Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
84 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
Auszug
der Sitzung
des Ausschusses
für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschusses
Immobilien am 24.01.2007
Erftstadt, den 30.01.2007
TOP:
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Zukünftige Baulandentwicklung in Erftstadt 390/2006
Anlage 1 zur V 390/2006 wird zur Kenntnis genommen mit dem Hinweis, dass zum
demographischen Wandel die Empirica-Studie auf der Homepage der Deutschen
Kreditbank eingesehen werden kann.
Anlage 2 wird wie folgt beschlossen:
Ziff. 1. Grundsätze für die städtische Bodenbevorratung wird dem Rat der Stadt
Erftstadt zur Beschlussfassung empfohlen mit folgender Änderung:
Bebauungspläne, durch die an den bestehenden Ortsrändern auf bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstücken in größerem Umfang neues Baurecht
entsteht, werden vorrangig dann entwickelt, wenn die Stadt Eigentümer der
betreffenden Grundstücke in diesem Gebiet ist, es sei denn, die
Eigentümerstruktur oder die Vermarktungssituation spricht gegen eine solche
Vorgehensweise.
Sofern an den Rändern der bestehenden Ortsteile neue Baugebiete entstehen
sollen und eine kleinteilige Eigentumsstruktur
gegen eine städtische
Bodenbevorratung spricht, werden für diese Gebiete Bebauungspläne auch ohne
vorherigen Ankauf der Grundstücke durch die Stadt Erftstadt aufgestellt. Die
Bodenordnung erfolgt in diesem Gebieten in der Regel durch Umlegung nach den
§§ 45 ff. BauGB. In diesem Verfahren werden die umlegungsbedingten
Mehrwerte zugunsten der Stadt abgeschöpft.
Nachverdichtungen im Innenbereich erfolgen in aller Regel ohne vorherigen
Ankauf der Grundstücke durch die Stadt, insbesondere wenn in diesen Gebieten
eine differenzierte Eigentümerstruktur vorliegt und die Eigentümer über jeweils
nur relativ kleine Grundstücke verfügen. Im Einzelfall, wenn im Innenbereich nur
wenige Eigentümer über relativ große Grundstücke verfügen, kann auch im
Innenbereich eine städtische Bodenbevorratung sinnvoll sein.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Ziff. 2. Entwicklung neuer Baugebiete in den Jahren 2007 - 2010 wird dem Rat wie
folgt zur Beschlussfassung empfohlen:
Bezüglich des weiteren Vorgehens für das Baugebiet in Erftstadt-Liblar wird dem Rat
zur Beschlussfassung empfohlen zunächst gem. Alternative 1 nur die stadteigene
Fläche zu erschließen. Die Verwaltung wird gebeten, die zur Realisierung
erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Bezüglich der Entwicklung
von Lechenich soll wie vorgeschlagen
verfahren werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Bezüglich Bliesheim soll ebenfalls wie vorgeschlagen verfahren werden; die
Grundstücksflächen werden nicht angekauft, sondern es soll das Planverfahren und
gegebenenfalls ein Umlegungsverfahren eingeleitet werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Die CDU bittet die Verwaltung zusammen mit dem Ortsvorsteher von Herrig sowie
den Petenten einen Gesprächstermin zu vereinbaren und im nächsten
Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft darüber zu berichten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien vom 24.01.2007
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