Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 48/2007
Az.: -51-Bt
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 26.01.2007
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
28.02.2007
Finanz- und Personalausschuss
20.03.2007
Jugendhilfeausschuss
21.03.2007
Rat
27.03.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Schließung einer Kindergartengruppe in Blessem
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Begründung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.01.2007
Beschlussentwurf:
1. Zum 31.07.2007 wird eine Kindergartengruppe in der städtischen Kindertagesstätte in Blessem
bedarfsgerecht geschlossen.
2. Auch für den Fall, dass das Landesjugendamt die Mehrkosten für eine Tagesstättengruppe zum
01.08.2007 noch nicht mitfinanziert, wird zu diesem Zeitpunkt eine der drei verbleibenden Gruppen
in eine Tagesstättengruppe umgewandelt, wenn regelmäßig mindestens 11 Kinder an 5 Tagen in
der Woche ganztägig betreut werden.
Begründung:
Die städtische Kindertagesstätte in Blessem verfügt über 100 Kindergartenplätze. Zum 31.07.2007
scheiden 42 „Schul“-kinder aus. Bis zum heutigen Tag liegen lediglich 11 Neuanmeldungen vor.
Unterjährig werden im Jahr 2008 einige weitere Plätze belegt werden. Die Einrichtung 4-gruppig
weiter zu führen, ist insofern finanziell nicht vertretbar.
Durch die Schließung einer Gruppe würde das Jugendamt Mittel in Höhe von jährlich 65.000 Euro
einsparen.
Es zeichnet sich aber Bedarf für eine Tagesstättengruppe ab. Zur Zeit werden 7 Kinder regelmäßig
über Mittag betreut. 9 Kinder nehmen das Angebot an einzelnen Tagen in Anspruch. 4
Neuanmeldungen sind avisiert. Damit würden ab dem 01.08.2007 mindestens 11 Kinder
regelmäßig über Mittag betreut werden.
Wird die Einrichtung lediglich mit drei Kindergartengruppen geführt, erübrigt sich die Freistellung
der Leitung. Bei Einrichtung einer Tagesstättengruppe ist die Leiterin weiterhin freigestellt.
Das Landesjugendamt finanziert zur Zeit dann eine Tagesstättengruppe, wenn die Mehrkosten an
anderer Stelle entweder im gleichen oder einem anderen Jugendamtsbezirk eingespart werden.
Die Finanzierung für die Aufgabe der 4. Gruppe in Blessem wird für die dringende Einrichtung
einer weiteren integrativen Gruppe in Liblar benötigt.
Die Verwaltung möchte bei entsprechendem Bedarf ab dem neuen Kindergartenjahr 2007/2008
eine Tagesstättengruppe einrichten, um den Bedarf der Eltern zu decken und dem Kindergarten
eine zu starke Personalfluktuation zu ersparen. Auch bei Einrichtung einer Tagesstättengruppe
beträgt die Ersparnis gegenüber heute immerhin noch 40.000 € jährlich.
Der Zuschuss des Landesjugendamtes, der die Mehrkosten der Einrichtung mit Tagesstätte
abdeckt, beträgt ca. 17.500 €. Die Verwaltung des Jugendamtes geht davon aus, dass dieser
Zuschuss, wenn er nicht im Kindergartenjahr 2007/2008 gezahlt werden sollte, in 2008/2009 fließt.
(Bösche)
-2-