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Beschlussvorlage (Städtebauliches Sanierungsverfahren "Liblar-Stadtgarten"; Beschluss über die Einleitung des Sanierungsverfahrens)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Städtebauliches Sanierungsverfahren "Liblar-Stadtgarten";
Beschluss über die Einleitung des Sanierungsverfahrens) Beschlussvorlage (Städtebauliches Sanierungsverfahren "Liblar-Stadtgarten";
Beschluss über die Einleitung des Sanierungsverfahrens)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 481/2008 Az.: - 61 - Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.09.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 23.09.2008 Rat 14.10.2008 Betrifft: Bemerkungen Städtebauliches Sanierungsverfahren "Liblar-Stadtgarten"; Beschluss über die Einleitung des Sanierungsverfahrens Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.09.2008 Beschlussentwurf: Gemäß §136 in Verbindung mit § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, zur Vorbereitung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen für das aus dem Anlageplan ersichtliche Gebiet in Erftstadt-Liblar vorbereitende Untersuchungen durchzuführen Begründung: Das Sanierungsgebiet ‚Erftstadt-Liblar Stadtgarten’ umfasst den Schlosspark von Schloss Gracht (9,2 ha, NSG, eingetragenes Bodendenkmal), eine im Besitz der Stadt befindliche, innerörtliche z.Zt. landwirtschaftlich genutzte Fläche (Mühlenweide 1,26 ha), den im Aufbau befindlichen Gesundheitsgarten (7.5 ha) sowie die Verbindungsbereiche bis zur Erftaue (Regionale-Projekt ‚Regio-Grün-Erftaue’). Der Gesamtbereich liegt zudem entlang des Regionale-Projektes ‚Erlebnisraum Römerstraße – Agrippastraße’ und ist Bestandteil des Regionaleprojektes Regio-Grün ‚3.Grüngürtel Köln SWAchsenverbindung zur Erftaue’. Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines funktionalen Zusammenhanges der vorhandenen Parkflächen und Grünanlagen mit den Naherholungsgebieten der Erftaue sowie eine stärkere Verzahnung der lokalen Naherholungsbereiche mit der Siedlungsstruktur. Damit soll sowohl die ‚Natur in der Stadt’ mit allen stadtökologischen Auswirkungen (Stadtklima, Frischluftschneise etc.) als auch die Gesichtspunkte der Freizeitgestaltung und Naherholung betrachtet und aufgewertet werden. Stadteilübergreifend wird damit eine Naherholungsverbindung zur Erftaue und über den Römerhofpark bis Erftstadt-Lechenich ermöglicht. Sowohl auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) als auch in diversen informellen Planungen findet diese städtebauliche Planung bereits ihren Niederschlag. Es ist somit Ziel des Sanierungsverfahrens nach Baugesetzbuch, im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen die bisher beeinträchtigte Funktionsfähigkeit dieses Gesamtbereiches in Bezug auf seine verkehrliche und infrastrukturelle Erschließung wiederherzustellen sowie seine Ausstattung mit Grünflächen und Anlagen des Gemeinbedarfs, insbesondere unter Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Aufgaben des Gebietes, zu entwickeln. Hierbei soll insbesondere auch die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes verbessert und den Erfordernissen des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden. Die Umsetzung soll im Rahmen des Regionale 2010-Projektes RegioGrün erfolgen. Es ist beabsichtigt, die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften gem. §§ 152 ff BauGB auszuschließen (Vereinfachtes Sanierungsverfahren); in diesem Fall wird auch auf die Genehmigungspflicht gem. § 144 BauGB verzichtet. Stadterneuerungsmittel (Städtebauförderung) werden auf der Grundlage der Sanierungssatzung in die entsprechenden Bau- bzw. Ordnungsmaßnahmen eingehen. Nach Vorlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen findet die Beteiligung und Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger sowie der Betroffenen statt, bevor mit einer Sanierungssatzung die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgen kann. Im Auftrag (Wirtz) Anlageplan -2-