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Beschlussvorlage (Erläuterung zur Planaufstellung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
29 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung 1. Seite 1 von 5 Rahmenbedingungen, Anlass der Planung, Ziele Das Projekt ist im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung der A4 und der dadurch erforderlichen Neuordnung des nachgeordneten Straßennetzes im Bereich der geplanten Autobahnanschlussstelle „Elsdorf“ zu sehen (Verlegung der B 477, Ausbau der K39, Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße an die K16). Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei Ausbaumaßnahmen am vorhandenen Straßennetz geschaffen werden. Die Planungsziele im Einzelnen: - 2. Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle „Elsdorf“ an die Autobahn A4, Verbesserung der Verkehrssicherheit an öffentlichen Straßen Ertüchtigung der vorhandenen Einmündung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße in die Hüttenstraße/K39, Neubau eines Kreisverkehrsplatzes (TGB-Nord), Verbesserung der Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf, geringfügige Verbreiterung der K39 und Vervollständigung des Radwegenetzes entlang der K39 (Teilgeltungsbereich Süd). Lage des Plangebietes, Bestand und übergeordnete Planungen Das Plangebiet liegt an der nordwestlichen Stadtgrenze von Kerpen, im Stadtteil Sindorf. Die betrachteten Straßenräume befinden sich im Gewerbegebiet Sindorf (Geilrather Feld) bzw. unmittelbar südwestlich davon, im Verlauf der Hüttenstraße/K39. Da die Hüttenstraße/K39 an zwei unterschiedlichen Abschnitten verändert werden soll, die ca. 500 m voneinander entfernt liegen, besteht der Bebauungsplan BP SI 323 aus zwei räumlichen Teilgeltungsbereichen TGB-Nord und TGB-Süd. 2.1 Teilgeltungsbereich Nord Lage Der Teilgeltungsbereich Nord beschreibt ein ca. 0,25 ha großes Gebiet an der Einmündung der KarlFerdinand-Braun-Straße in die Hüttenstrasse/K39. Hier soll ein neuer Kreisverkehrsplatz entstehen. Das Plangebiet liegt innerhalb des Gewerbegebietes Geilrather Feld. Bestand Die Karl-Ferdinand-Braun-Straße dient der Erschließung der weiter westlich gelegenen Gewerbegrundstücke (Sackgasse, ca. 6,5 m Fahrbahnbreite, beidseitiger Gehweg, Randbepflanzung mit Hecken und Straßenbäumen), die Hüttenstraße/K39 verbindet das Gewerbegebiet Sindorf mit dem überregionalen Straßennetz (ca. 6,5 m Fahrbahnbreite, einseitiger Geh- und Radweg, begrünte Randstreifen). Die anliegenden Grundstücke werden gewerblich genutzt: nördlich: östlich: südwestlich: A. Schulman GmbH, Verpackungen, Kunststoffe (Betriebszufahrt, Bewegungsflächen für LKW, Parkplatz, Wiese, Reserveflächen), ucb, Biopharmaunternehmen (Vorfahrt, Wiese, Baumbestand, Halle) Spedition Müller, LKW-Werkstatt (Parkplatz, Bewegungsfläche für LKW), M.K.A.M. GmbH, gebrauchte Ersatzteile und Autos aus dem Hause Mercedes Benz (Außenlagerflächen, Karosserien). Das Erscheinungsbild des Standortes ist geprägt durch die vorhandenen großmaßstäblichen Gewerbegebäude, die ausgedehnten befestigten Freiflächen und die vorhandenen Verkehrsflächen. Übergeordnete Planung Im wirksamen Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung“ (GIB) dargestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) ist das Plangebiet überwiegend als „Straßenverkehrsfläche – Straße mit verkehrswichtiger Bedeutung“ dargestellt. Die Gewerbeflächen nördlich der K39, die in geringem Umfang für den Bau des Kreisverkehrsplatzes in Anspruch genommen werden müssen, sind als „gewerbliche Bauflächen“ dargestellt. Der FNP stellt darüber hinaus im Plangebiet den Verlauf der Wasserschutzzone IIIB um die Wassergewinnungsanlage Sindorf-Ahe dar (etwa 3 km nordöstlich). Eine entsprechende Wasserschutzgebietsverordnung liegt nicht vor. Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung Seite 2 von 5 Das Plangebiet liegt im Innenbereich. Im Plangebiet und in der unmittelbaren Umgebung sind folgende Bebauungspläne zu beachten: - BP 19A „Industriegebiet Hüttenstraße“, Rechtskraft seit 1987. Der Bebauungsplan setzt beidseits eines Wirtschaftsweges (ca. 4,5 m Wegbreite, beidseits ca. 5 m Grünfläche, heute Karl-Ferdinand-BraunStraße) Industriegebiete (GI) nach § 9 BauNVO fest (geschlossene Bauweise, GRZ = 0,8, Baumassenzahl 9,0). Südwestlich des Wirtschaftsweges (heute Karl-Ferdinand-Braun-Straße) sind nur Betriebe und Anlagen der Abstandsklassen I - IV zulässig (Abstandserlass vom 9.7.1982). Nordöstlich des Weges sind nur Betriebe und Anlagen der Abstandsklassen I - V zulässig (s.o.). Im Einmündungsbereich des Wirtschaftsweges (= Karl-Ferdinand-Braun-Straße) wurde der Bebauungsplan 19A durch Festsetzungen des Bebauungsplanes 245 (s.u.) ersetzt. Der aufzustellende Bebauungsplan SI 323 ersetzt den rechtskräftigen Bebauungsplan SI 245 innerhalb des Teilgeltungsbereiches Nord (Umwandlung von GI-Flächen in öffentliche Verkehrsflächen). - BP 245 „Industriegebiet Geilrather Feld“, Rechtskraft seit 1999. Der Bebauungsplan dient als planungsrechtliche Grundlage für eine Ereiterung des Gewerbegebietes Sindorf nach Nordwesten. Zu diesem Zweck muss der vorhandene Wirtschaftsweg, der bisher nur für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wurde, zu einer leistungsfähigen Erschließungsstraße für ein Gewerbegebiet ausgebaut werden. Der Bebauungsplan setzt im Teilgeltungsbereich Nord des BP SI 323 öffentliche Straßenverkehrsflächen fest (Einmündung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße an die Hüttenstraße). Von der Karl-Ferdinand-BraunStraße aus sind Ein- und Ausfahrten nur eingeschränkt zulässig. Beidseits der Karl-Ferdinand-BraunStraße sind öffentliche Grünflächen festgesetzt (Straßenbäume und Unterpflanzung). Der aufzustellende Bebauungsplan SI 323 ersetzt den rechtskräftigen Bebauungsplan SI 245 innerhalb des Teilgeltungsbereiches Nord (Neuordnung der Verkehrs- und Grünflächen). 2.2 Teilgeltungsbereich Süd Lage Der Teilgeltungsbereich Süd beschreibt ein ca. 370 m langes Teilstück der K 39 südlich der Autobahnunterführung (ca. 0,7 ha Größe). Hier ist die Fahrbahnbreite der K39 von 6,25 m auf 7,0 m verbreitert und ein zusätzlicher Rad-/Gehweg angelegt worden. Bestand Die K39 unterquert in diesem Abschnitt die Autobahn A4. Die beiden Richtungsfahrbahnen werden im Bereich der Unterführung separat geführt und südlich der Autobahn wieder zu einer zweistreifigen Straße zusammengefasst. Die K 39 verfügt in diesem Abstand über ein ca. 6 m breite Fahrbahn sowie ein ca. 1 m breites Bankett zur südlich angrenzenden Bahnstrecke (Leitplanke, Betonwand, Blendschutzlamellen, Masten für Fahrleitungsdrähte). Nördlich der Fahrbahn trennt ein schmaler Wiesensaum die Fahrbahn von den angrenzenden Ackerflächen. Geh- und Radwege fehlen. Das Erscheinungsbild des Standortes ist geprägt durch die bewaldete Böschung der Autobahn, die Bahnanlage und die ausgedehnten Ackerflächen nördlich der K39. Etwa 100 m südlich des Plangebietes liegt jenseits der Bahn das landwirtschaftliche Anwesen „Klarahof“ Übergeordnete Planung Im wirksamen Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung“ (GIB) dargestellt. Westlich des Plangebietes ist die ungefähre Trasse der B 477 als „Bedarfsplanmaßnahme ohne räumliche Festlegung“ abgebildet. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) ist das Plangebiet überwiegend als „Straßenverkehrsfläche – Straße mit verkehrswichtiger Bedeutung“ dargestellt. Die Ackerflächen nördlich der K39, die in geringem Umfang für die Verbreiterung der Straße in Anspruch genommen werden müssen, sind als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt, die Bahntrasse unmittelbar südlich der K39 ist als „Bahnanlage“ gekennzeichnet. Der FNP stellt im Plangebiet den Verlauf der Wasserschutzzone IIIB um die Seite 3 von 5 Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung Wassergewinnungsanlage Sindorf-Ahe dar Wasserschutzgebietsverordnung liegt nicht vor. (etwa 3 km nordöstlich). Eine entsprechende Das Plangebiet liegt im Außenbereich, es existieren keine Bebauungspläne in unmittelbarer Umgebung. Der Landschaftsplan Nr. 3 „Bürgewälder“ sieht für die landwirtschaftlichen Flächen nördlich der K39 das Entwicklungsziel 2.1 „Schaffung von naturnahen Lebensräumen im Umfeld des Tagebaus zur Sicherung der ökologischen Funktionen“ vor. Beidseits der Autobahn ist das Entwicklungsziel Nr. 5 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas“ vorgesehen, Folgende geschützte Landschaftsbestandteile befinden sich in der Umgebung des Plangebietes: - LB 2.4-49, Gehölzstreifen im Böschungsbereich der K16 nördlich von Geilrath (ca. 400 m westlich LB 2.4-50, Gehölzstreifen im Böschungsbereich der A4 zwischen dem Heppendorfer Wald und dem Dickbusch (unmittelbar nördlich des Plangebietes), LB 2.4-51, Graben mit Schilfzone und zwei Stieleichen an einem Gehöft nördlich von Geilrath (ca. 650 m westlich). Das Naturschutzgebiet Steinheide befindet sich ca. 650 m westlich des Plangebietes. Das Naturschutzgebiet Dickbusch liegt etwa 600 m östlich des Plangebietes. Beide Wälder sind Teil des FFH- Gebietes DE-5105-301 Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide. 3. Planung Dem Bebauungsplan liegt ein Straßenbau Vorentwurf der Arbeitsgemeinschaft Entwicklungs- und Verkehrsplanung GmbH & Co KG – Aachen zugrunde (AGEVA). Die Planung wurde im Vorfeld mit der Stadt Kerpen und dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt. Die Planungen für die beiden Teilräume im Einzelnen: 3.1 Teilgeltungsbereich Nord Die vorhandene Einmündung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße in die Hüttenstraße/K39 verfügt bereits heute über keine ausreichende Leistungsfähigkeit. Die Einmündung ist in der Örtlichkeit schlecht erkennbar, die Orientierung für den Gebietsfremden fällt schwer. Im Zuge der Neuordnung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der neuen Anschlussstelle Elsdorf (A4) soll die Karl-Ferdinand-Braun-Straße nach Nordwesten verlängert und an die K16 angeschlossen werden. Auch aus diesem Grund muss die Einmündung den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Maßnahme dient der Verkehrssicherheit und verbessert die Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf. Die zukünftige Gestaltung des Kreisverkehrsplatzes Der geplante Kreisverkehrsplatz soll einen äußeren Fahrbahndurchmesser von 30 m erhalten. Der bestehende Rad-/Gehweg an der Westseite der Hüttenstraße bleibt erhalten. Fußgänger und Radfahrer werden im Westen um den Kreisverkehrsplatz herumgeführt. In der Karl-Ferdinand-Braun-Straße benutzt der Radfahrer die ausreichend bemessene Fahrbahn. Die beiden Gehwege entlang der Karl-Ferdinand-BraunStraße bleiben erhalten. Zusätzliche öffentliche Parkplätze sind nicht vorgesehen. Im Anpassungsbereich muss in die vorhandene Straßenrandbegrünung eingegriffen werden. Am östlichen Rand der Hüttenstraße wird die gegenwärtige Situation beibehalten Auswirkungen auf benachbarte Gewerbebetriebe Gegenwärtig nutzt die M.K.A.M einen Teil der im rechtskräftigen Bebauungsplan BP 245 festgesetzten öffentlichen Grünflächen im Einmündungsbereich als Außenlagerfläche. Hier wird im Zuge der Planung eine Anpassung der ausgeübten Nutzung an die tatsächlichen Grundstücksverhältnisse erforderlich. Nördlich der Karl-Ferdinand-Brau-Straße muss ein geringer Teil des Betriebsgeländes der Schulman GmbH als Straßenland erworben werden. Entsprechende Verhandlungen mit dem Unternehmen sind bereits im Gang. Die Firma Schulman erhält eine neue Betriebszufahrt aus dem geplanten Kreisverkehrsplatz heraus. Die heute vorhandene LKW-Aufstellfläche parallel zur Hüttenstraße wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die Gewerbegrundstücke östlich der Hüttenstraße werden durch die Planung nicht in Anspruch genommen. Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung Seite 4 von 5 3.2 Teilgeltungsbereich Süd Die K39 wird im Zuge der Neuordnung des nachgeordneten Straßennetzes im Bereich der geplanten Autobahnanschlussstelle „Elsdorf“ ausgebaut und in Teilbereichen neu trassiert. Entlang der K39 soll dabei u.a. ein durchgehender Rad-/Gehweg entstehen, der den Stadtteil Sindorf (ca. 17.000 Einwohner) mit den weiter westlich gelegenen Naherholungsgebieten z.B. im Naturschutzgebiet Steinheide verbindet. Die Planung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vervollständigung des Kerpener Radwegenetzes. Formal schließt der Bebauungsplan eine planungsrechtliche Lücke im Netz. Der weiter westlich gelegene Abschnitt der neuen K39 wird durch das Planfeststellungsverfahren Verlegung der A4 abgedeckt, die Ausbauabschnitte innerhalb des Gewerbegebietes Sindorf können größtenteils innerhalb der vorhandenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen umgesetzt werden. Die zukünftige Gestaltung der K39 Die Planung orientiert sich am heutigen Verlauf der K39. Die vorhandene Leitplanke zum südlich angrenzenden Bahngelände dient dabei als südliche Begrenzung des Straßenraums. Ab hier ist folgender Straßenquerschnitt vorgesehen: - ca. 75 cm Schutzstreifen zur Leitplanke ca. 7,0 m Fahrbahn (Verbreiterung der Fahrbahn von derzeit ca. 6,25 m) ca. 3,5 m Grünstreifen (u.a. Versickerungsfläche), ca. 2,5 m Geh-/Radweg, Bankett und Böschung zur angrenzenden Ackerfläche. Der vorhandene Wirtschaftsweg unmittelbar südlich der Autobahn bleibt erhalten bzw. wird in den Anpassungsbereichen angeglichen. Auswirkungen auf benachbarte landwirtschaftliche Flächen Da die südlich angrenzende Bahnfläche nicht für eine Aufweitung des Straßenkörpers zur Verfügung steht, muss die landwirtschaftliche Fläche nördlich der K39 auf einer Länge von ca. 150 m und einer Breite von ca. 5 m in Anspruch genommen werden. Die Bewirtschaftung der Ackerflächen wird dadurch nicht beeinträchtigt. 4. Umweltauswirkungen Für die Planung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, die durch einen landschaftspflegerischen Fachbeitrag unterstützt wird. Nach Abschluss der Grundlagensammlung kann davon ausgegangen werden, dass keine Umweltbelange in einer Weise beeinträchtigt werden, die eine Umsetzung des Projektes grundsätzlich in Frage stellt. Im Teilgeltungsbereich Nord (Kreisverkehrsplatz) werden beidseits der Karl-Ferdinand-Braun-Straße einzelne Straßenbäume bzw. Teile der vorhandenen Gehölzpflanzung (Unterpflanzung) entfernt werden müssen. Der erhaltenswerte Baumbestand auf dem ucb- Betriebsgelände östlich der Hüttenstraße/K39 wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Im Teilgeltungsbereich Süd (Geh-/Radweg an der K39) wird der vorhandene Wiesensaum und ein Teil der angrenzenden Ackerflächen für die Aufweitung der Straße in Anspruch genommen. Diese Flächen werden allerdings nicht vollständig versiegelt, da sowohl die geplante Böschung (Bankett) als auch der ca. 3,5 m breite Grünstreifen zwischen dem geplanten Geh-/Radweg und der Fahrbahn als Vegetationsfläche grundsätzlich zur Verfügung steht. Der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche beeinträchtigt in keiner Weise die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen. Die zusätzliche Versiegelung betrifft in erster Linie fruchtbare, weit verbreitete Böden. Die ökologische Wertigkeit der Flächen ist durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie durch die Störeinflüsse der angrenzenden Verkehrsanlagen eingeschränkt. Erhaltenswerte Bäume sind im Plangebiet nicht vorhanden. Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung 5. Seite 5 von 5 Umsetzung der Planung, Kosten für die Stadt Kerpen Die Planung wird von der RWE Power AG in enger Abstimmung mit der Stadt Kerpen und den einschlägigen Behörden und Fachdienststellen betrieben. Eine Bodenordnung nach BauGB ist nicht erforderlich. Für die Stadt Kerpen entstehen keine Kosten. Kerpen im Mai 2007 K.H. Mayer Amtsleiter