Daten
Kommune
Kerpen
Größe
29 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung
1.
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Rahmenbedingungen, Anlass der Planung, Ziele
Das Projekt ist im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung der A4 und der dadurch erforderlichen
Neuordnung des nachgeordneten Straßennetzes im Bereich der geplanten Autobahnanschlussstelle „Elsdorf“
zu sehen (Verlegung der B 477, Ausbau der K39, Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße an die K16).
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei Ausbaumaßnahmen am
vorhandenen Straßennetz geschaffen werden. Die Planungsziele im Einzelnen:
-
2.
Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle
„Elsdorf“ an die Autobahn A4, Verbesserung der Verkehrssicherheit an öffentlichen Straßen
Ertüchtigung der vorhandenen Einmündung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße in die Hüttenstraße/K39,
Neubau eines Kreisverkehrsplatzes (TGB-Nord), Verbesserung der Erschließungsqualität im
Gewerbegebiet Sindorf,
geringfügige Verbreiterung der K39 und Vervollständigung des Radwegenetzes entlang der K39
(Teilgeltungsbereich Süd).
Lage des Plangebietes, Bestand und übergeordnete Planungen
Das Plangebiet liegt an der nordwestlichen Stadtgrenze von Kerpen, im Stadtteil Sindorf. Die betrachteten
Straßenräume befinden sich im Gewerbegebiet Sindorf (Geilrather Feld) bzw. unmittelbar südwestlich davon,
im Verlauf der Hüttenstraße/K39.
Da die Hüttenstraße/K39 an zwei unterschiedlichen Abschnitten verändert werden soll, die ca. 500 m
voneinander entfernt liegen, besteht der Bebauungsplan BP SI 323 aus zwei räumlichen
Teilgeltungsbereichen TGB-Nord und TGB-Süd.
2.1 Teilgeltungsbereich Nord
Lage
Der Teilgeltungsbereich Nord beschreibt ein ca. 0,25 ha großes Gebiet an der Einmündung der KarlFerdinand-Braun-Straße in die Hüttenstrasse/K39. Hier soll ein neuer Kreisverkehrsplatz entstehen. Das
Plangebiet liegt innerhalb des Gewerbegebietes Geilrather Feld.
Bestand
Die Karl-Ferdinand-Braun-Straße dient der Erschließung der weiter westlich gelegenen Gewerbegrundstücke
(Sackgasse, ca. 6,5 m Fahrbahnbreite, beidseitiger Gehweg, Randbepflanzung mit Hecken und
Straßenbäumen), die Hüttenstraße/K39 verbindet das Gewerbegebiet Sindorf mit dem überregionalen
Straßennetz (ca. 6,5 m Fahrbahnbreite, einseitiger Geh- und Radweg, begrünte Randstreifen). Die
anliegenden Grundstücke werden gewerblich genutzt:
nördlich:
östlich:
südwestlich:
A. Schulman GmbH, Verpackungen, Kunststoffe (Betriebszufahrt, Bewegungsflächen für
LKW, Parkplatz, Wiese, Reserveflächen),
ucb, Biopharmaunternehmen (Vorfahrt, Wiese, Baumbestand, Halle)
Spedition Müller, LKW-Werkstatt (Parkplatz, Bewegungsfläche für LKW),
M.K.A.M. GmbH, gebrauchte Ersatzteile und Autos aus dem Hause Mercedes Benz
(Außenlagerflächen, Karosserien).
Das Erscheinungsbild des Standortes ist geprägt durch die vorhandenen großmaßstäblichen
Gewerbegebäude, die ausgedehnten befestigten Freiflächen und die vorhandenen Verkehrsflächen.
Übergeordnete Planung
Im wirksamen Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als
„Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung“ (GIB) dargestellt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) ist das Plangebiet überwiegend als
„Straßenverkehrsfläche – Straße mit verkehrswichtiger Bedeutung“ dargestellt. Die Gewerbeflächen nördlich
der K39, die in geringem Umfang für den Bau des Kreisverkehrsplatzes in Anspruch genommen werden
müssen, sind als „gewerbliche Bauflächen“ dargestellt. Der FNP stellt darüber hinaus im Plangebiet den
Verlauf der Wasserschutzzone IIIB um die Wassergewinnungsanlage Sindorf-Ahe dar (etwa 3 km nordöstlich).
Eine entsprechende Wasserschutzgebietsverordnung liegt nicht vor.
Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung
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Das Plangebiet liegt im Innenbereich. Im Plangebiet und in der unmittelbaren Umgebung sind folgende
Bebauungspläne zu beachten:
-
BP 19A „Industriegebiet Hüttenstraße“, Rechtskraft seit 1987. Der Bebauungsplan setzt beidseits eines
Wirtschaftsweges (ca. 4,5 m Wegbreite, beidseits ca. 5 m Grünfläche, heute Karl-Ferdinand-BraunStraße) Industriegebiete (GI) nach § 9 BauNVO fest (geschlossene Bauweise, GRZ = 0,8,
Baumassenzahl 9,0).
Südwestlich des Wirtschaftsweges (heute Karl-Ferdinand-Braun-Straße) sind nur Betriebe und Anlagen
der Abstandsklassen I - IV zulässig (Abstandserlass vom 9.7.1982). Nordöstlich des Weges sind nur
Betriebe und Anlagen der Abstandsklassen I - V zulässig (s.o.).
Im Einmündungsbereich des Wirtschaftsweges (= Karl-Ferdinand-Braun-Straße) wurde der
Bebauungsplan 19A durch Festsetzungen des Bebauungsplanes 245 (s.u.) ersetzt. Der aufzustellende
Bebauungsplan SI 323 ersetzt den rechtskräftigen Bebauungsplan SI 245 innerhalb des
Teilgeltungsbereiches Nord (Umwandlung von GI-Flächen in öffentliche Verkehrsflächen).
-
BP 245 „Industriegebiet Geilrather Feld“, Rechtskraft seit 1999. Der Bebauungsplan dient als
planungsrechtliche Grundlage für eine Ereiterung des Gewerbegebietes Sindorf nach Nordwesten. Zu
diesem Zweck muss der vorhandene Wirtschaftsweg, der bisher nur für landwirtschaftliche Zwecke
genutzt wurde, zu einer leistungsfähigen Erschließungsstraße für ein Gewerbegebiet ausgebaut werden.
Der Bebauungsplan setzt im Teilgeltungsbereich Nord des BP SI 323 öffentliche Straßenverkehrsflächen
fest (Einmündung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße an die Hüttenstraße). Von der Karl-Ferdinand-BraunStraße aus sind Ein- und Ausfahrten nur eingeschränkt zulässig. Beidseits der Karl-Ferdinand-BraunStraße sind öffentliche Grünflächen festgesetzt (Straßenbäume und Unterpflanzung).
Der aufzustellende Bebauungsplan SI 323 ersetzt den rechtskräftigen Bebauungsplan SI 245 innerhalb
des Teilgeltungsbereiches Nord (Neuordnung der Verkehrs- und Grünflächen).
2.2 Teilgeltungsbereich Süd
Lage
Der Teilgeltungsbereich Süd beschreibt ein ca. 370 m langes Teilstück der K 39 südlich der
Autobahnunterführung (ca. 0,7 ha Größe). Hier ist die Fahrbahnbreite der K39 von 6,25 m auf 7,0 m
verbreitert und ein zusätzlicher Rad-/Gehweg angelegt worden.
Bestand
Die K39 unterquert in diesem Abschnitt die Autobahn A4. Die beiden Richtungsfahrbahnen werden im Bereich
der Unterführung separat geführt und südlich der Autobahn wieder zu einer zweistreifigen Straße
zusammengefasst. Die K 39 verfügt in diesem Abstand über ein ca. 6 m breite Fahrbahn sowie ein ca. 1 m
breites Bankett zur südlich angrenzenden Bahnstrecke (Leitplanke, Betonwand, Blendschutzlamellen, Masten
für Fahrleitungsdrähte). Nördlich der Fahrbahn trennt ein schmaler Wiesensaum die Fahrbahn von den
angrenzenden Ackerflächen. Geh- und Radwege fehlen.
Das Erscheinungsbild des Standortes ist geprägt durch die bewaldete Böschung der Autobahn, die
Bahnanlage und die ausgedehnten Ackerflächen nördlich der K39. Etwa 100 m südlich des Plangebietes liegt
jenseits der Bahn das landwirtschaftliche Anwesen „Klarahof“
Übergeordnete Planung
Im wirksamen Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als
„Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung“ (GIB) dargestellt. Westlich des Plangebietes ist die
ungefähre Trasse der B 477 als „Bedarfsplanmaßnahme ohne räumliche Festlegung“ abgebildet.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) ist das Plangebiet überwiegend als
„Straßenverkehrsfläche – Straße mit verkehrswichtiger Bedeutung“ dargestellt. Die Ackerflächen nördlich der
K39, die in geringem Umfang für die Verbreiterung der Straße in Anspruch genommen werden müssen, sind
als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt, die Bahntrasse unmittelbar südlich der K39 ist als „Bahnanlage“
gekennzeichnet. Der FNP stellt im Plangebiet den Verlauf der Wasserschutzzone IIIB um die
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Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung
Wassergewinnungsanlage Sindorf-Ahe
dar
Wasserschutzgebietsverordnung liegt nicht vor.
(etwa
3
km
nordöstlich).
Eine
entsprechende
Das Plangebiet liegt im Außenbereich, es existieren keine Bebauungspläne in unmittelbarer Umgebung.
Der Landschaftsplan Nr. 3 „Bürgewälder“ sieht für die landwirtschaftlichen Flächen nördlich der K39 das
Entwicklungsziel 2.1 „Schaffung von naturnahen Lebensräumen im Umfeld des Tagebaus zur Sicherung der
ökologischen Funktionen“ vor. Beidseits der Autobahn ist das Entwicklungsziel Nr. 5 „Ausstattung der
Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas“ vorgesehen,
Folgende geschützte Landschaftsbestandteile befinden sich in der Umgebung des Plangebietes:
-
LB 2.4-49, Gehölzstreifen im Böschungsbereich der K16 nördlich von Geilrath (ca. 400 m westlich
LB 2.4-50, Gehölzstreifen im Böschungsbereich der A4 zwischen dem Heppendorfer Wald und dem
Dickbusch (unmittelbar nördlich des Plangebietes),
LB 2.4-51, Graben mit Schilfzone und zwei Stieleichen an einem Gehöft nördlich von Geilrath (ca. 650 m
westlich).
Das Naturschutzgebiet Steinheide befindet sich ca. 650 m westlich des Plangebietes. Das Naturschutzgebiet
Dickbusch liegt etwa 600 m östlich des Plangebietes. Beide Wälder sind Teil des FFH- Gebietes DE-5105-301
Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide.
3.
Planung
Dem Bebauungsplan liegt ein Straßenbau Vorentwurf der Arbeitsgemeinschaft Entwicklungs- und
Verkehrsplanung GmbH & Co KG – Aachen zugrunde (AGEVA). Die Planung wurde im Vorfeld mit der Stadt
Kerpen und dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt. Die Planungen für die beiden Teilräume im Einzelnen:
3.1 Teilgeltungsbereich Nord
Die vorhandene Einmündung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße in die Hüttenstraße/K39 verfügt bereits heute
über keine ausreichende Leistungsfähigkeit. Die Einmündung ist in der Örtlichkeit schlecht erkennbar, die
Orientierung für den Gebietsfremden fällt schwer.
Im Zuge der Neuordnung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der neuen Anschlussstelle Elsdorf (A4)
soll die Karl-Ferdinand-Braun-Straße nach Nordwesten verlängert und an die K16 angeschlossen werden.
Auch aus diesem Grund muss die Einmündung den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Die
Maßnahme dient der Verkehrssicherheit und verbessert die Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf.
Die zukünftige Gestaltung des Kreisverkehrsplatzes
Der geplante Kreisverkehrsplatz soll einen äußeren Fahrbahndurchmesser von 30 m erhalten. Der
bestehende Rad-/Gehweg an der Westseite der Hüttenstraße bleibt erhalten. Fußgänger und Radfahrer
werden im Westen um den Kreisverkehrsplatz herumgeführt. In der Karl-Ferdinand-Braun-Straße benutzt der
Radfahrer die ausreichend bemessene Fahrbahn. Die beiden Gehwege entlang der Karl-Ferdinand-BraunStraße bleiben erhalten. Zusätzliche öffentliche Parkplätze sind nicht vorgesehen. Im Anpassungsbereich
muss in die vorhandene Straßenrandbegrünung eingegriffen werden. Am östlichen Rand der Hüttenstraße
wird die gegenwärtige Situation beibehalten
Auswirkungen auf benachbarte Gewerbebetriebe
Gegenwärtig nutzt die M.K.A.M einen Teil der im rechtskräftigen Bebauungsplan BP 245 festgesetzten
öffentlichen Grünflächen im Einmündungsbereich als Außenlagerfläche. Hier wird im Zuge der Planung eine
Anpassung der ausgeübten Nutzung an die tatsächlichen Grundstücksverhältnisse erforderlich.
Nördlich der Karl-Ferdinand-Brau-Straße muss ein geringer Teil des Betriebsgeländes der Schulman GmbH
als Straßenland erworben werden. Entsprechende Verhandlungen mit dem Unternehmen sind bereits im
Gang. Die Firma Schulman erhält eine neue Betriebszufahrt aus dem geplanten Kreisverkehrsplatz heraus.
Die heute vorhandene LKW-Aufstellfläche parallel zur Hüttenstraße wird durch die Planung nicht
beeinträchtigt.
Die Gewerbegrundstücke östlich der Hüttenstraße werden durch die Planung nicht in Anspruch genommen.
Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung
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3.2 Teilgeltungsbereich Süd
Die K39 wird im Zuge der Neuordnung des nachgeordneten Straßennetzes im Bereich der geplanten
Autobahnanschlussstelle „Elsdorf“ ausgebaut und in Teilbereichen neu trassiert. Entlang der K39 soll dabei
u.a. ein durchgehender Rad-/Gehweg entstehen, der den Stadtteil Sindorf (ca. 17.000 Einwohner) mit den
weiter westlich gelegenen Naherholungsgebieten z.B. im Naturschutzgebiet Steinheide verbindet. Die Planung
leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vervollständigung des Kerpener Radwegenetzes.
Formal schließt der Bebauungsplan eine planungsrechtliche Lücke im Netz. Der weiter westlich gelegene
Abschnitt der neuen K39 wird durch das Planfeststellungsverfahren Verlegung der A4 abgedeckt, die
Ausbauabschnitte innerhalb des Gewerbegebietes Sindorf können größtenteils innerhalb der vorhandenen
öffentlichen Straßenverkehrsflächen umgesetzt werden.
Die zukünftige Gestaltung der K39
Die Planung orientiert sich am heutigen Verlauf der K39. Die vorhandene Leitplanke zum südlich
angrenzenden Bahngelände dient dabei als südliche Begrenzung des Straßenraums. Ab hier ist folgender
Straßenquerschnitt vorgesehen:
-
ca. 75 cm Schutzstreifen zur Leitplanke
ca. 7,0 m Fahrbahn (Verbreiterung der Fahrbahn von derzeit ca. 6,25 m)
ca. 3,5 m Grünstreifen (u.a. Versickerungsfläche),
ca. 2,5 m Geh-/Radweg,
Bankett und Böschung zur angrenzenden Ackerfläche.
Der vorhandene Wirtschaftsweg unmittelbar südlich der Autobahn bleibt erhalten bzw. wird in den
Anpassungsbereichen angeglichen.
Auswirkungen auf benachbarte landwirtschaftliche Flächen
Da die südlich angrenzende Bahnfläche nicht für eine Aufweitung des Straßenkörpers zur Verfügung steht,
muss die landwirtschaftliche Fläche nördlich der K39 auf einer Länge von ca. 150 m und einer Breite von ca. 5
m in Anspruch genommen werden. Die Bewirtschaftung der Ackerflächen wird dadurch nicht beeinträchtigt.
4.
Umweltauswirkungen
Für die Planung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, die durch einen
landschaftspflegerischen Fachbeitrag unterstützt wird. Nach Abschluss der Grundlagensammlung kann davon
ausgegangen werden, dass keine Umweltbelange in einer Weise beeinträchtigt werden, die eine Umsetzung
des Projektes grundsätzlich in Frage stellt.
Im Teilgeltungsbereich Nord (Kreisverkehrsplatz) werden beidseits der Karl-Ferdinand-Braun-Straße einzelne
Straßenbäume bzw. Teile der vorhandenen Gehölzpflanzung (Unterpflanzung) entfernt werden müssen. Der
erhaltenswerte Baumbestand auf dem ucb- Betriebsgelände östlich der Hüttenstraße/K39 wird durch die
Planung nicht beeinträchtigt.
Im Teilgeltungsbereich Süd (Geh-/Radweg an der K39) wird der vorhandene Wiesensaum und ein Teil der
angrenzenden Ackerflächen für die Aufweitung der Straße in Anspruch genommen. Diese Flächen werden
allerdings nicht vollständig versiegelt, da sowohl die geplante Böschung (Bankett) als auch der ca. 3,5 m
breite Grünstreifen zwischen dem geplanten Geh-/Radweg und der Fahrbahn als Vegetationsfläche
grundsätzlich zur Verfügung steht. Der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche beeinträchtigt in keiner
Weise die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen.
Die zusätzliche Versiegelung betrifft in erster Linie fruchtbare, weit verbreitete Böden. Die ökologische
Wertigkeit der Flächen ist durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie durch die Störeinflüsse der
angrenzenden Verkehrsanlagen eingeschränkt. Erhaltenswerte Bäume sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung
5.
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Umsetzung der Planung, Kosten für die Stadt Kerpen
Die Planung wird von der RWE Power AG in enger Abstimmung mit der Stadt Kerpen und den einschlägigen
Behörden und Fachdienststellen betrieben.
Eine Bodenordnung nach BauGB ist nicht erforderlich.
Für die Stadt Kerpen entstehen keine Kosten.
Kerpen im Mai 2007
K.H. Mayer
Amtsleiter