegebiete werden durch die Planung voraussichtlich nicht in Anspruch genommen (ggf. Detailkorrekturen im Zuge der Neuordnung des Straßenraums), öffentliche Grünfläche mit der Ordnungsnummer 3.1 bzw. 3.2 (Unterpflanzung aus Bodendeckerrose und Alleebepflanzung mit Winterlinde) als durchgehender begrünter Randstreifen zur angrenzenden Kulturlandschaft. Der bereits angelegte, ost-west verlaufende Gehölzstreifen wird durch die Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße nahezu vollständig in Anspruch genommen. Der aufzustellende Bebauungsplan SI 245/1. Änderung ersetzt den rechtskräftigen Bebauungsplan SI 245 innerhalb seines Geltungsbereiches (Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße). Der Landschaftsplan Nr. 3 „Bürgewälder“ sieht für die landwirtschaftlichen Flächen westlich des Plangebietes das Entwicklungsziel 2.1 „Schaffung von naturnahen Lebensräumen im Umfeld des Tagebaus zur Sicherung der ökologischen Funktionen“ vor. Nördlich des Plangebietes ist das Entwicklungsziel 2 „Anreicherung einer im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ dargestellt. Entlang der K16 sollen ergänzende Baum-/Strauchpflanzungen vorgenommen (5.2.41, nach Norden, Richtung Heppendorf) bzw. zusätzliche Gehölzgruppen und Feldgehölze angelegt werden (5.2.41, nach Süden, Richtung Autobahn). Der Landschaftsplan sieht westlich des Plangebietes außerdem die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern entlang eines Feldweges südlich des Heppendorfer Sportplatzes vor (5.2-40). Der geschützte Landschaftsbestandteil LB 2.4-49 (Gehölzstreifen im Böschungsbereich der K16 nördlich von Geilrath) befindet sich ca. 250 m südlich des Plangebietes. Das Naturschutzgebiet Steinheide befindet sich ca. 850 m westlich des Plangebietes. Das Waldgebiet ist Teil des FFH- Gebietes DE-5105-301 Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide. Übergeordnete Planungen auf Elsdorfer Gemeindegebiet (zur Information) Im wirksamen Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ dargestellt. Westlich des Plangebietes ist die ungefähre Trasse der B 477 als „Bedarfsplanmaßnahme ohne räumliche Festlegung“ abgebildet. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Elsdorf (1. Änderung, 2007) stellt im Plangebiet „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Die K16 auf Elsdorfer Gemeindegebiet ist als „Straßenverkehrsfläche“ dargestellt. Im Plangebiet und in der weiteren Umgebung existieren keine Bebauungspläne. Das Plangebiet liegt im Außenbereich. 3. Planung zur Frage des interkommunalen Bebauungsplanes siehe Kapitel 1 Dem Bebauungsplan liegt ein Straßenbau Vorentwurf der Arbeitsgemeinschaft Entwicklungs- und Verkehrsplanung GmbH & Co KG – Aachen zugrunde (AGEVA). Die Planung wurde im Vorfeld mit der Stadt Kerpen und dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt. Allgemeine Rahmenbedingungen, Auswirkungen auf das übergeordnete Straßennetz Im Zuge der Neuordnung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der neuen Anschlussstelle Elsdorf (A4) soll die Karl-Ferdinand-Braun-Straße nach Nordwesten verlängert und auf Elsdorfer Gemeindegebiet an die K16 angeschlossen werden. Gegenwärtig endet die Karl-Ferdinand-Braun-Straße als Sackgasse (insgesamt drei Wendeplätze). Die Maßnahme ergänzt das vorhandene Straßennetz und verbessert die Erreichbarkeit des Gewerbegebietes Sindorf. Durch den zusätzlichen Anschluss an die K 16 und an die geplante Anschlussstelle Elsdorf der A4 wird die Hüttenstraße/K 39 im Stadtteil Sindorf deutlich entlastet. Die zukünftige Anschlussstelle Elsdorf kann bequem auf kurzen Wegen von Sindorf aus erreicht werden. Die Maßnahme soll die Akzeptanz der neuen Anschlussstelle stärken und somit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Anschlussstelle Kerpen leisten. Auswirkungen auf die Ortslage Heppendorf (Gemeinde Elsdorf) Anlage 3 - Erläuterung zur Planaufstellung Seite 4 von 5 Die K16 verbindet das Stadtgebiet Kerpen mit dem Ortsteil Heppendorf (Gemeinde Elsdorf, ca. 1.900 Einwohner). Heppendorf liegt etwa 1.200 m nördlich des Plangebietes. Grundsätzlich kann daher zunächst nicht ausgeschlossen werden, dass die geplante Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße bis zur K16 und die damit einhergehenden Veränderungen im übergeordneten Straßennetz auch Auswirkungen auf die Ortsdurchfahrt Heppendorf haben können. Zu dieser Fragestellung kann auf vorliegende Gutachten zurückgegriffen werden: Die Verkehrsuntersuchung zur Verlegung der A4 erfasst auch die K16 mit. Das bestehende Verkehrsaufkommen wurde 2001 mit ca. 2.500 KFZ DTV ermittelt. Trotz der neuen Anschlussstelle und des allgemeinen Verkehrszuwachses wird sich das Verkehrsaufkommen auf der K16 im Prognosefall (2020) auf ca. 2.300 KFZ DTV verringern. Diese Entlastung ist maßgeblich auf den Neubau der B477n zurückzuführen, die als Umgehungsstraße für Heppendorf wirkt. Belastungen dieser Größenordnung sind für eine Kreisstraße vollkommen unproblematisch. Die hier zu beurteilende Straßenbaumaßnahme wird keine schädlichen Auswirkungen auf die benachbarte Ortslage Heppendorf haben. Für die Einwohner der südlichen Elsdorfer Ortsteile wird eine zusätzliche Möglichkeit eröffnet, auf kurzem Wege das Gewerbegebiet Sindorf mit seinen vielseitigen Handels- und Dienstleistungsangeboten zu erreichen. Die aktuelle Verkehrsplanung geht auf der K16 südlich der geplanten Einmündung (Richtung Autobahn) von einem zukünftigen Verkehrsaufkommen von ca. 750 KFZ in der morgendlichen Spitzenstunde aus. Nördlich der geplanten Einmündung (Richtung Heppendorf) wurden ca. 261 KFZ in der morgendlichen Spitzenstunde prognostiziert. Auch aus diesen Zahlen zur Verkehrsverteilung wird die deutliche Richtung des Verkehrs zur Autobahn hin erkennbar. Der Straßenentwurf Zunächst ist es erforderlich, die bestehende Karl-Ferdinand-Braun-Straße im Bereich des sog. „Südverschwenks“ (BP 245) umzugestalten. Die vorhandene Kurve soll zu einer senkrechten Einmündung mit Fahrbahnteiler umgebaut werden. Die im BP 245 festgesetzten Verkehrsflächen sollen nicht zuletzt zum Schutz der vorhandenen Kanalisation erhalten werden (zukünftig Straßenbegleitgrün). Der südliche Gehweg entlang der Karl-Ferdinand-Braun-Straße wird weitergeführt (Richtung Linde-Pelzer-Fördertechnik), der nördliche Gehweg entlang der Karl-Ferdinand-Braun-Straße endet südlich der neuen Einmündung. Entlang der zukünftigen Neubaustrecke ist wegen des Charakters als außerörtlicher Straße kein begleitender Gehweg vorgesehen. Der neue Regelquerschnitt der Karl-Ferdinand-Braun-Straße wird eine ca. 7 m breite Fahrbahn mit beidseitigem Bankett (ca. 1,5 m) aufweisen. Zur nördlich angrenzenden Ackerfläche ist eine zusätzliche Böschung vorgesehen. In diesem ca. 170 m langen Teilstück bis zur Stadtgrenze von Kerpen muss die vorhandene Randeingrünung des Gewerbegebietes Geilrather Feld entfernt werden. Der vorhandene Wirtschaftsweg erhält an der Kerpener Stadtgrenze einen neuen Anschluss an die Karl-Ferdinand-BraunStraße. Der asphaltierte Wirtschaftsweg entlang der Kerpener Stadtgrenze wird zukünftig nicht mehr gebraucht. Die auf Elsdorfer Gemeindegebiet anschließende Ackerfläche soll als Ausgleichsfläche vorgesehen werden und muss deshalb nicht weiter bewirtschaftet werden. Landwirtschaftliche Fahrzeuge aus Richtung Südosten können zukünftig die Karl-Ferdinand-Braun-Straße nutzen, um die K16 zu erreichen. Der Wirtschaftsweg kann zukünftig entfallen und wird ggf. der naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche zugeschlagen. Planung auf dem Gemeindegebiet Elsdorf (zur Information) Der o.g. Regelquerschnitt (7m Fahrbahn, beidseitig Bankett und Böschung) wird auf einer Länge von ca. 170 m weiter Richtung K16 geführt und dabei nach Südwesten verschwenkt, um senkrecht in die K16 einzumünden. Die K16 ist bevorrechtigt, die Karl-Ferdinand-Braun-Straße wird mit einem Fahrbahnteiler versehen. Die K16 wird im Bereich der Einmündung um ca. 1m verbreitert, um den Linksabbiegern aus Richtung Heppendorf die Möglichkeit zu geben, auf der verbreiterten Geradeausspur den Gegenverkehr abzuwarten. Eine Linksabbiegespur ist angesichts des geringen Verkehrsaufkommens nicht erforderlich. Die Verbreiterung geht zu Lasten der vorhandenen östlichen Böschung und der landwirtschaftlichen Flächen. Die westliche Böschung der K16 und die hier vorhandenen Gehölze werden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Anlage 3 - Erläuterung zur Planaufstellung Seite 5 von 5 Durch die Straßenbaumaßnahme entsteht eine Restfläche zwischen der geplanten Trasse. Der Bebauungsplan Nr. 111 der Gemeinde Elsdorf schlägt hier eine mögliche Ausgleichsfläche vor (Grünfläche, ggf. Sukzessionsfläche, ggf. Anschluss an die Radbegrünung des Gewerbe/Industriegebietes Geilrather Feld). Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen Durch die Planung wird auf dem Gemeindegebiet Elsdorf etwa 1 ha Fläche der Landwirtschaft entzogen. 4. Umweltauswirkungen Umweltprüfung Für die Planung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, die durch einen landschaftspflegerischen Fachbeitrag unterstützt wird. Nach Abschluss der Grundlagensammlung kann davon ausgegangen werden, dass keine Umweltbelange in einer Weise beeinträchtigt werden, die eine Umsetzung des Projektes grundsätzlich in Frage stellt. Umweltauswirkungen Durch die Straßenbaumaßnahme wird die vorhandene, gemäß den Festsetzungen des BP 245 angelegte Gehölzpflanzung entfernt. Der Eingriff erfolgt in eine erst wenige Jahre alte Kultur. Durch den evtl. Rückbau des Wirtschaftsweges entlang der Kerpener Stadtgrenze wird zusätzlich ein Beitrag zur Entsiegelung des Plangebiets geleistet. Die Anbindung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße an die K16 führt im Zusammenwirken mit den anderen Neuordnungsmaßnahmen im Bereich der zukünftigen Anschlussstelle Elsdorf zu einer deutlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Zuge der Karl-Ferdinand-Braun-Straße. Aus der Sackgasse im Gewerbegebiet wird eine leistungsfähige Anbindung an die Autobahn. Der Verkehrslärm und die Kfz- bedingte Luftschadstoffbelastung werden in der unmittelbaren Umgebung der Straßenräume zunehmen. Von dieser Entwicklung sind allerdings in erster Linie gewerbliche Anlieger betroffen. Umweltauswirkungen auf dem Gemeindegebiet Elsdorf (zur Information) Auf Elsdorfer Gemeindegebiet werden hauptsächlich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen und in geringem Umfang auch begrünte Böschungen entlang der K16 in Anspruch genommen. Der erhaltenswerte Baumbestand entlang der K16 wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die zusätzliche Versiegelung betrifft in erster Linie fruchtbare, weit verbreitete Böden. Die ökologische Wertigkeit der Flächen ist durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie durch die Störeinflüsse der angrenzenden Verkehrsanlagen eingeschränkt. 5. Umsetzung der Planung, Kosten für die Stadt Kerpen Die Planung wird von der RWE Power AG in enger Abstimmung mit der Stadt Kerpen und den einschlägigen Behörden und Fachdienststellen betrieben. Eine Bodenordnung nach BauGB ist nicht erforderlich. Für die Stadt Kerpen entstehen keine Kosten. Kerpen im Mai 2007 K.H. Mayer Amtsleiter