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Beschlussvorlage (Änderung der Straßenreinigungssatzung zum 01.01.09 wegen Wegfall der Winterdienstgebühr )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Änderung der Straßenreinigungssatzung zum 01.01.09 wegen Wegfall der Winterdienstgebühr ) Beschlussvorlage (Änderung der Straßenreinigungssatzung zum 01.01.09 wegen Wegfall der Winterdienstgebühr )

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 404/2008 Az.: 65.4 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 08.08.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 02.09.2008 Finanz- und Personalausschuss 18.09.2008 Rat 14.10.2008 Betrifft: Bemerkungen Änderung der Straßenreinigungssatzung zum 01.01.09 wegen Wegfall der Winterdienstgebühr Finanzielle Auswirkungen: Berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen auf der Einnahmeseite Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.08.2008 Beschlussentwurf: Die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Straßenreinigung wird beschlossen. Begründung: Mit den Beschlüssen zu den Bürgeranträgen 137/2008 und 153/2008 hat der Betriebsausschuss Straßen in seiner Sitzung vom 29.05.08 beschlossen, dem Rat die Empfehlung auszusprechen, die künftigen Wintderdienstkosten, beginnend ab dem 01.01.2009, aus dem Allgemeinsteueraufkommen (Grundsteuer B) zu finanzieren. Für eine Umsetzung dieser Empfehlung ist eine Änderung der Straßenreinigungssatzung und der hierzu gehörenden Gebührensatzung in den relevanten Punkten zum 01.01.2009 notwendig. In der beigefügten Anlage sind die maßgeblichen Änderungen eingearbeitet. Eine inhaltliche Änderung der Straßenreinigungssatzung ist im Wesentlichen nur in der Anlage 1 (Tabelle zum Umfang der Straßenreinigungspflicht/Winterdienstpflicht in den Straßen des Straßenverzeichnisses) erfolgt. Das Straßenverzeichnes selbst (Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung) bleibt in diesem Änderungsvorschlag zur Satzung unverändert. Im Übrigen wurden nur unwesentliche redaktionelle Korrekturen im Änderungsvorschlag vorgenommen, die inhaltlich ohne Auswirkung bleiben und keinerlei Veränderungen mit sich bringen. Da das gültige, umfangreiche Straßenverzeichnis in unveränderter Form als Anlage 2 Bestandteil der Straßenreinigungssatzung bleibt, wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen darauf verzichtet, auch dieses der Vollständigkeit halber dieser Vorlage beizufügen. (Bösche) -2-