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Beschlussvorlage (Anlage 1 zu 112/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
238 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Ministerium rur Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein- Westfalen Die Staatssekretärin . MGFFI Nordrhein-Westfalen . 40190 Horionplatz Düsseldorf 1 40213 Düsseldorf An die Jugendämter der kreisfreien Städte, der Kreise und der kreisangehörigen Gemeinden www.mgffi.nrw.de Telefon: 021186184313 Fax: It. Verteiler 0211861854313 katja.engelberg@mgffi.nrw.de Aktenzeichen: 311- 6003 Nachrichtlich: Landschaftsverband Westfalen-Lippe Landesjugendamt Warendorfer Straße 25 Datum: 48145 Münster Landschaftsverband Rheinland Landesjugendamt Kennedyufer 2 50679 Köln Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen tür Kinder zu Familienzentren Schrittweiser tlächendeckender Ausbau Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2012 in Nordrhein-Westfalen 3000 Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Ziel ist es dabei, die kinder- und familienorientierten Leistungen zu bündeln, qualitativ weiter zu entwickeln und den Familien ein ganzheitliches Angebot über die Kindertageseinrichtung "aus einer Hand" anzubieten. Das Angebot soll niedrigschwellig und umfassend angelegt werden und gut zugänglich - auch für Familien mit Zuwanderungsgeschichte - sein. Telefon: 02118618-50 Öffentliche Verkehrsmittel: . . Fax: 02118618-54444 eMail: poststelle@mgffi.nrw.de Straßenbahnlinien 704, 709 und 719 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke ~ -- .---...-- 05.02.2007 Die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren soll unter Berücksichtigung der bestehenden sozialräumlichen Bedingungen erfolgen. Dabei will die Landesregierung auf die bereits vorhandene gute Infrastruktur an Einrichtungen und Angeboten zur Förderung von Kindern und zur Unterstützung von Familien in den Kommunen aufbauen. Da die Gestaltung der örtlichen Infrastruktur der kommunalen Jugendhilfeplanung obliegt und die sozialraumbezogenen Kenntnisse der Jugendämter für den weiteren Ausbau der Familienzentren in die Fläche unverzichtbar sind, soll die Auswahl der Familienzentren künftig maßgeblich durch die Jugendämter bzw. durch die Kreise und Kommunen erfolgen. Als Planungsgrundlage dient ein Schlüssel auf der Basis der Anzahl von Kindern im Alter von 0 - 6 Jahren. Nach diesem Schlüssel ist ausgehend von den Gesamtzahlen für den Ausbau der Familienzentren - für jeden Jugendamtbezirk ein Kontingent ermittelt worden, wie viele Familienzentren in seinem Bereich maximal gefördert werden können. Die für Ihren Jugendamtsbezirk gültige Anzahl an Förderungspaketen im Jahr 2007 sowie der Endstufe im Jahr 2012 können Sie der beigefügten Liste entnehmen. Darin sind die Anzahl der bereits im Landesprojekt befindlichen Piloteinrichtungen sowie die BestPractice-Einrichtungen aufgeführt. Diese sind in das Kontingent einzubeziehen. Jedes Jugendamt erhält somit eine Planungsgrundlage, auf deren Basis es gemeinsam mit den freien Trägern die örtliche Entwicklung gestalten kann. Durch Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses sollen geeignete Einrichtungen ausgewählt werden. Diese Einrichtungen erhalten die Förderung in Höhe von 12.000,- Euro p.a. und werden zugleich zur Zertifizierung des Gütesiegels zugelassen. Diese muss binnen eines Jahres erfolgen. Gelingt die Zertifizierung nicht im ersten Durchgang, erhalten die Einrichtungen ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr. Bei weiterem negativem Ausgang läuft die Förderung aus. -- Seite 2 Seite 3 Bei der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für Familienzentren werden nach dem jetzigen Stand der Diskussion umfassen: 1. Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien (z.B. verfügt über ein Konzept, welches sicherstellt, dass bei Bedarf die Vermittlung von Familien zur Erziehungs-/ Familienberatung erfolgt und der Beratungsprozess begleitet wird.) 2. Familienbildung und Erziehungspartnerschaft (z.B. vermittelt den Zugang zu Angeboten der Eltern- und Familienbildung in der Umgebung) 3. Kindertagespflege (z.B. organisiert die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen in Kooperation mit einem Partner bspw. örtliche Kindertagespflegebörse ) 4. Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. verfügt über Kenntnisse der Bedarfslage von Eltern, indem es bei der Anmeldung den zeitlichen Betreuungsbedarf von EItern so abfragt, dass auch Bedarfe erfasst werden, die über die Öffnungszeiten der Einrichtungen hinaus gehen) 5. Sozialraumbezug (z.B. verfügt über Kenntnisse der sozialen Lage in seinem Umfeld) 6. Kooperation und Organisation (z.B. verfügt über ein aktuelles Verzeichnis der Kooperationspartner, in der Anschriften, zentrale Ansprechpartner, Aufgaben und Leistungen der Kooperationspartner angegeben sind) 7. Kommunikation (z.B. verfügt über einen aktuellen Flyer / Broschüre / Infoblatt mit Darstellungen seines Angebots) 8. Leistungsentwicklung und Selbstevaluation (z.B. verfügt über eine schriftliche Konzeption, die eine Darstellung über die Entwicklung zum Familienzentrum und über seine Angebote enthält) - Eine Einrichtung, die im Rahmen des laufenden Modellprojektes der Bundesregierung als Mehrgenerationenhaus ausgewählt wurde, soll nicht gleichzeitig als Familienzentrum gefördert werden. In einigen Kommunen haben sich mehrere Tageseinrichtungen zu einem Verbund zusammengeschlossen, der ein gemeinsames Familienzentrum entwickeln will. Es ist vorgesehen, für Verbünde das Gütesiegel in modifizierter Form als Möglichkeit der Gruppenzertifizierung anzubieten. Aus der Bildung eines Verbundes leitet sich jedoch nicht ab, dass jede einzelne beteiligte Tageseinrichtung für Kinder eine Förderung in Höhe von 12.000,- Euro erhält. Vielmehr muss die Kommune im Rahmen des für die Kommune bereitgestellten Kontingents entscheiden, ob für den Verbund eine Fördersumme in Höhe von 12.000,- Euro wie für ein singuläres Familienzentrum oder mehr als eine Fördersumme zuerkannt werden. Bitte teilen Sie mir bis zum 29.06.2007 mit, welche Einrichtung(en) für die zweite Stufe ab dem kommenden Kindergartenjahr von Ihnen benannt werden. Ich bin überzeugt, dass Sie vor Ort eine den Sozialräumen angemessene Auswahl an Einrichtungen, die bereits gute kinderund familienorientierte Vernetzungsarbeit im Sinne unserer Familienzentren leisten, treffen werden und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen -- Seite4 Anzahl der Familienzentren pro Jugendamtsbezirk Die im Folgenden dargestellten Zahlen basieren auf der Anzahl der Kinder von 0 bis einschließlich 6 Jahren pro Kommune am 31.12.2005 (Angaben des LDS). Die Kon:' tingente der Kommunen, die von einem Kreisjugendamt betreut werden, wurden auf der Ebene des Kreisjugendamtsbezirks zusammengefasst. Da die Pilotprojekte (inkl. Best-Practice-Einrichtungen) ebenso wie 2007 neu startende Einrichtungen ab Sommer 2007 eine Förderung erhalten, müssen die Pilotprojekte und Best-Practice-Einrichtungen auf das Kontingent der Jugendamtsbezirke angerechnet werden. Somit kann jeder Bezirk für das Jahr 2007 zusätzlich zu den Pilot- projektenso viele Einrichtungen benennen,dass sich in der Summe die für 2007 vor- . . gesehene Anzahl ergibt. (Beispiel: Der Stadt Düsseldorf stehen für das Jahr 2007 maximal 24 geförderte Projekte zu; da sie 5 Piloteinrichtungen hat, kann sie 19 neue Einrichtungen benennen.) Im Hinblick auf die Kreise sind die Kommunen ohne eigenes Jugendamt kursiv gedruckt. Die für sie insgesamt zur Verfügung stehenden ..Kontingente sind in der Zeile "Kreis" zusammengefasst; das Kreisjugendamt ist für die Verteilung auf die von ihm betreuten Kommunen zuständig. Die Kontingente sind so berechnet, dass jede Kommune 2007 mindestens ein Familienzentrum erhalten kann. Die Kontingente für kreisangehörige Kommunen mit eigenem Jugendamt sind gesondert ausgewiesen. (Beispiel: Das Kreisjugendamt Kleve erhält 2007 maximal 12 geförderte Projekte darunter die beiden Piloteinrichtungen -, die auf die Kommunen Bedburg-Hau, Issum, Kalkar, Kerken, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk und Weeze zu verteilen sind. Darüber hinaus erhalten die Jugendamtsbezirke Emmerich, Geldern, Goch und KeveJaer je 2 Projekte, die Stadt Kleve 3. Insgesamt können somit im Kreis Kleve 23 Projekte gefördert werden.) J> /f J &fs-fqr4- 2007 davon Pilotprojekte und Best Practice Endstufe 24 5 83 22 5 75 23 81 10 5 2 12 3 41 Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt Oberhausen, krfr. Stadt 7 2 23 9 3 32 Remscheid, krfr. Stadt 6 2 19 Solingen, 8 2 25 Düsseldorf, Regierungsbezirk Düsseldorf, krfr. Stadt Duisburg, krfr. Stadt Essen, krfr. Stadt Krefeld, krfr. Stadt Mönchengladbach, krfr. Stadt krfr. Stadt -1 - --- 35