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Antrag (Antrag der SPD Fraktion bzgl. 1) Verbesserungsmaßnahmen des fließenden Verkehrs über die B265 N, 2) Verwirklichung der westlichen Umgehung um Lechenich zwischen Erper Straße und Herriger Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag der SPD Fraktion bzgl. 1) Verbesserungsmaßnahmen des fließenden Verkehrs über die B265 N, 2) Verwirklichung der westlichen Umgehung um Lechenich zwischen Erper Straße und Herriger Straße) Antrag (Antrag der SPD Fraktion bzgl. 1) Verbesserungsmaßnahmen des fließenden Verkehrs über die B265 N, 2) Verwirklichung der westlichen Umgehung um Lechenich zwischen Erper Straße und Herriger Straße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 43/2007 Az.: 66 19-BP129-2 Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 25.01.2007 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 15.03.2007 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 29.03.2007 Betrifft: Bemerkungen Antrag der SPD Fraktion bzgl. 1) Verbesserungsmaßnahmen des fließenden Verkehrs über die B265 N, 2) Verwirklichung der westlichen Umgehung um Lechenich zwischen Erper Straße und Herriger Straße Finanzielle Auswirkungen: Zu Pkt 1: keine Zu Pkt 2: Der o.g. Ausbau ist voraussichtlich mit ca. 2.200.000,00 € zu veranschlagen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.01.2007 Stellungnahme der Verwaltung: zu Punkt 1 Baulastträger der B 265n ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Somit ist dieser auch für die auf der Bundesstraße vorhandenen Lichtsignalanlagen zuständig. Hinsichtlich der geforderten Verbesserung des fließenden Verkehrs auf der B 265 habe ich den Straßenbaulastträger gebeten, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Sobald mir eine Antwort vorliegt, werde ich den Ausschuss hierüber informieren. Zu Punkt 2 Der zur Realisierung des Bauvorhabens notwendige Bebauungsplan (BP 129.2) wurde von meinem Planungsamt bereits aufgestellt. Zwischenzeitlich ist der B-Plan rechtskräftig.geworden. Der Rhein-Erft-Kreis hatte sich in vielen Gesprächen bereit erklärt, die Querspange als Kreisstrasse K 44 auszubauen. Leider hat sich nun herausgestellt, dass das Straßenbauamt des Kreises die hierfür erforderlichen Zuschüsse nach GVFG nicht erhalten kann. In einem Erörterungsgespräch am 26.01.2007 hat der Kreis daher signalisiert, dass er sich aus finanziellen Gründen derzeit nicht in der Lage sieht, die Maßnahme durchzuführen. Im Vorfeld eines jährlich stattfindenden Abstimmungsgespräches mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, beabsichtige ich den Ausbau der Westtangente Lechenich als Landesstraße L 263 mit auf die Tagesordnung zu setzen. Es ist jedoch absehbar, dass in diesem Fall eine Realisierung dann erst in mehreren Jahren finanzierbar ist. Eine Durchführung der Maßnahme alleine durch den Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt würde nach einer ersten, groben Kostenvorkalkulation den Investitionsplan des Eigenbetriebes mit einer Gesamtsumme (Bauvorhaben inkl. Ing.-Leistung, Grunderwerb und Ausgleichsanpflanzungen) von ca. 2.200.000,- € belasten. Diese Kosten stehen in den Ansätzen für die Wirtschaftspläne der nächsten Jahre bisher nicht zur Verfügung. (Bösche) -2-