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Antrag (Antrag bzgl. Erweiterung des Gewerbegebiets E.- Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
04.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 75/2007 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 06.02.2007 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 06.03.2007 04.09.2007 Antrag bzgl. Erweiterung des Gewerbegebiets E.- Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Keine. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.02.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Das ca. 3,1 ha große Gewerbegebiet „Justus-von-Liebig-Str.“ in Gymnich ist seinerzeit mit dem Planungsziel entwickelt worden, Baugrundstücke hauptsächlich für die Ansiedlung von kleineren, nicht störenden Gewerbebetrieben zu schaffen, wobei in erster Linie an die An- bzw. Aussiedlung von störenden und nicht entwicklungsfähigen Betrieben aus dem Ortskern von Gymnich gedacht war. In dem Gebiet haben sich in den vergangenen Jahres tatsächlich eine Reihe von Betrieben aus Gymnich, aber auch von außerhalb ansiedeln können. Aktuell stehen der Stadt Erftstadt dort noch ca. 2.600 qm Fläche, aufgeteilt auf zwei Grundstücke, zur Vermarktung zur Verfügung. Einer kurzfristigen Erweiterung des Gewerbegebietes steht derzeit entgegen, dass die dafür erforderlichen Grundstücksflächen noch nicht im städtischen Eigentum sind. Die entsprechenden Grundstücksverhandlungen werden zwar derzeit geführt, konnten jedoch noch nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Verfügbare Gewerbeflächen stehen im „WirtschaftsPark Erftstadt“ und im Gewerbegebiet „Zunftstraße“ in Lechenich zur Verfügung. Weitere Gewerbeflächen sind in den Gewerbegebieten in Erp und – voraussichtlich ab Sommer 2007 mit Rechtskraft des Bebauungsplanes – in Friesheim vorhanden. Im Hinblick auf die Finanzausstattung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wäre ferner die Refinanzierung der Gewerbeflächen des „WirtschaftsPark Erftstadt“ zu berücksichtigen. (Bösche) -2-