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Beschlussvorlage (Benennung eines Vorsitzenden für den Umlegungsausschuss I Brüggen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Benennung eines Vorsitzenden für den Umlegungsausschuss I Brüggen) Beschlussvorlage (Benennung eines Vorsitzenden für den Umlegungsausschuss I Brüggen)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: kc/umlegung TOP Drs.-Nr.: 192.07 Datum : Beratungsfolge Stadtrat X Termin 12.06.2007 23.04.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Benennung eines Vorsitzenden für den Umlegungsausschuss I Brüggen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen benennt Herrn Rechtsanwalt Markus Heinrichs aus Kerpen-Horrem zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses I –Brüggen– Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Die Verwaltung teilt dem Rat der Stadt Kerpen mit, dass Frau Rechtsanwältin A. Hensen aufgrund einer beruflichen Veränderung nicht mehr in der Lage ist, die Aufgabe des Vorsitzes beim Umlegungsausschuss I der Stadt Kerpen –Brüggen- wahrzunehmen. Sie hat darum gebeten, vom Ehrenamt des Vorsitzes entbunden zu werden. Der Rat der Stadt Kerpen entbindet Frau Rechtsanwältin Hensen vom Vorsitz des Umlegungsausschusses und dankt Ihr für die geleistete Arbeit. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Kerpen vor, Herrn Rechtsanwalt Markus Heinrichs zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses zu berufen und Frau Bürgermeisterin Sieburg zu bitten, Herrn Heinrichs zr ordnungsgemäßen Wahrnehmung der mit dem Vorsitz verbundenen Aufgaben zu verpflichten. Beschlussvorlage 192.07 Seite 2