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Beschlussvorlage (Schließung einer Kindergartengruppe in Blessem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Schließung einer Kindergartengruppe in Blessem) Beschlussvorlage (Schließung einer Kindergartengruppe in Blessem)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 48/2007 Az.: -51-Bt Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 26.01.2007 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 28.02.2007 Finanz- und Personalausschuss 20.03.2007 Jugendhilfeausschuss 21.03.2007 Rat 27.03.2007 Betrifft: Bemerkungen Schließung einer Kindergartengruppe in Blessem Finanzielle Auswirkungen: Siehe Begründung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.01.2007 Beschlussentwurf: 1. Zum 31.07.2007 wird eine Kindergartengruppe in der städtischen Kindertagesstätte in Blessem bedarfsgerecht geschlossen. 2. Auch für den Fall, dass das Landesjugendamt die Mehrkosten für eine Tagesstättengruppe zum 01.08.2007 noch nicht mitfinanziert, wird zu diesem Zeitpunkt eine der drei verbleibenden Gruppen in eine Tagesstättengruppe umgewandelt, wenn regelmäßig mindestens 11 Kinder an 5 Tagen in der Woche ganztägig betreut werden. Begründung: Die städtische Kindertagesstätte in Blessem verfügt über 100 Kindergartenplätze. Zum 31.07.2007 scheiden 42 „Schul“-kinder aus. Bis zum heutigen Tag liegen lediglich 11 Neuanmeldungen vor. Unterjährig werden im Jahr 2008 einige weitere Plätze belegt werden. Die Einrichtung 4-gruppig weiter zu führen, ist insofern finanziell nicht vertretbar. Durch die Schließung einer Gruppe würde das Jugendamt Mittel in Höhe von jährlich 65.000 Euro einsparen. Es zeichnet sich aber Bedarf für eine Tagesstättengruppe ab. Zur Zeit werden 7 Kinder regelmäßig über Mittag betreut. 9 Kinder nehmen das Angebot an einzelnen Tagen in Anspruch. 4 Neuanmeldungen sind avisiert. Damit würden ab dem 01.08.2007 mindestens 11 Kinder regelmäßig über Mittag betreut werden. Wird die Einrichtung lediglich mit drei Kindergartengruppen geführt, erübrigt sich die Freistellung der Leitung. Bei Einrichtung einer Tagesstättengruppe ist die Leiterin weiterhin freigestellt. Das Landesjugendamt finanziert zur Zeit dann eine Tagesstättengruppe, wenn die Mehrkosten an anderer Stelle entweder im gleichen oder einem anderen Jugendamtsbezirk eingespart werden. Die Finanzierung für die Aufgabe der 4. Gruppe in Blessem wird für die dringende Einrichtung einer weiteren integrativen Gruppe in Liblar benötigt. Die Verwaltung möchte bei entsprechendem Bedarf ab dem neuen Kindergartenjahr 2007/2008 eine Tagesstättengruppe einrichten, um den Bedarf der Eltern zu decken und dem Kindergarten eine zu starke Personalfluktuation zu ersparen. Auch bei Einrichtung einer Tagesstättengruppe beträgt die Ersparnis gegenüber heute immerhin noch 40.000 € jährlich. Der Zuschuss des Landesjugendamtes, der die Mehrkosten der Einrichtung mit Tagesstätte abdeckt, beträgt ca. 17.500 €. Die Verwaltung des Jugendamtes geht davon aus, dass dieser Zuschuss, wenn er nicht im Kindergartenjahr 2007/2008 gezahlt werden sollte, in 2008/2009 fließt. (Bösche) -2-