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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 323 "Ausbau der Hüttenstraße/K 39", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 323 "Ausbau der Hüttenstraße/K 39", Stadtteil Sindorf
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/Di/BP SI 323 TOP Drs.-Nr.: 204.07 Datum : 02.05.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 22.05.2007 Stadtrat X Bemerkungen 12.06.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan SI 323 "Ausbau der Hüttenstraße/K 39", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _4000 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt : Den Bebauungsplan SI 323 „Ausbau der Hüttenstraße/K39“ im Stadtteil Sindorf gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbegebiet Geilrather Feld bzw. unmittelbar südwestlich davon, an der Hüttenstraße/K39. Der Bebauungsplan dient der Ertüchtigung vorhandener Straßen und setzt ausschließlich öffentliche Verkehrsflächen fest (Straßenbebauungsplan). Das Plangebiet besteht aus zwei ca. 500 m voneinander entfernten Teilgeltungsbereichen. Die Lage der beiden Teilgeltungsbereiche ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Die Planung steht im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau und der Verlegung der Autobahn A4 zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen (Tagebau Hambach). Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt: - - Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle „Elsdorf“ an die A 4, Ertüchtigung der vorhandenen Einmündung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße in die Hüttenstraße/K39, Neubau eines Kreisverkehrsplatzes (Teilgeltungsbereich-Nord), Verbesserung der Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf, geringfügige Verbreiterung der K39 und Vervollständigung des Radwegenetzes entlang der K39 (Teilgeltungsbereich Süd). Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Beschlussvorlage 204.07 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten 4000 € Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 204.07 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Das Projekt ist im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung der A4 und der dadurch erforderlichen Neuordnung des nachgeordneten Straßennetzes im Bereich der geplanten Autobahnanschlussstelle „Elsdorf“ zu sehen (Verlegung der B 477, Ausbau der K39, Verlängerung der Karl-Ferdinand-BraunStraße an die K16). 2. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbegebiet Geilrather Feld bzw. unmittelbar südwestlich davon, an der Hüttenstraße/K39. Da die Hüttenstraße/K39 an zwei unterschiedlichen Abschnitten verändert werden soll, die ca. 500 m voneinander entfernt liegen, besteht der Bebauungsplan BP SI 323 aus zwei räumlichen Teilgeltungsbereichen TGB-Nord und TGB-Süd. Der Teilgeltungsbereich Nord beschreibt ein ca. 0,25 ha großes Gebiet an der Einmündung der KarlFerdinand-Braun-Straße in die Hüttenstrasse. Hier soll ein neuer Kreisverkehrsplatz entstehen. Der Teilgeltungsbereich Süd 2 beschreibt ein ca. 370 m langes Teilstück der K 39 südlich der Autobahnunterführung (ca. 0,7 ha Größe). Hier soll ein zusätzlicher Rad-/Gehweg entlang der K39 angelegt werden. Der Bebauungsplan setzt ausschließlich öffentliche Verkehrsflächen fest. 3. Ziel der Planung, Erforderlichkeit Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt: Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle „Elsdorf“ an die Autobahn A4, Verbesserung der Verkehrssicherheit an öffentlichen Straßen Ertüchtigung der vorhandenen Einmündung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße in die Hüttenstraße/K39, Neubau eines Kreisverkehrsplatzes (TGB-Nord), Verbesserung der Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf, geringfügige Verbreiterung der K39 und Vervollständigung des Radwegenetzes entlang der K39 (Teilgeltungsbereich Süd). Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 323 „Ausbau der Hüttenstraße/K39“ ist im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB). 4. Zusammenfassung des Umweltberichtes - Entwurf Nach Abschluss der Grundlagensammlung kann davon ausgegangen werden, dass keine Umweltbelange in einer Weise beeinträchtigt werden, die eine Umsetzung des Projektes grundsätzlich in Frage stellt. 5. Verfahren Aufstellungsbeschluss PA Rat 22.05.2007 12.06.2007 B.d.B. TÖB Frühzeitige Beteiligung Offenlagebeschluss Offenlage Satzungsbeschluss Anlage 1 : Anlage 1a : Anlage 1b: Anlage 2 : Übersichtskarte, Neuordnung des Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle Elsdorf Teilgeltungsbereich Nord (geplanter Kreisverkehrsplatz) Teilgeltungsbereich Süd (neuer Geh-/Radweg entlang der K39) Erläuterung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 204.07 Seite 4