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Antrag (Anlage 1 zum A 75 2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,4 kB
Datum
04.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Anlage 1 zum A 75 2007)

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Inhalt der Datei

01.06.2007 nichtöffentlich Anlage 1 zum Antrag 75/2007 bzgl. Erweiterung des Gewerbegebietes E.Gymnich Im der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft ist die Verwaltung gebeten worden, den Stand der Ankaufsverhandlungen bezüglich der Erweiterung des Gewerbegebietes in ErftstadtGymnich, BP 29, II. BA der Stadt Erftstadt, darzulegen und zeitnah zu konkretisieren, welche Erweiterungsflächen zur Verfügung gestellt werden können. Hierzu sollte ein Bericht erfolgen. Der zeitliche Ablauf soll dann in den Wirtschaftsplanberatungen 2008 festgelegt werden. Bereits Ende 2003 habe ich die Verhandlungen bezüglich der Erweiterungsflächen für das Gewerbegebiet Gymnich aufgenommen. Insgesamt ist durch die Erweiterung eine Fläche von ca. 3,3 ha betroffen. Sieben Eigentümern habe ich 2003 den Erwerb der erforderlichen Grundstücksflächen zu einem Kaufpreis in Höhe von 10,00 € angeboten. Mit einem Eigentümer konnte ich eine Einigung dahingehend erzielen, dass dieser bereit war, seine Fläche gegen entsprechende Tauschflächen abzugeben; eine abschließende Einigung konnte jedoch nicht erreicht werden. Drei weitere Eigentümer sind mit einem Grundstücksverkauf einverstanden. Drei Eigentümer haben sich überhaupt nicht zu einem Verkauf geäußert, wobei mir bekannt ist, dass ein Beteiligter unter keinen Umständen die erforderliche Grundstücksfläche von ca. 8.000 qm veräußern will. Ein Grundstück, welches am Rand des Plangebietes gelegen ist, konnte Anfang 2005 zum Ackerlandwert mit Nachbesserungsklausel erworben werden, um sich gegebenenfalls eine später beabsichtigte Erweiterung bzw. Umplanung des Gewerbegebietes in südliche Richtung offen zu halten. Den erforderlichen Beschluss darüber hatte der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft in seiner Sitzung am 01.03.2005 einstimmig gefasst. Ich mache an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass das staatliche Amt für Bodendenkmalpflege für den Erweiterungsbereich eine qualifizierte Bodendenkmaluntersuchung durch ein Fachunternehmen fordert. Zu den Kosten kann heute keine Aussage getroffen werden, da dafür zunächst Angebote eingeholt werden müssen. Vergleichsweise möchte ich dennoch anführen, dass die Untersuchungen für eine 12.000 qm große Fläche im BP 119 II. BA in Gymnich Kosten in Höhe von rd. 320.000 € verursachen. Im jetzigen Gewerbegebiet in Gymnich stehen derzeit noch Restflächen in einer Größe von ca. 2.600 qm für interessierte Gewerbetreibende zur Verfügung. Aus wirtschaftlichen Gründen rate ich zunächst davon ab, das Gewerbegebiet in Gymnich zu erweitern. Die Verkaufsbemühungen sollten zunächst auf die Grundstücke im “WirtschaftsPark Erftstadt“ und Grundstücke in Gewerbegebieten in Friesheim und Erp konzentriert werden. Bei der Erweiterung des Gewerbegebietes ist, wie oben angeführt, aufgrund der erforderlichen Bodenprospektion mit erheblichen Kosten zu rechnen, die über den Verkauf der Grundstücke vermutlich nicht refinanziert werden können. Es sollte daher mittelfristig geprüft werden, ob die beabsichtigte Erweiterung des Gewerbegebietes überhaupt realisiert werden soll. (Bösche)