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Antrag (Antrag bzgl. Bearbeitung von Beihilfeanträgen von RVK)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
18.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 380/2008 Az.: 10 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 05.08.2008 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an den zuständigen Ausschuss weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 18.09.2008 Bemerkungen Antrag bzgl. Bearbeitung von Beihilfeanträgen von RVK Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.08.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Auf der Basis der Beratungen zu A 7/2601 bin ich mit Wirkung vom 01.01.2004 der Beihilfekasse der Rheinischen Versorgungskasse (RVK) beigetreten. Geschäftsgrundlage für den Beitritt war das Angebot der RVK, welches u.a. eine Bearbeitungsdauer von maximal 14 Arbeitstagen nach Antragseingang bei der RVK vorsieht. Im Jahre 2007 haben sich die Bearbeitungszeiten phasenweise erheblich verzögert. Auf meine Nachfrage zu den Verzögerungszeiten hat mir die RVK mit Schreiben vom 18.05.2007 (Anlage 1) die Gründe für die Verlängerung der Bearbeitungszeiten erläutert. Gleichwohl habe ich mit Schreiben vom 05.06.2007 die RVK auf ihre vertraglichen Verpflichtungen nochmals hingewiesen und sie im Sinne meiner Mitarbeiter/innen aufgefordert, die zugesagten Bearbeitungszeiten wieder einzuhalten. Ich kann nicht ausschließen, dass in begründeten Einzelfällen auch danach die Bearbeitungszeiten überschritten wurden. Beschwerden über zu lange und unzumutbare Bearbeitungszeiten liegen mir derzeit jedoch nicht vor. Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass durch die tägliche Anweisung von bewilligten Beihilfebeträgen durch die RVK der Erstattungsbetrag teilweise bereits auf den Konten der Beihilfeberechtigten ist, bevor der schriftliche Bewilligungsbescheid vorliegt. Im Jahre 2007 wurden insgesamt 1.101 Beihilfefälle (davon 970 für die Kernverwaltung inkl. Feuerwehr und 131 Fälle aus den insgesamt drei Eigenbetrieben) mit einem Gesamtvolumen von ca. 633.000 € ( 548.000 € Kernverwaltung, 85.000 € Eigenbetriebe) bei der RVK bearbeitet. Im 1. Halbjahr 2008 waren es insgesamt 594 Fälle (505 Kernverwaltung, 89 Eigenbetriebe) mit einem Gesamtvolumen von 337.000 € (297.500 € Kernverwaltung, 39.500 € Eigenbetriebe) Mit der Übertragung der Festsetzung und Zahlbarmachung der Beihilfen an die RVK wurde eine Bearbeitungsgebühr pro Beihilfefall in Höhe von 20,50 € mit einer Bestandsgarantie bis 31.12.2004 vereinbart. Unter Beachtung der inzwischen eingetretenen Kostensteigerungen (Besoldungs- und Tariferhöhungen, Mehraufwendungen wegen umfangreicherr Gesetzesänderungen, gestiegener Sachkosten) hat die RVK zum 01.07.2008 erstmalig den Verwaltungskostenbeitrag auf nunmehr 23,00 € erhöht. Für 2007 war ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 22.242 und für das 1. Halbjahr 2008 in Höhe von 11.970 an die RVK zu zahlen. Entscheidungsgrundlage im Jahre 2003 für die Auslagerung der Beihilfebearbeitung ( A 7/2601) war seinerzeit u.a. eine ermittelte Belastung in Höhe von jährlich rund 53.000 € bei Beibehaltung der Beihilfebearbeitung in eigener Zuständigkeit, so dass sich durch die Auslagerung der Beihilfeberechnung seit 2004 erhebliche Einsparungen ergeben haben. In Vertetung (Erner) -2-