Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
238 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Ministerium rur Generationen, Familie, Frauen und Integration
des Landes Nordrhein- Westfalen
Die Staatssekretärin
.
MGFFI Nordrhein-Westfalen
. 40190
Horionplatz
Düsseldorf
1
40213 Düsseldorf
An die
Jugendämter der
kreisfreien Städte, der Kreise
und der kreisangehörigen Gemeinden
www.mgffi.nrw.de
Telefon: 021186184313
Fax:
It. Verteiler
0211861854313
katja.engelberg@mgffi.nrw.de
Aktenzeichen:
311- 6003
Nachrichtlich:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Landesjugendamt
Warendorfer Straße 25
Datum:
48145 Münster
Landschaftsverband Rheinland
Landesjugendamt
Kennedyufer 2
50679 Köln
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen tür Kinder zu Familienzentren
Schrittweiser tlächendeckender Ausbau
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2012 in
Nordrhein-Westfalen 3000 Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Ziel ist es dabei, die kinder- und familienorientierten Leistungen zu bündeln, qualitativ weiter zu entwickeln und
den Familien ein ganzheitliches Angebot über die Kindertageseinrichtung "aus einer Hand" anzubieten. Das Angebot soll niedrigschwellig
und umfassend angelegt werden und gut zugänglich - auch für Familien mit Zuwanderungsgeschichte - sein.
Telefon: 02118618-50
Öffentliche
Verkehrsmittel:
.
.
Fax: 02118618-54444
eMail: poststelle@mgffi.nrw.de
Straßenbahnlinien
704, 709 und 719 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke
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05.02.2007
Die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren soll unter Berücksichtigung der bestehenden sozialräumlichen Bedingungen erfolgen. Dabei will die Landesregierung auf die bereits vorhandene gute Infrastruktur an Einrichtungen und Angeboten zur Förderung von Kindern und zur Unterstützung von Familien in den Kommunen aufbauen.
Da die Gestaltung der örtlichen Infrastruktur der kommunalen Jugendhilfeplanung obliegt und die sozialraumbezogenen Kenntnisse der Jugendämter für den weiteren Ausbau der Familienzentren in die Fläche
unverzichtbar sind, soll die Auswahl der Familienzentren künftig maßgeblich durch die Jugendämter bzw. durch die Kreise und Kommunen
erfolgen.
Als Planungsgrundlage dient ein Schlüssel auf der Basis der Anzahl
von Kindern im Alter von 0 - 6 Jahren. Nach diesem Schlüssel ist ausgehend von den Gesamtzahlen für den Ausbau der Familienzentren - für jeden Jugendamtbezirk ein Kontingent ermittelt worden, wie
viele Familienzentren in seinem Bereich maximal gefördert werden
können. Die für Ihren Jugendamtsbezirk gültige Anzahl an Förderungspaketen im Jahr 2007 sowie der Endstufe im Jahr 2012 können
Sie der beigefügten Liste entnehmen. Darin sind die Anzahl der bereits
im Landesprojekt befindlichen Piloteinrichtungen sowie die BestPractice-Einrichtungen aufgeführt. Diese sind in das Kontingent
einzubeziehen.
Jedes Jugendamt erhält somit eine Planungsgrundlage, auf deren Basis es gemeinsam mit den freien Trägern die örtliche Entwicklung gestalten kann. Durch Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses
sollen geeignete Einrichtungen ausgewählt werden. Diese Einrichtungen erhalten die Förderung in Höhe von 12.000,- Euro p.a. und werden
zugleich zur Zertifizierung des Gütesiegels zugelassen. Diese muss
binnen eines Jahres erfolgen. Gelingt die Zertifizierung nicht im ersten
Durchgang, erhalten die Einrichtungen ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr. Bei weiterem negativem Ausgang läuft die Förderung
aus.
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Bei der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale
Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für Familienzentren werden nach dem jetzigen Stand der Diskussion umfassen:
1. Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien
(z.B. verfügt über ein Konzept, welches sicherstellt, dass bei
Bedarf die Vermittlung von Familien zur Erziehungs-/ Familienberatung erfolgt und der Beratungsprozess begleitet wird.)
2. Familienbildung und Erziehungspartnerschaft
(z.B. vermittelt den Zugang zu Angeboten der Eltern- und Familienbildung in der Umgebung)
3. Kindertagespflege
(z.B. organisiert die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen
in Kooperation mit einem Partner bspw. örtliche Kindertagespflegebörse )
4. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
(z.B. verfügt über Kenntnisse der Bedarfslage von Eltern, indem
es bei der Anmeldung den zeitlichen Betreuungsbedarf von EItern so abfragt, dass auch Bedarfe erfasst werden, die über die
Öffnungszeiten der Einrichtungen hinaus gehen)
5. Sozialraumbezug
(z.B. verfügt über Kenntnisse der sozialen Lage in seinem Umfeld)
6. Kooperation und Organisation
(z.B. verfügt über ein aktuelles Verzeichnis der Kooperationspartner, in der Anschriften, zentrale Ansprechpartner, Aufgaben
und Leistungen der Kooperationspartner angegeben sind)
7. Kommunikation
(z.B. verfügt über einen aktuellen Flyer / Broschüre / Infoblatt mit
Darstellungen seines Angebots)
8. Leistungsentwicklung und Selbstevaluation
(z.B. verfügt über eine schriftliche Konzeption, die eine Darstellung über die Entwicklung zum Familienzentrum und über seine
Angebote enthält)
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Eine Einrichtung, die im Rahmen des laufenden Modellprojektes der
Bundesregierung als Mehrgenerationenhaus ausgewählt wurde, soll
nicht gleichzeitig als Familienzentrum gefördert werden.
In einigen Kommunen haben sich mehrere Tageseinrichtungen zu einem Verbund zusammengeschlossen, der ein gemeinsames Familienzentrum entwickeln will. Es ist vorgesehen, für Verbünde das Gütesiegel in modifizierter Form als Möglichkeit der Gruppenzertifizierung anzubieten.
Aus der Bildung eines Verbundes leitet sich jedoch nicht ab, dass jede
einzelne beteiligte Tageseinrichtung für Kinder eine Förderung in Höhe
von 12.000,- Euro erhält. Vielmehr muss die Kommune im Rahmen
des für die Kommune bereitgestellten Kontingents entscheiden, ob für
den Verbund eine Fördersumme in Höhe von 12.000,- Euro wie für ein
singuläres Familienzentrum oder mehr als eine Fördersumme zuerkannt werden.
Bitte teilen Sie mir bis zum 29.06.2007 mit, welche Einrichtung(en) für
die zweite Stufe ab dem kommenden Kindergartenjahr von Ihnen benannt werden. Ich bin überzeugt, dass Sie vor Ort eine den Sozialräumen angemessene Auswahl an Einrichtungen, die bereits gute kinderund familienorientierte Vernetzungsarbeit im Sinne unserer Familienzentren leisten, treffen werden und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
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Anzahl der Familienzentren
pro Jugendamtsbezirk
Die im Folgenden dargestellten Zahlen basieren auf der Anzahl der Kinder von 0 bis
einschließlich 6 Jahren pro Kommune am 31.12.2005 (Angaben des LDS). Die Kon:'
tingente der Kommunen, die von einem Kreisjugendamt betreut werden, wurden auf
der Ebene des Kreisjugendamtsbezirks zusammengefasst.
Da die Pilotprojekte (inkl. Best-Practice-Einrichtungen) ebenso wie 2007 neu startende Einrichtungen ab Sommer 2007 eine Förderung erhalten, müssen die Pilotprojekte und Best-Practice-Einrichtungen auf das Kontingent der Jugendamtsbezirke angerechnet werden. Somit kann jeder Bezirk für das Jahr 2007 zusätzlich zu den Pilot-
projektenso viele Einrichtungen benennen,dass sich in der Summe die für 2007 vor- . .
gesehene Anzahl ergibt. (Beispiel: Der Stadt Düsseldorf stehen für das Jahr 2007
maximal 24 geförderte Projekte zu; da sie 5 Piloteinrichtungen hat, kann sie 19 neue
Einrichtungen benennen.)
Im Hinblick auf die Kreise sind die Kommunen ohne eigenes Jugendamt kursiv gedruckt. Die für sie insgesamt zur Verfügung stehenden ..Kontingente sind in der Zeile
"Kreis" zusammengefasst; das Kreisjugendamt ist für die Verteilung auf die von ihm
betreuten Kommunen zuständig. Die Kontingente sind so berechnet, dass jede
Kommune 2007 mindestens ein Familienzentrum erhalten kann. Die Kontingente für
kreisangehörige Kommunen mit eigenem Jugendamt sind gesondert ausgewiesen.
(Beispiel: Das Kreisjugendamt Kleve erhält 2007 maximal 12 geförderte Projekte darunter die beiden Piloteinrichtungen -, die auf die Kommunen Bedburg-Hau, Issum,
Kalkar, Kerken, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk und
Weeze zu verteilen sind. Darüber hinaus erhalten die Jugendamtsbezirke Emmerich,
Geldern, Goch und KeveJaer je 2 Projekte, die Stadt Kleve 3. Insgesamt können somit im Kreis Kleve 23 Projekte gefördert werden.)
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2007
davon Pilotprojekte und
Best Practice
Endstufe
24
5
83
22
5
75
23
81
10
5
2
12
3
41
Mülheim an der Ruhr, krfr.
Stadt
Oberhausen,
krfr. Stadt
7
2
23
9
3
32
Remscheid, krfr. Stadt
6
2
19
Solingen,
8
2
25
Düsseldorf,
Regierungsbezirk
Düsseldorf,
krfr. Stadt
Duisburg,
krfr. Stadt
Essen, krfr. Stadt
Krefeld, krfr. Stadt
Mönchengladbach,
krfr. Stadt
krfr. Stadt
-1 -
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