Daten
Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: kc/umlegung
TOP
Drs.-Nr.: 192.07
Datum :
Beratungsfolge
Stadtrat
X
Termin
12.06.2007
23.04.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Benennung eines Vorsitzenden für den Umlegungsausschuss I Brüggen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Kerpen benennt Herrn Rechtsanwalt Markus Heinrichs aus Kerpen-Horrem zum
Vorsitzenden des Umlegungsausschusses I –Brüggen–
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Die Verwaltung teilt dem Rat der Stadt Kerpen mit, dass Frau Rechtsanwältin A. Hensen aufgrund
einer beruflichen Veränderung nicht mehr in der Lage ist, die Aufgabe des Vorsitzes beim
Umlegungsausschuss I der Stadt Kerpen –Brüggen- wahrzunehmen. Sie hat darum gebeten, vom
Ehrenamt des Vorsitzes entbunden zu werden.
Der Rat der Stadt Kerpen entbindet Frau Rechtsanwältin Hensen vom Vorsitz des
Umlegungsausschusses und dankt Ihr für die geleistete Arbeit.
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Kerpen vor, Herrn Rechtsanwalt Markus Heinrichs zum
Vorsitzenden des Umlegungsausschusses zu berufen und Frau Bürgermeisterin Sieburg zu bitten,
Herrn Heinrichs zr ordnungsgemäßen Wahrnehmung der mit dem Vorsitz verbundenen Aufgaben
zu verpflichten.
Beschlussvorlage 192.07
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