Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Köttingen, Franz-Lehnen-Str. 3)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
13.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Köttingen, Franz-Lehnen-Str. 3)

öffnen download melden Dateigröße: 8,0 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 461/2006 Az.: 51 13-17/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 102 Datum: 29.05.2006 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 13.06.2006 Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Köttingen, FranzLehnen-Str. 3 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen im Budget Personal zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.05.2006 Beschlussentwurf: Unter Verzicht auf die Vorberatung im Jugendhilfeausschuss wird der Bürgermeister ermächtigt, als Ausnahme vom Einstellungstopp ab dem 01.08.2006 befristet bis zum 18.04.2008 ein/e Kinderpfleger/in mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Std. einzustellen. Begründung: Die befristet beschäftigte Vertretungskraft hat zum 31.07.2006 gekündigt. Die ürsprüngliche Stelleninhaberin befindet sich bis zum 18.04.2008 in Elternzeit. Die Nachbesetzung der hier aufgeführten Stelle ist erforderlich,da ansonsten die personelle Voraussetzung für den reibungslosen Betriebsablauf der Einrichtung nicht gegeben ist. In Vertretung (Erner)