Daten
Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1/Di/BP SI 323
TOP
Drs.-Nr.: 204.07
Datum : 02.05.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
22.05.2007
Stadtrat
X
Bemerkungen
12.06.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 323 "Ausbau der Hüttenstraße/K 39", Stadtteil Sindorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _4000 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen
beschließt :
Den Bebauungsplan SI 323 „Ausbau der Hüttenstraße/K39“ im Stadtteil Sindorf gemäß § 2 (1) BauGB
aufzustellen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbegebiet Geilrather Feld bzw. unmittelbar
südwestlich davon, an der Hüttenstraße/K39. Der Bebauungsplan dient der Ertüchtigung vorhandener
Straßen und setzt ausschließlich öffentliche Verkehrsflächen fest (Straßenbebauungsplan). Das
Plangebiet besteht aus zwei ca. 500 m voneinander entfernten Teilgeltungsbereichen. Die Lage der
beiden Teilgeltungsbereiche ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu
entnehmen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Die Planung steht im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau und der Verlegung der Autobahn A4
zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen (Tagebau Hambach). Mit der Planung werden
folgende Ziele verfolgt:
-
-
Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten
Anschlussstelle „Elsdorf“ an die A 4,
Ertüchtigung der vorhandenen Einmündung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße in die
Hüttenstraße/K39, Neubau eines Kreisverkehrsplatzes (Teilgeltungsbereich-Nord), Verbesserung
der Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf,
geringfügige Verbreiterung der K39 und Vervollständigung des Radwegenetzes entlang der K39
(Teilgeltungsbereich Süd).
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Beschlussvorlage 204.07
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
4000 €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 204.07
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
Das Projekt ist im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung der A4 und der dadurch erforderlichen
Neuordnung des nachgeordneten Straßennetzes im Bereich der geplanten Autobahnanschlussstelle
„Elsdorf“ zu sehen (Verlegung der B 477, Ausbau der K39, Verlängerung der Karl-Ferdinand-BraunStraße an die K16).
2.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbegebiet Geilrather Feld bzw. unmittelbar
südwestlich davon, an der Hüttenstraße/K39. Da die Hüttenstraße/K39 an zwei unterschiedlichen
Abschnitten verändert werden soll, die ca. 500 m voneinander entfernt liegen, besteht der
Bebauungsplan BP SI 323 aus zwei räumlichen Teilgeltungsbereichen TGB-Nord und TGB-Süd. Der
Teilgeltungsbereich Nord beschreibt ein ca. 0,25 ha großes Gebiet an der Einmündung der KarlFerdinand-Braun-Straße in die Hüttenstrasse. Hier soll ein neuer Kreisverkehrsplatz entstehen. Der
Teilgeltungsbereich Süd 2 beschreibt ein ca. 370 m langes Teilstück der K 39 südlich der
Autobahnunterführung (ca. 0,7 ha Größe). Hier soll ein zusätzlicher Rad-/Gehweg entlang der K39
angelegt werden. Der Bebauungsplan setzt ausschließlich öffentliche Verkehrsflächen fest.
3.
Ziel der Planung, Erforderlichkeit
Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt:
Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten
Anschlussstelle „Elsdorf“ an die Autobahn A4, Verbesserung der Verkehrssicherheit an
öffentlichen Straßen
Ertüchtigung der vorhandenen Einmündung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße in die
Hüttenstraße/K39, Neubau eines Kreisverkehrsplatzes (TGB-Nord), Verbesserung der
Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf,
geringfügige Verbreiterung der K39 und Vervollständigung des Radwegenetzes entlang der K39
(Teilgeltungsbereich Süd).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 323 „Ausbau der Hüttenstraße/K39“ ist im Interesse einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB).
4.
Zusammenfassung des Umweltberichtes - Entwurf Nach Abschluss der Grundlagensammlung kann davon ausgegangen werden, dass keine
Umweltbelange in einer Weise beeinträchtigt werden, die eine Umsetzung des Projektes grundsätzlich
in Frage stellt.
5.
Verfahren
Aufstellungsbeschluss
PA
Rat
22.05.2007
12.06.2007
B.d.B.
TÖB
Frühzeitige Beteiligung
Offenlagebeschluss
Offenlage
Satzungsbeschluss
Anlage 1 :
Anlage 1a :
Anlage 1b:
Anlage 2 :
Übersichtskarte, Neuordnung des Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle
Elsdorf
Teilgeltungsbereich Nord (geplanter Kreisverkehrsplatz)
Teilgeltungsbereich Süd (neuer Geh-/Radweg entlang der K39)
Erläuterung zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 204.07
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