Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
08.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 74/2007
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 06.02.2007
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
08.03.2007
Bemerkungen
Antrag bzgl. Überprüfung eines Bebauungsplanes im östlichen Teil von E.- Bliesheim.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.02.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entwicklung eines Baugebiets in Verlängerung der Rochusstraße in E.-Bliesheim entspricht
der bisherigen politischen Beschlusslage. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am
20.11.2003 nach einer Ortsbesichtigung und auf der Grundlage eines Lärmgutachtens sowie einer
von der Verwaltung vorgelegten Kostenaufstellung - für passive Lärmschutzmaßnahmen - ( s.
V7/2588) beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen und weiterhin dem Ausschuss für
Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft im Rahmen der städtischen
Bodenbevorratung den entsprechenden Grunderwerb empfohlen. Im Verfahren wurde bisher die
frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt.
Mit der Anlage 2 zu V 390/2006 „Zukünftige Baulandentwicklung In Erftstadt“ hat die Verwaltung
nunmehr vorgeschlagen, für einen ersten Bauabschnitt mit einer Größe von ca. 4 ha einen
Bebauungsplan zu entwickeln und gleichzeitig empfohlen, aufgrund der differenzierten
Eigentümerstruktur und der schlechten Vermarktungsbedingungen (unmittelbare Nähe zur
Autobahn und erhöhte Aufwendungen für baulichen Schallschutz) auf den Grunderwerb zu
verzichten. Von der Verfahrensweise bedeutet dies, dass der Bebauungsplan von der Stadt
aufgestellt wird und ggf. auf der Grundlage eines Umlegungsverfahrens die verbleibenden
Privatgrundstücke neu geordnet und privat vermarktet werden. Der Ausschuss für
Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft hat dazu in seiner Sitzung am
24.01.2007 den Beschluss gefasst, auf den Grunderwerb zu verzichten; der Ausschuss für
Stadtentwicklung wird in der kommenden Sitzung am 08.03.2007 im Rahmen seiner Zuständigkeit
die V 390/2006 weiter beraten.
Der beantragte Prüfauftrag hat demgegenüber zum Inhalt, vor einer erneuten Entscheidung über
die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zunächst die im Flächennutzungsplan dargestellten
Wohnbauflächenreserven in Bliesheim („Rochusstraße“ und „Lange Heide“/Bliesheim-Ost)
gegenüberzustellen und die Vor- und Nachteile dieser potenziellen Baugebiete aufzulisten.
Eine solche Gegenüberstellung sollte jedoch grundsätzlich auch auf der Grundlage einer
Überprüfung
der
Lärmbelastung
(A553/A1/A61)
und
der
Erschließungssituation
(Entwässerung/Hanglage) des Baugebietes „Lange Heide“ erfolgen.
(Bösche)
-2-