Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 404/2008
Az.: 65.4
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 08.08.2008
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
02.09.2008
Finanz- und Personalausschuss
18.09.2008
Rat
14.10.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Änderung der Straßenreinigungssatzung zum 01.01.09 wegen Wegfall der
Winterdienstgebühr
Finanzielle Auswirkungen:
Berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen auf der Einnahmeseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.08.2008
Beschlussentwurf:
Die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Straßenreinigung wird beschlossen.
Begründung:
Mit den Beschlüssen zu den Bürgeranträgen 137/2008 und 153/2008 hat der Betriebsausschuss
Straßen in seiner Sitzung vom 29.05.08 beschlossen, dem Rat die Empfehlung auszusprechen,
die
künftigen
Wintderdienstkosten,
beginnend
ab
dem
01.01.2009,
aus
dem
Allgemeinsteueraufkommen (Grundsteuer B) zu finanzieren.
Für eine Umsetzung dieser Empfehlung ist eine Änderung der Straßenreinigungssatzung und der
hierzu gehörenden Gebührensatzung in den relevanten Punkten zum 01.01.2009 notwendig.
In der beigefügten Anlage sind die maßgeblichen Änderungen eingearbeitet.
Eine inhaltliche Änderung der Straßenreinigungssatzung ist im Wesentlichen nur in der Anlage 1
(Tabelle zum Umfang der Straßenreinigungspflicht/Winterdienstpflicht in den Straßen des
Straßenverzeichnisses) erfolgt. Das Straßenverzeichnes selbst (Anlage 2
der
Straßenreinigungssatzung) bleibt in diesem Änderungsvorschlag zur Satzung unverändert.
Im Übrigen wurden nur unwesentliche redaktionelle Korrekturen im Änderungsvorschlag
vorgenommen, die inhaltlich ohne Auswirkung bleiben und keinerlei Veränderungen mit sich
bringen. Da das gültige, umfangreiche Straßenverzeichnis in unveränderter Form als Anlage 2
Bestandteil der Straßenreinigungssatzung bleibt, wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen darauf
verzichtet, auch dieses der Vollständigkeit halber dieser Vorlage beizufügen.
(Bösche)
-2-