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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Fällung einer Hängeweide in E.-Lechenich, Kölner Ring)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 472/2008 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.09.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 23.09.2008 Bemerkungen Anregung bzgl. Fällung einer Hängeweide in E.-Lechenich, Kölner Ring Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.09.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Die am Kölner Ring stehende Trauer-/ Hängeweide (Salix alba `Tristis`) steht in einem Abstand von ca. 3,00 m zu den angrenzenden Garagen (Stammmitte bis Außenwand) und ist aufgrund ihres Stammumfanges von 1,93 m durch die Baumschutzsatzung geschützt. Der bisher erfolgte Pflegeaufwand in den letzten Jahren (Lichtraumprofilschnitt, Freischneiden der Straßenbeleuchtung) ist der Baumart entsprechend angemessen und nicht als übermäßig zu bezeichnen. Weiden bilden ein sehr weitstreichendes, oberflächennahes Wurzelwerk aus. Einige wurzelbedingte Schäden sind sowohl in der Garagenzufahrt als auch an der Straßendecke erkennbar. Entlang des Gehweges und der Bordsteine treten die Baumwurzeln in einigen Bereichen an die Oberfläche hervor, wodurch künftig Stolperstellen entstehen können. Am 15. Juli 2008 fand ein gemeinsamer Ortstermin mit den Antragstellern statt. Hierbei wurden die Schäden in den Garagen aufgenommen. In den Garagenböden und –wänden waren hierbei Risse erkennbar (siehe Anlage), an den Außenwänden hingegen wurden keine Schäden festgestellt. Ob es sich bei den vorgefundenen Rissen jedoch um wurzelbedingte Schäden oder um Spannungs-/ Dehnungsrisse innerhalb der Garagen handelt, konnte an diesem Termin nicht eindeutig nachgewiesen werden. Um dieses genauer zu überprüfen, wurde am 08. September 2008 die Garagenrückwand von den städt. Diensten bis auf den Fundamentsockel (ca. 1,20 m tief) freigeschachtet. Es konnten hierbei keinerlei Schäden an der Garage (einschl. des Fundaments) festgestellt werden. In Garagennähe war lediglich ein (von der Trauerweide ausgehender) geringer Feinwurzelanteil im Oberboden nachweisbar. Bei dem Baum handelt es sich insgesamt betrachtet um ein erhaltenswertes Exemplar ohne größere Vorschäden. Eine Fällung lässt sich unter den derzeitigen Gesichtspunkten nicht rechtfertigen, zumal am Kölner Ring aufgrund eines Verticillium-Befalls erst zahlreiche AhornBäume gefällt werden mussten. Zur Reduzierung des Pflegeaufwands für die Antragsteller kann ein stärkerer Rückschnitt der Weide als baumpflegerische Maßnahme erfolgen. (Bösche) -2-