Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
18.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 380/2008
Az.: 10
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 05.08.2008
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an den zuständigen Ausschuss weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
18.09.2008
Bemerkungen
Antrag bzgl. Bearbeitung von Beihilfeanträgen von RVK
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.08.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf der Basis der Beratungen zu A 7/2601 bin ich mit Wirkung vom 01.01.2004 der Beihilfekasse
der Rheinischen Versorgungskasse (RVK) beigetreten.
Geschäftsgrundlage für den Beitritt war das Angebot der RVK, welches u.a. eine
Bearbeitungsdauer von maximal 14 Arbeitstagen nach Antragseingang bei der RVK vorsieht.
Im Jahre 2007 haben sich die Bearbeitungszeiten phasenweise erheblich verzögert.
Auf meine Nachfrage zu den Verzögerungszeiten hat mir die RVK mit Schreiben vom 18.05.2007
(Anlage 1) die Gründe für die Verlängerung der Bearbeitungszeiten erläutert.
Gleichwohl habe ich mit Schreiben vom 05.06.2007 die RVK auf ihre vertraglichen Verpflichtungen
nochmals hingewiesen und sie im Sinne meiner Mitarbeiter/innen aufgefordert, die zugesagten
Bearbeitungszeiten wieder einzuhalten.
Ich kann nicht ausschließen, dass in begründeten Einzelfällen auch danach die
Bearbeitungszeiten überschritten wurden.
Beschwerden über zu lange und unzumutbare Bearbeitungszeiten liegen mir derzeit jedoch nicht
vor.
Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass durch die tägliche Anweisung von bewilligten
Beihilfebeträgen durch die RVK der Erstattungsbetrag teilweise bereits auf den Konten der
Beihilfeberechtigten ist, bevor der schriftliche Bewilligungsbescheid vorliegt.
Im Jahre 2007 wurden insgesamt 1.101 Beihilfefälle (davon 970 für die Kernverwaltung inkl.
Feuerwehr und 131 Fälle aus den insgesamt drei Eigenbetrieben) mit einem Gesamtvolumen von
ca. 633.000 € ( 548.000 € Kernverwaltung, 85.000 € Eigenbetriebe) bei der RVK bearbeitet.
Im 1. Halbjahr 2008 waren es insgesamt 594 Fälle (505 Kernverwaltung, 89 Eigenbetriebe) mit
einem Gesamtvolumen von 337.000 € (297.500 € Kernverwaltung, 39.500 € Eigenbetriebe)
Mit der Übertragung der Festsetzung und Zahlbarmachung der Beihilfen an die RVK wurde eine
Bearbeitungsgebühr pro Beihilfefall in Höhe von 20,50 € mit einer Bestandsgarantie bis
31.12.2004 vereinbart.
Unter Beachtung der inzwischen eingetretenen Kostensteigerungen (Besoldungs- und
Tariferhöhungen, Mehraufwendungen wegen umfangreicherr Gesetzesänderungen, gestiegener
Sachkosten) hat die RVK zum 01.07.2008 erstmalig den Verwaltungskostenbeitrag auf nunmehr
23,00 € erhöht.
Für 2007 war ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 22.242 und für das 1. Halbjahr 2008 in
Höhe von 11.970 an die RVK zu zahlen.
Entscheidungsgrundlage im Jahre 2003 für die Auslagerung der Beihilfebearbeitung ( A 7/2601)
war seinerzeit u.a. eine ermittelte Belastung in Höhe von jährlich rund 53.000 € bei Beibehaltung
der Beihilfebearbeitung in eigener Zuständigkeit, so dass sich durch die Auslagerung der
Beihilfeberechnung seit 2004 erhebliche Einsparungen ergeben haben.
In Vertetung
(Erner)
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