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Beschlussvorlage (1. Anlage zu 124/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
84 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Auszug der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien am 24.01.2007 Erftstadt, den 30.01.2007 TOP: 8 Zukünftige Baulandentwicklung in Erftstadt 390/2006 Anlage 1 zur V 390/2006 wird zur Kenntnis genommen mit dem Hinweis, dass zum demographischen Wandel die Empirica-Studie auf der Homepage der Deutschen Kreditbank eingesehen werden kann. Anlage 2 wird wie folgt beschlossen: Ziff. 1. Grundsätze für die städtische Bodenbevorratung wird dem Rat der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung empfohlen mit folgender Änderung: Bebauungspläne, durch die an den bestehenden Ortsrändern auf bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstücken in größerem Umfang neues Baurecht entsteht, werden vorrangig dann entwickelt, wenn die Stadt Eigentümer der betreffenden Grundstücke in diesem Gebiet ist, es sei denn, die Eigentümerstruktur oder die Vermarktungssituation spricht gegen eine solche Vorgehensweise. Sofern an den Rändern der bestehenden Ortsteile neue Baugebiete entstehen sollen und eine kleinteilige Eigentumsstruktur gegen eine städtische Bodenbevorratung spricht, werden für diese Gebiete Bebauungspläne auch ohne vorherigen Ankauf der Grundstücke durch die Stadt Erftstadt aufgestellt. Die Bodenordnung erfolgt in diesem Gebieten in der Regel durch Umlegung nach den §§ 45 ff. BauGB. In diesem Verfahren werden die umlegungsbedingten Mehrwerte zugunsten der Stadt abgeschöpft. Nachverdichtungen im Innenbereich erfolgen in aller Regel ohne vorherigen Ankauf der Grundstücke durch die Stadt, insbesondere wenn in diesen Gebieten eine differenzierte Eigentümerstruktur vorliegt und die Eigentümer über jeweils nur relativ kleine Grundstücke verfügen. Im Einzelfall, wenn im Innenbereich nur wenige Eigentümer über relativ große Grundstücke verfügen, kann auch im Innenbereich eine städtische Bodenbevorratung sinnvoll sein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Ziff. 2. Entwicklung neuer Baugebiete in den Jahren 2007 - 2010 wird dem Rat wie folgt zur Beschlussfassung empfohlen: Bezüglich des weiteren Vorgehens für das Baugebiet in Erftstadt-Liblar wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen zunächst gem. Alternative 1 nur die stadteigene Fläche zu erschließen. Die Verwaltung wird gebeten, die zur Realisierung erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Bezüglich der Entwicklung von Lechenich soll wie vorgeschlagen verfahren werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Bezüglich Bliesheim soll ebenfalls wie vorgeschlagen verfahren werden; die Grundstücksflächen werden nicht angekauft, sondern es soll das Planverfahren und gegebenenfalls ein Umlegungsverfahren eingeleitet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Die CDU bittet die Verwaltung zusammen mit dem Ortsvorsteher von Herrig sowie den Petenten einen Gesprächstermin zu vereinbaren und im nächsten Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft darüber zu berichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien vom 24.01.2007 Seite 2