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Beschlussvorlage (Anerkennung Speicherspatzen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
08.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anerkennung Speicherspatzen) Beschlussvorlage (Anerkennung Speicherspatzen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 112/2006 Az.: 51 JHP Amt: - 51 BeschlAusf.: - Datum: 19.01.2006 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 08.02.2006 Bemerkungen Anerkennung des Vereins "Speicherspatzen Betreuungsverein der Erich KästnerGrundschule" als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII Finanzielle Auswirkungen:keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.01.2006 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Speicherspatzen der Erich KästnerGrundschule“ als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerkennen. Begründung: Der Verein „Speicherspatzen der Erich Kästner-Grundschule“ beantragt (Antragseingang: 19.01.2006) die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe. Nach $ 75 SGB VIII dürfen Träger der Jugendhilfe nur anerkannt werden, wenn sie - auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, - gemeinnützige Ziele verfolgen - aufgrund der fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und - die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetztes förderliche Arbeit bieten. Bis Ende des Jahres 2005 wurde die Betreuung in Trägerschaft des Fördervereins der Erich Kästner Grundschule angeboten. Die Übernahme durch den Verein „Speicherspatzen“ erfolgte zum 01.01.2006. Die Betreuungskräfte gestalten die Angebote auf der Basis eines pädagogischen Konzepts und der Vereinssatzung (siehe Anlagen). Ab dem Schuljahr 2006/2007 ist der Verein Kooperationspartner für die „Offene Ganztagsschule“. Da der Verein seinen Sitz in Erftstadt hat, ist das Jugendamt der Stadt Erftstadt für die öffentliche Anerkennung zuständig. In Vertretung (Erner) -2-