Daten
Kommune
Kerpen
Größe
18 kB
Datum
22.05.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 183.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
22.05.2007
17.04.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das VEGLA-Gelände an der Hüttenstraße im
Stadtteil Sindorf
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und bestätigt die Ortsentwicklung Sindorf im Sinne des beschlossenen
Wohnbaulandkonzeptes/ des geschlossenen Kontraktes
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Mit Schreiben vom 11.04.2007 beantragt die CDU Fraktion einen Bebauungsplan für den Bereich
der VEGLA Flächen, nördlich der Hüttenstraße aufzustellen. Mit der Aufstellung dieses
Bebauungsplanes soll die Nachfrage nach größeren Grundstücken in Sindorf (800-1000m²)
befriedigt werden.
Dieser Antrag steht dem, am 15.03.205 beschlossenen Wohnbaulandkonzept entgegen, in dem
folgende Ziele beschlossen wurden:
Niederschrift der Sitzung:
„Wohnen in Sindorf“
am 15. März 2005 im neuen Jugendzentrum Sindorf
Als Leitbild für die Wohnbaulandentwicklung des Ortsteils Sindorf wurde von den Anwesenden
formuliert:
Sindorf soll zukünftig deutlich langsamer wachsen als bisher
Weitere Entwicklungen erst nach Abschluss der Entwicklungsmaßnahme Vogelrutherfeld und dann
auch nur im Rahmen der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen (Kindergärten und
Grundschulen)
Der demographische Wandel soll in den Baugebieten beachtet werden
Der Eigenbedarf an Wohnflächen muss gewährleistet werden
Die Wohndichte zukünftiger Baugebiete soll bei circa 30 WE/ha liegen
Großzügige Bebauung der Baugebiete: Mischung von EFH, DHH und wenigen RH
Wenig Geschosswohnungsbau in Neubaugebieten; dagegen aber in den Ortskernen möglich (z.
B. Kerpener Straße)
Die von der Verwaltung vorgestellten Freiflächen sollen erst nach Beendigung der
Entwicklungsmaßnahme „Vogelrutherfeld“ entwickelt werden.
Das heißt, die von der CDU Fraktion benannte Fläche (Fläche 5a im Wohnbaulandkonzept) soll lt.
Ratsbeschluss (gem. Kontrakt) erst nach Beendigung der Entwicklungsmaßnahme realisiert
werden.
In diesem Zusammenhang ist noch zu ergänzen, dass die Verwaltung in der Vergangenheit einige
Versuche unternommen hat, durch die Parzellierung größerer Grundstücke eine qualitativ
höherwertige Architektur als auch finanzkräftigere Erwerber nach Kerpen zu holen.
Sowohl bei der Vermarktung des Keuschenendes in den 80er Jahren
…geplant ist ein Baugebiet mit etwa 276 Wohneinheiten, einer Aufnahmekapazität von
etwa 770 Einwohnern und einer durchschnittliche Grundstücksgröße von 500m²
(aus der Kurzerläuterung zum Bebauungsplan v.11.10.1979)
als auch des Bereiches „Neffelweg“
…..geplant ist die Errichtung von 7 freistehenden Wohngebäuden mit max. 2
Wohneinheiten für den gehobenen Bedarf mit individueller Gestaltung der Baukörper. Die
Größe des Plangebietes beträgt 12.000 m²
(aus dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan v.27.11.2001)
Beschlussvorlage 183.07
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musste erkannt werden, dass Grundstücksgrößen oberhalb einer Fläche von 700 -800 m² in
Kerpen nicht nachfragegerecht sind. Die beiden vorgenannten Bebauungspläne wurden
entsprechend nachverdichtet, die städtebauliche Leitidee verworfen.
Um dennoch auf eine mögliche Nachfrage von großen Grundstücken reagieren zu können werden
im folgenden Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes sowohl die planungsrechtlichen Festsetzungen
als auch die Parzellierungen so flexibel gehandhabt, dass eine Zusammenlegung zweier
Grundstücke möglich sein wird. Ohnehin werden in dem nun folgenden Bauabschnitt größere
Grundstücke angeboten.
Das Angebot sieht wie folgt aus:
Anzahl der Grundstücke im BP 252, Lammmertsheck nach Größen
über 500 m²
14 Grundstücke
bis 300 m²
54 Grundstücke
bis 500 m²
47 Grundstücke
bis 400 m²
59 Grundstücke
Beschlussvorlage 183.07
Insgesamt 174 Grundstücke
Insgesamt 63.546 m² Fläche
Durchschnittsgröße 365 m²
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