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Antrag (Antrag bzgl. Überprüfung eines Bebauungsplanes im östlichen Teil von E.- Bliesheim.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
08.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 74/2007 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 06.02.2007 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 08.03.2007 Bemerkungen Antrag bzgl. Überprüfung eines Bebauungsplanes im östlichen Teil von E.- Bliesheim. Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.02.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Die Entwicklung eines Baugebiets in Verlängerung der Rochusstraße in E.-Bliesheim entspricht der bisherigen politischen Beschlusslage. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2003 nach einer Ortsbesichtigung und auf der Grundlage eines Lärmgutachtens sowie einer von der Verwaltung vorgelegten Kostenaufstellung - für passive Lärmschutzmaßnahmen - ( s. V7/2588) beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen und weiterhin dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft im Rahmen der städtischen Bodenbevorratung den entsprechenden Grunderwerb empfohlen. Im Verfahren wurde bisher die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. Mit der Anlage 2 zu V 390/2006 „Zukünftige Baulandentwicklung In Erftstadt“ hat die Verwaltung nunmehr vorgeschlagen, für einen ersten Bauabschnitt mit einer Größe von ca. 4 ha einen Bebauungsplan zu entwickeln und gleichzeitig empfohlen, aufgrund der differenzierten Eigentümerstruktur und der schlechten Vermarktungsbedingungen (unmittelbare Nähe zur Autobahn und erhöhte Aufwendungen für baulichen Schallschutz) auf den Grunderwerb zu verzichten. Von der Verfahrensweise bedeutet dies, dass der Bebauungsplan von der Stadt aufgestellt wird und ggf. auf der Grundlage eines Umlegungsverfahrens die verbleibenden Privatgrundstücke neu geordnet und privat vermarktet werden. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft hat dazu in seiner Sitzung am 24.01.2007 den Beschluss gefasst, auf den Grunderwerb zu verzichten; der Ausschuss für Stadtentwicklung wird in der kommenden Sitzung am 08.03.2007 im Rahmen seiner Zuständigkeit die V 390/2006 weiter beraten. Der beantragte Prüfauftrag hat demgegenüber zum Inhalt, vor einer erneuten Entscheidung über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zunächst die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächenreserven in Bliesheim („Rochusstraße“ und „Lange Heide“/Bliesheim-Ost) gegenüberzustellen und die Vor- und Nachteile dieser potenziellen Baugebiete aufzulisten. Eine solche Gegenüberstellung sollte jedoch grundsätzlich auch auf der Grundlage einer Überprüfung der Lärmbelastung (A553/A1/A61) und der Erschließungssituation (Entwässerung/Hanglage) des Baugebietes „Lange Heide“ erfolgen. (Bösche) -2-