Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 52/2007
Az.: 82 31-20 P 116
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 29.01.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
06.03.2007
27.03.2007
Einziehung eines Wirtschaftsweges;
Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstück 387
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.01.2007
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) und des § 58 (4) des
Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. s. 546),
zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 23 des Gesetzes zur Novellierung des
Verwaltungszustellungsrechts, ausgefertigt am 12.08.2005 (BGBl. Teil I, Nr. 49, Seite 2354),
Inkrafttreten am 01.02.2006, wird folgende Satzung beschlossen:
§1
Der Wirtschaftsweg in der Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstück 387 wird zum Teil
eingezogen.
§2
Die Lage der Teilfläche des Wirtschaftsweges ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten
Kartenausschnitt.
§3
Die Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Begründung:
Der Weg Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstück 387 ist in dem Flurbereinigungsverfahren
Lechenich, welches zwischenzeitlich abgeschlossen ist, als gemeinschaftliche Anlage
(Wirtschaftsweg) gem. § 39 Flurbereinigungsgesetz ausgewiesen und der Stadt Erftstadt in
Eigentum und Unterhalt zugeteilt worden mit der Zweckbindung, dass er zur Bewirtschaftung der
anliegenden Flächen genutzt werden kann.
Alle anliegenden landwirtschaftlichen Flächen an der betreffenden Wegefläche sind im Eigentum
der Stadt Erftstadt. Des weiteren ist die Teilfläche des Weges durch den Bebauungsplan Nr. 144,
Erftstadt-Lechenich, Römerhofpark, überplant. Der Bebauungsplan weist hier als zukünftige
Nutzung Bogensportanlage aus. Mit V 584/2006 wurde die Überlassung des Grundstücks im
Römerhofpark an den Bogensportclub Erftstadt 1978 e. V. von den zuständigen Gremien
beschlossen.
Für die Umsetzung der Planungen BP 144, Römerhofpark, und demnach der Herrichtung der
Bogensportanlage, ist die teilweise Einziehung des Wirtschaftsweges und eine Umnutzung
erforderlich.
Der Wirtschaftsweg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden und die angrenzenden Grundstücke
werden derzeit in einem Block bewirtschaftet und über den südlich verlaufenden Weg erschlossen.
Gegen die teilweise Einziehung des Weges bestehen seitens der Landwirtschaftskammer
Rheinland und dem Amt für Agrarordnung Euskirchen keine Bedenken.
(Bösche)
Anlage
-2-