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Beschlussvorlage (Aufstellung eines Bebauungsplanes für das VEGLA-Gelände an der Hüttenstraße im Stadtteil Sindorf )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
18 kB
Datum
22.05.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Aufstellung eines Bebauungsplanes für das VEGLA-Gelände an der Hüttenstraße im Stadtteil Sindorf ) Beschlussvorlage (Aufstellung eines Bebauungsplanes für das VEGLA-Gelände an der Hüttenstraße im Stadtteil Sindorf ) Beschlussvorlage (Aufstellung eines Bebauungsplanes für das VEGLA-Gelände an der Hüttenstraße im Stadtteil Sindorf )

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: TOP Drs.-Nr.: 183.07 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Termin 22.05.2007 17.04.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Aufstellung eines Bebauungsplanes für das VEGLA-Gelände an der Hüttenstraße im Stadtteil Sindorf X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bestätigt die Ortsentwicklung Sindorf im Sinne des beschlossenen Wohnbaulandkonzeptes/ des geschlossenen Kontraktes Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Mit Schreiben vom 11.04.2007 beantragt die CDU Fraktion einen Bebauungsplan für den Bereich der VEGLA Flächen, nördlich der Hüttenstraße aufzustellen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll die Nachfrage nach größeren Grundstücken in Sindorf (800-1000m²) befriedigt werden. Dieser Antrag steht dem, am 15.03.205 beschlossenen Wohnbaulandkonzept entgegen, in dem folgende Ziele beschlossen wurden: Niederschrift der Sitzung: „Wohnen in Sindorf“ am 15. März 2005 im neuen Jugendzentrum Sindorf Als Leitbild für die Wohnbaulandentwicklung des Ortsteils Sindorf wurde von den Anwesenden formuliert: Sindorf soll zukünftig deutlich langsamer wachsen als bisher Weitere Entwicklungen erst nach Abschluss der Entwicklungsmaßnahme Vogelrutherfeld und dann auch nur im Rahmen der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen (Kindergärten und Grundschulen) Der demographische Wandel soll in den Baugebieten beachtet werden Der Eigenbedarf an Wohnflächen muss gewährleistet werden Die Wohndichte zukünftiger Baugebiete soll bei circa 30 WE/ha liegen Großzügige Bebauung der Baugebiete: Mischung von EFH, DHH und wenigen RH Wenig Geschosswohnungsbau in Neubaugebieten; dagegen aber in den Ortskernen möglich (z. B. Kerpener Straße) Die von der Verwaltung vorgestellten Freiflächen sollen erst nach Beendigung der Entwicklungsmaßnahme „Vogelrutherfeld“ entwickelt werden. Das heißt, die von der CDU Fraktion benannte Fläche (Fläche 5a im Wohnbaulandkonzept) soll lt. Ratsbeschluss (gem. Kontrakt) erst nach Beendigung der Entwicklungsmaßnahme realisiert werden. In diesem Zusammenhang ist noch zu ergänzen, dass die Verwaltung in der Vergangenheit einige Versuche unternommen hat, durch die Parzellierung größerer Grundstücke eine qualitativ höherwertige Architektur als auch finanzkräftigere Erwerber nach Kerpen zu holen. Sowohl bei der Vermarktung des Keuschenendes in den 80er Jahren …geplant ist ein Baugebiet mit etwa 276 Wohneinheiten, einer Aufnahmekapazität von etwa 770 Einwohnern und einer durchschnittliche Grundstücksgröße von 500m² (aus der Kurzerläuterung zum Bebauungsplan v.11.10.1979) als auch des Bereiches „Neffelweg“ …..geplant ist die Errichtung von 7 freistehenden Wohngebäuden mit max. 2 Wohneinheiten für den gehobenen Bedarf mit individueller Gestaltung der Baukörper. Die Größe des Plangebietes beträgt 12.000 m² (aus dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan v.27.11.2001) Beschlussvorlage 183.07 Seite 2 musste erkannt werden, dass Grundstücksgrößen oberhalb einer Fläche von 700 -800 m² in Kerpen nicht nachfragegerecht sind. Die beiden vorgenannten Bebauungspläne wurden entsprechend nachverdichtet, die städtebauliche Leitidee verworfen. Um dennoch auf eine mögliche Nachfrage von großen Grundstücken reagieren zu können werden im folgenden Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes sowohl die planungsrechtlichen Festsetzungen als auch die Parzellierungen so flexibel gehandhabt, dass eine Zusammenlegung zweier Grundstücke möglich sein wird. Ohnehin werden in dem nun folgenden Bauabschnitt größere Grundstücke angeboten. Das Angebot sieht wie folgt aus: Anzahl der Grundstücke im BP 252, Lammmertsheck nach Größen über 500 m² 14 Grundstücke bis 300 m² 54 Grundstücke bis 500 m² 47 Grundstücke bis 400 m² 59 Grundstücke Beschlussvorlage 183.07 Insgesamt 174 Grundstücke Insgesamt 63.546 m² Fläche Durchschnittsgröße 365 m² Seite 3