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Beschlussvorlage (Einziehung eines Wirtschaftsweges; Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstück 387)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Einziehung eines Wirtschaftsweges;
Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstück 387) Beschlussvorlage (Einziehung eines Wirtschaftsweges;
Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstück 387)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 52/2007 Az.: 82 31-20 P 116 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 29.01.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 06.03.2007 27.03.2007 Einziehung eines Wirtschaftsweges; Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstück 387 Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.01.2007 Beschlussentwurf: Gemäß §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) und des § 58 (4) des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. s. 546), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 23 des Gesetzes zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts, ausgefertigt am 12.08.2005 (BGBl. Teil I, Nr. 49, Seite 2354), Inkrafttreten am 01.02.2006, wird folgende Satzung beschlossen: §1 Der Wirtschaftsweg in der Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstück 387 wird zum Teil eingezogen. §2 Die Lage der Teilfläche des Wirtschaftsweges ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt. §3 Die Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Begründung: Der Weg Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstück 387 ist in dem Flurbereinigungsverfahren Lechenich, welches zwischenzeitlich abgeschlossen ist, als gemeinschaftliche Anlage (Wirtschaftsweg) gem. § 39 Flurbereinigungsgesetz ausgewiesen und der Stadt Erftstadt in Eigentum und Unterhalt zugeteilt worden mit der Zweckbindung, dass er zur Bewirtschaftung der anliegenden Flächen genutzt werden kann. Alle anliegenden landwirtschaftlichen Flächen an der betreffenden Wegefläche sind im Eigentum der Stadt Erftstadt. Des weiteren ist die Teilfläche des Weges durch den Bebauungsplan Nr. 144, Erftstadt-Lechenich, Römerhofpark, überplant. Der Bebauungsplan weist hier als zukünftige Nutzung Bogensportanlage aus. Mit V 584/2006 wurde die Überlassung des Grundstücks im Römerhofpark an den Bogensportclub Erftstadt 1978 e. V. von den zuständigen Gremien beschlossen. Für die Umsetzung der Planungen BP 144, Römerhofpark, und demnach der Herrichtung der Bogensportanlage, ist die teilweise Einziehung des Wirtschaftsweges und eine Umnutzung erforderlich. Der Wirtschaftsweg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden und die angrenzenden Grundstücke werden derzeit in einem Block bewirtschaftet und über den südlich verlaufenden Weg erschlossen. Gegen die teilweise Einziehung des Weges bestehen seitens der Landwirtschaftskammer Rheinland und dem Amt für Agrarordnung Euskirchen keine Bedenken. (Bösche) Anlage -2-