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Beschlussvorlage (Beschluss des Stadtrates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 und Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 94 Abs. 1 GO NW)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Beschluss des Stadtrates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 und Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 94 Abs. 1 GO NW) Beschlussvorlage (Beschluss des Stadtrates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 und Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 94 Abs. 1 GO NW) Beschlussvorlage (Beschluss des Stadtrates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 und Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 94 Abs. 1 GO NW)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 14 / Rechnungsprüfung Az.: TOP Drs.-Nr.: 201.07 Datum : Beratungsfolge Stadtrat X Termin 12.06.2007 25.04.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Beschluss des Stadtrates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 und Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 94 Abs. 1 GO NW X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Rechnungsprüfungssausschuss hat in der Sitzung vom 14.03.2007 (TOP 9) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 u. a. einschl. der Haushaltsstellen - 1.130.5010.1 – Unterhaltung der Gerätehäuser – Feuerwehr - 1.130.5500.6 – Fahrzeughaltung – Feuerwehr - 1.131.5201.0 – Geräte, Ausrüstungen (Zentralwerkstatt) - 1.215.5010.5 – Unterhaltung der baulichen Anlagen – Hauptschulen - 1.220.5010.6 – Unterhaltung der baulichen Anlagen – Realschulen - 1.230.5200.5 – Ausstattung, Geräte u.a. – Gymasium - 1.230.5800.3 – Lehr-/Unterrichtsmittel, Bücherei – Gymnasium - 1.230.6000.8 – Werk-/Hauswirtsch.bed. Verbrauchsmittel – Gymnasium - 1.270.5010.4 – Unterhaltung der baulichen Anlagen (Sonderschule für Lernbehinderte - Pestalozzischule) – heutige "Martinusschule" - 1.280.5200.3 – Ausstattung, Geräte u.a. – Willy-Brandt-Gesamtschule - 1.300.6300.4 – Sachbedarf für kulturelle Veranstaltungen (siehe separate Sitzungvorlage Drs.-Nr. 229.06 vom 15.12.2006) geprüft. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordneter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Fortsetzung Beschlussentwurf: Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses bestätigt der Stadtrat das von der Bürgermeisterin am 29.08.2005 festgestellte Ergebnis: Verwaltungshaushalt € A) Bereinigte Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt € Insgesamt € 92.569.495,02 22.091.413,18 114.660.908,20 95.948.542,06 22.091.413,18 118.039.955,24 - 3.379.047,04 0,00 - 3.379.047,04 abzüglich B) Bereinigte Soll-Ausgaben C) Soll-Fehlbetrag Der o.a. Fehlbetrag wurde gemäß § 23 Abs. 1 GemHVO zeitgerecht im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 durch Veranschlagung eines Betrages in Höhe von 3.380.000 € (HhSt. 1.920.8920 – Deckung von Soll-Fehlbeträgen Verwaltunghaushalt) gedeckt. Der Rat der Stadt Kerpen beschließt, der Bürgermeisterin Entlastung gem. § 94 Abs. 1 GO NW für die Jahresrechnung 2004 zu erteilen. Begründung: 1. Gem. § 94 Abs. 1 GO NW beschließt der Rat über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr 2004 folgenden Jahres (=31.12.2005). Gleichzeitig entscheidet er über die Entlastung der Bürgermeisterin. Der vorgenannte Termin konnte vom Rechnungsprüfungsamt bezüglich der Erstellung seines Berichtes über die Prüfung der Jahresrechnung, der die Grundlage für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss bildet, nicht eingehalten werden. Die Gründe (u. a. erhebliche personelle Engpässe und Rückstandsabbau im RPA) für die verspätete Vorlage des Berichtes sind hinreichend bekannt und wurden wiederholt vorgetragen (zuletzt in der Rechnungsprüfungsausschuss-Sitzung am 14.03.2007/TOP 6 - Arbeitssituation und Prüfplan). 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 in seiner Sitzung am 14.03.2007 geprüft (s. Sitzungsniederschrift). Er hat einstimmig ohne Stimmenthaltung - sich dem vom Rechnungsprüfungsamt in seinem Bericht vom 26.02.2007 festgestellten Prüfungsergebnis angeschlossen bzw. diesen um das zu den 11 Haushaltsstellen 1.130.5010.1, 1.130.5500.6, 1.131.5201.0, 1.215.5010.5, 1.220.5010.6, 1.230.5200.5, 1.230.5800.3, 1.230.6000.8, 1.270.5010.4, 1.280.5200.3 und 1.300.6300.4 festgestellte Ergebnis ergänzt, - gleichzeitig den vom Rechnungsprüfungsamt gefertigten Bericht übernommen und - diesen – einschließlich des o.a. zusätzlichen Prüfungsergebnisses zu den 11 v.g. Haushaltsstellen – damit zu seinem eigenen von ihm aufgrund § 101 Abs. 3 GO NW zu erstellenden Schlussbericht gemacht, - das im Beschlussentwurf dargestellte, von der Bürgermeisterin festgestellte Ergebnis bestätigt sowie Beschlussvorlage 201.07 Seite 2 - dem Rat der Stadt Kerpen empfohlen, gem. § 94 Abs. 1 GO NW - über die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 zu beschließen und - der Bürgermeisterin Entlastung für die Jahresrechnung 2004 zu erteilen. 3. Hinsichtlich der vorgeschriebenen Gliederung des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband hat der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 101 Abs. 3 GO NW die auf S. 28 der Niederschrift über die Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 14.03.2007 dargestellte Entscheidung getroffen. 4. Die Auslegung des allgemeinen Berichtsbandes erfolgte - nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung gem. § 101 Abs. 4 GO NW - in einem Raum des Rechnungsprüfungsamtes. Die vom Rechnungsprüfungsausschuss am 03.05.1995 (S. 21 der Niederschrift) grundsätzlich bestimmte 7-Tage-Frist begann am Montag, 16.04.2007 und endete am Dienstag, 24.04.2007. Im angegebenen Zeitraum wurde k e i n e Einsichtnahme durch Einwohner bzw. Abgabepflichtige gewünscht. 5. Das Auslegungsverfahren mit Einsichtnahmemöglichkeit der Einwohner und Abgabepflichtigen in den allgemeinen Berichtsband als separater Teil des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 ist abgeschlossen. Nunmehr steht der Beschluss des Stadtrates über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung sowie die Entlastung der Bürgermeisterin an. Nachrichtliche Anmerkung zum Folgejahr 2005 Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 ist voraussichtlich Beratungsgegenstand in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 13.06.2007. Beschlussvorlage 201.07 Seite 3