Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 472/2008
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.09.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
23.09.2008
Bemerkungen
Anregung bzgl. Fällung einer Hängeweide in E.-Lechenich, Kölner Ring
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 04.09.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Die am Kölner Ring stehende Trauer-/ Hängeweide (Salix alba `Tristis`) steht in einem Abstand
von ca. 3,00 m zu den angrenzenden Garagen (Stammmitte bis Außenwand) und ist aufgrund
ihres Stammumfanges von 1,93 m durch die Baumschutzsatzung geschützt.
Der bisher erfolgte Pflegeaufwand in den letzten Jahren (Lichtraumprofilschnitt, Freischneiden der
Straßenbeleuchtung) ist der Baumart entsprechend angemessen und nicht als übermäßig zu
bezeichnen.
Weiden bilden ein sehr weitstreichendes, oberflächennahes Wurzelwerk aus. Einige
wurzelbedingte Schäden sind sowohl in der Garagenzufahrt als auch an der Straßendecke
erkennbar. Entlang des Gehweges und der Bordsteine treten die Baumwurzeln in einigen
Bereichen an die Oberfläche hervor, wodurch künftig Stolperstellen entstehen können.
Am 15. Juli 2008 fand ein gemeinsamer Ortstermin mit den Antragstellern statt. Hierbei wurden die
Schäden in den Garagen aufgenommen. In den Garagenböden und –wänden waren hierbei Risse
erkennbar (siehe Anlage), an den Außenwänden hingegen wurden keine Schäden festgestellt. Ob
es sich bei den vorgefundenen Rissen jedoch um wurzelbedingte Schäden oder um Spannungs-/
Dehnungsrisse innerhalb der Garagen handelt, konnte an diesem Termin nicht eindeutig
nachgewiesen werden.
Um dieses genauer zu überprüfen, wurde am 08. September 2008 die Garagenrückwand von den
städt. Diensten bis auf den Fundamentsockel (ca. 1,20 m tief) freigeschachtet. Es konnten hierbei
keinerlei Schäden an der Garage (einschl. des Fundaments) festgestellt werden. In Garagennähe
war lediglich ein (von der Trauerweide ausgehender) geringer Feinwurzelanteil im Oberboden
nachweisbar.
Bei dem Baum handelt es sich insgesamt betrachtet um ein erhaltenswertes Exemplar ohne
größere Vorschäden. Eine Fällung lässt sich unter den derzeitigen Gesichtspunkten nicht
rechtfertigen, zumal am Kölner Ring aufgrund eines Verticillium-Befalls erst zahlreiche AhornBäume gefällt werden mussten. Zur Reduzierung des Pflegeaufwands für die Antragsteller kann
ein stärkerer Rückschnitt der Weide als baumpflegerische Maßnahme erfolgen.
(Bösche)
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