Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 473/2008
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 04.09.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
17.09.2008
14.10.2008
Ausschreibung Stromlieferung;
Festsetzung bzw. Bewertung des Ökostromanteils
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 04.09.2008
Beschlussentwurf:
Als Vergabekriterium bei der europaweiten Ausschreibung der Stromlieferung an die Stadt
Erftstadt wird die Wirtschaftlichkeit des Angebotes festgelegt.
Begründung:
Im Rahmen der Beratungen über den Antrag A 534/2007 „Antrag bzgl. Definition von ökologischen
Standards bei der Ausschreibung von Stromlieferverträgen“ wurde die Verwaltung gebeten, einen
Vorschlag zu entwickeln, wie ökologische Standards bei der Ausschreibung berücksichtigt werden
können und welche finanziellen Folgerungen sich daraus ergeben.
Die bestehenden Verträge für die Lieferung elektrischer Energie enden mit Ablauf des 30.6.2009.
Zum 1.07.2009 muss diese Leistung europaweit ausgeschrieben werden.
Der Jahresstrombedarf der Stadt Erftstadt stellt sich derzeit wie folgt dar:
120 Tariflieferstellen (Kindergärten u.ä.)
6 Wärmestromlieferstellen
13 Sondervertragslieferstellen (Hallenbad u.ä.)
Straßenbeleuchtung
900 MWh
1.200 MWh
2.300 MWh
2.000 MWh
--------------6.400 MWh
Inclusive aller Steuern, Gebühren und Abgaben ergibt sich dadurch, bezogen auf das Preisniveau
2009, eine finanzielle Belastung des städtischen Haushalts in Höhe von ca. 1.430.000,- € pro Jahr.
Ökostrom kann sowohl von sog. reinen „Ökostromanbietern“ bezogen wie auch als „zertifizierter
Ökostrom“ gekauft werden. Bei einer europaweiten Ausschreibung können nicht nur reine
Ökostromanbieter berücksichtigt werden. Daher dürfte aus wirtschaftlichen Gründen
voraussichtlich ein Anbieter den Zuschlag erhalten, der zertifizierten Ökostrom vertreibt. Hierbei
handelt es sich zumeist um Strom aus skandinavischen Wasserkraftanlagen, der derzeit mit einem
Aufpreis von ca. 0,4 Ct/kWh angeboten wird.
Bei der Ausschreibung könnten folgende Bewertungsvarianten für Ökostrom angelegt werden.
1.
Reduzierung des Angebotspreises durch einen konstanten Wertungsabschlag
Hierbei wird der Ökostromanteil mit jeweils 0,5 Ct/kWh „gefördert“. Der Wertungsabschlag
kann vorab in jeder beliebigen Höhe festgesetzt werden.
2.
konstanter Wertungsabschlag mit Deckelung
Der Wertungsabschlag aus Beispiel 1 wird in seinem Gesamtbetrag auf beispielsweise 25.000
€/a gedeckelt.
3.
Festlegung des Ökostromanteils
Von allen Anbietern wird ein Ökostromanteil von 30 % der Gesamtliefermenge gefordert.
4.
Bewertung nach Punkten
Die Bewertung des Ökostromanteils und des Gesamtpreises erfolgt nach einem festgelegten
Punktesystem.
Nach Abwägung aller Bewertungssysteme wird der Strombezug durch den gezielten Einkauf von
Ökostrom auf jeden Fall teurer. Leider kann trotz der Zahlung eines Mehrpreises an die
Energieversorger nicht mitentschieden werden welche Projekte vom Energielieferanten
vorangetrieben werden. Eine indirekte Förderung von ausländischen Wind- und
Wasserkraftanlagen könnte das Ergebnis sein, ebenso die Mehrung der Profite eines
Energielieferanten.
Die Anforderungen an die Durchführung des Vergabeverfahrens werden, wenn die Lieferung von
Ökostrom als Vergabekriterium berücksichtigt werden soll, erheblich erhöht. In diesem Fall empfiehlt sich die Einschaltung eines Beratungsbüros
Die Stadt Erftstadt hat dem Klimaschutz auf lokaler Ebene verpflichtet. Dementsprechend sollten
entsprechende Projekte in Erftstadt gefördert und genutzt werden.
Die zusätzlichen Mittel die beim Bezug von Ökostrom benötigt würden, sollten daher besser für
Energiesparmaßnahmen und die Nutzung von erneuerbaren Energien in Erftstadt zur Verfügung
gestellt werden.Auf meine Stellungnahme zum Antrag A 337/2008 „Antrag bzgl. Erstellung eines
kommunalen Klimaschutz-Konzeptes und Beantragung von Fördermittel“ wird Bezug genommen.
Die Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes erfordert zwingend die Bereitstellung von Personalund Sachmitteln.
(Bösche)
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