Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ausschreibung Stromlieferung; Festsetzung bzw. Bewertung des Ökostromanteils)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausschreibung Stromlieferung;
Festsetzung bzw. Bewertung des Ökostromanteils) Beschlussvorlage (Ausschreibung Stromlieferung;
Festsetzung bzw. Bewertung des Ökostromanteils)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 473/2008 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 04.09.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 17.09.2008 14.10.2008 Ausschreibung Stromlieferung; Festsetzung bzw. Bewertung des Ökostromanteils Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.09.2008 Beschlussentwurf: Als Vergabekriterium bei der europaweiten Ausschreibung der Stromlieferung an die Stadt Erftstadt wird die Wirtschaftlichkeit des Angebotes festgelegt. Begründung: Im Rahmen der Beratungen über den Antrag A 534/2007 „Antrag bzgl. Definition von ökologischen Standards bei der Ausschreibung von Stromlieferverträgen“ wurde die Verwaltung gebeten, einen Vorschlag zu entwickeln, wie ökologische Standards bei der Ausschreibung berücksichtigt werden können und welche finanziellen Folgerungen sich daraus ergeben. Die bestehenden Verträge für die Lieferung elektrischer Energie enden mit Ablauf des 30.6.2009. Zum 1.07.2009 muss diese Leistung europaweit ausgeschrieben werden. Der Jahresstrombedarf der Stadt Erftstadt stellt sich derzeit wie folgt dar: 120 Tariflieferstellen (Kindergärten u.ä.) 6 Wärmestromlieferstellen 13 Sondervertragslieferstellen (Hallenbad u.ä.) Straßenbeleuchtung 900 MWh 1.200 MWh 2.300 MWh 2.000 MWh --------------6.400 MWh Inclusive aller Steuern, Gebühren und Abgaben ergibt sich dadurch, bezogen auf das Preisniveau 2009, eine finanzielle Belastung des städtischen Haushalts in Höhe von ca. 1.430.000,- € pro Jahr. Ökostrom kann sowohl von sog. reinen „Ökostromanbietern“ bezogen wie auch als „zertifizierter Ökostrom“ gekauft werden. Bei einer europaweiten Ausschreibung können nicht nur reine Ökostromanbieter berücksichtigt werden. Daher dürfte aus wirtschaftlichen Gründen voraussichtlich ein Anbieter den Zuschlag erhalten, der zertifizierten Ökostrom vertreibt. Hierbei handelt es sich zumeist um Strom aus skandinavischen Wasserkraftanlagen, der derzeit mit einem Aufpreis von ca. 0,4 Ct/kWh angeboten wird. Bei der Ausschreibung könnten folgende Bewertungsvarianten für Ökostrom angelegt werden. 1. Reduzierung des Angebotspreises durch einen konstanten Wertungsabschlag Hierbei wird der Ökostromanteil mit jeweils 0,5 Ct/kWh „gefördert“. Der Wertungsabschlag kann vorab in jeder beliebigen Höhe festgesetzt werden. 2. konstanter Wertungsabschlag mit Deckelung Der Wertungsabschlag aus Beispiel 1 wird in seinem Gesamtbetrag auf beispielsweise 25.000 €/a gedeckelt. 3. Festlegung des Ökostromanteils Von allen Anbietern wird ein Ökostromanteil von 30 % der Gesamtliefermenge gefordert. 4. Bewertung nach Punkten Die Bewertung des Ökostromanteils und des Gesamtpreises erfolgt nach einem festgelegten Punktesystem. Nach Abwägung aller Bewertungssysteme wird der Strombezug durch den gezielten Einkauf von Ökostrom auf jeden Fall teurer. Leider kann trotz der Zahlung eines Mehrpreises an die Energieversorger nicht mitentschieden werden welche Projekte vom Energielieferanten vorangetrieben werden. Eine indirekte Förderung von ausländischen Wind- und Wasserkraftanlagen könnte das Ergebnis sein, ebenso die Mehrung der Profite eines Energielieferanten. Die Anforderungen an die Durchführung des Vergabeverfahrens werden, wenn die Lieferung von Ökostrom als Vergabekriterium berücksichtigt werden soll, erheblich erhöht. In diesem Fall empfiehlt sich die Einschaltung eines Beratungsbüros Die Stadt Erftstadt hat dem Klimaschutz auf lokaler Ebene verpflichtet. Dementsprechend sollten entsprechende Projekte in Erftstadt gefördert und genutzt werden. Die zusätzlichen Mittel die beim Bezug von Ökostrom benötigt würden, sollten daher besser für Energiesparmaßnahmen und die Nutzung von erneuerbaren Energien in Erftstadt zur Verfügung gestellt werden.Auf meine Stellungnahme zum Antrag A 337/2008 „Antrag bzgl. Erstellung eines kommunalen Klimaschutz-Konzeptes und Beantragung von Fördermittel“ wird Bezug genommen. Die Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes erfordert zwingend die Bereitstellung von Personalund Sachmitteln. (Bösche) -2-