Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 481/2008
Az.: - 61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.09.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
23.09.2008
Rat
14.10.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Städtebauliches Sanierungsverfahren "Liblar-Stadtgarten";
Beschluss über die Einleitung des Sanierungsverfahrens
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.09.2008
Beschlussentwurf:
Gemäß §136 in Verbindung mit § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, zur Vorbereitung von städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen für das aus dem Anlageplan ersichtliche Gebiet in Erftstadt-Liblar
vorbereitende Untersuchungen durchzuführen
Begründung:
Das Sanierungsgebiet ‚Erftstadt-Liblar Stadtgarten’ umfasst den Schlosspark von Schloss Gracht
(9,2 ha, NSG, eingetragenes Bodendenkmal), eine im Besitz der Stadt befindliche, innerörtliche
z.Zt. landwirtschaftlich genutzte Fläche (Mühlenweide 1,26 ha), den im Aufbau befindlichen
Gesundheitsgarten (7.5 ha) sowie die Verbindungsbereiche bis zur Erftaue (Regionale-Projekt
‚Regio-Grün-Erftaue’).
Der Gesamtbereich liegt zudem entlang des Regionale-Projektes ‚Erlebnisraum Römerstraße –
Agrippastraße’ und ist Bestandteil des Regionaleprojektes Regio-Grün ‚3.Grüngürtel Köln SWAchsenverbindung zur Erftaue’.
Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines funktionalen Zusammenhanges der vorhandenen
Parkflächen und Grünanlagen mit den Naherholungsgebieten der Erftaue sowie eine stärkere
Verzahnung der lokalen Naherholungsbereiche mit der Siedlungsstruktur. Damit soll sowohl die
‚Natur in der Stadt’ mit allen stadtökologischen Auswirkungen (Stadtklima, Frischluftschneise etc.)
als auch die Gesichtspunkte der Freizeitgestaltung und Naherholung betrachtet und aufgewertet
werden. Stadteilübergreifend wird damit eine Naherholungsverbindung zur Erftaue und über den
Römerhofpark bis Erftstadt-Lechenich ermöglicht. Sowohl auf der Ebene der vorbereitenden
Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) als auch in diversen informellen Planungen findet diese
städtebauliche Planung bereits ihren Niederschlag.
Es ist somit Ziel des Sanierungsverfahrens nach Baugesetzbuch, im Rahmen von städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen die bisher beeinträchtigte Funktionsfähigkeit dieses Gesamtbereiches in
Bezug auf seine verkehrliche und infrastrukturelle Erschließung wiederherzustellen sowie seine
Ausstattung mit Grünflächen und Anlagen des Gemeinbedarfs, insbesondere unter
Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Aufgaben des Gebietes, zu entwickeln. Hierbei soll
insbesondere auch die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes verbessert und den
Erfordernissen des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden.
Die Umsetzung soll im Rahmen des Regionale 2010-Projektes RegioGrün erfolgen.
Es ist beabsichtigt, die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften gem. §§
152 ff BauGB auszuschließen (Vereinfachtes Sanierungsverfahren); in diesem Fall wird auch auf
die Genehmigungspflicht gem. § 144 BauGB verzichtet.
Stadterneuerungsmittel (Städtebauförderung) werden auf der Grundlage der Sanierungssatzung in
die entsprechenden Bau- bzw. Ordnungsmaßnahmen eingehen.
Nach Vorlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen findet die Beteiligung und
Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger sowie der Betroffenen statt, bevor mit einer
Sanierungssatzung die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgen kann.
Im Auftrag
(Wirtz)
Anlageplan
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