Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
08.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 112/2006
Az.: 51 JHP
Amt: - 51 BeschlAusf.: - Datum: 19.01.2006
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
08.02.2006
Bemerkungen
Anerkennung des Vereins "Speicherspatzen Betreuungsverein der Erich KästnerGrundschule" als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Finanzielle Auswirkungen:keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.01.2006
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Speicherspatzen der Erich KästnerGrundschule“ als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerkennen.
Begründung:
Der Verein „Speicherspatzen der Erich Kästner-Grundschule“ beantragt (Antragseingang:
19.01.2006) die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe. Nach $ 75 SGB VIII dürfen Träger
der Jugendhilfe nur anerkannt werden, wenn sie
- auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
- gemeinnützige Ziele verfolgen
- aufgrund der fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen
nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind
und
- die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetztes förderliche Arbeit bieten.
Bis Ende des Jahres 2005 wurde die Betreuung in Trägerschaft des Fördervereins der Erich
Kästner Grundschule angeboten. Die Übernahme durch den Verein „Speicherspatzen“ erfolgte
zum 01.01.2006.
Die Betreuungskräfte gestalten die Angebote auf der Basis eines pädagogischen Konzepts und
der Vereinssatzung (siehe Anlagen). Ab dem Schuljahr 2006/2007 ist der Verein
Kooperationspartner für die „Offene Ganztagsschule“.
Da der Verein seinen Sitz in Erftstadt hat, ist das Jugendamt der Stadt Erftstadt für die öffentliche
Anerkennung zuständig.
In Vertretung
(Erner)
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