Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 468/2008
Az.: 65
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.09.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
23.09.2008
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Boxerweg/ ErftstadtFriesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.09.2008
Beschlussentwurf:
Der Fällung von insgesamt fünf Robinien (Robinia pseudoacacia) wird lt. § 6 Abs. 1 c) der
Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Bei den Bäumen im Boxerweg/ E.-Friesheim handelt es sich überwiegend um mehrstämmige
Robinien, die aufgrund der Summe ihrer Stammumfänge durch die Baumschutzsatzung geschützt
sind.
Die Bäume sind in ihrer Vitalität stark beeinträchtigt und zeigen bereits deutlich Absterbeerscheinungen auf. Aufgrund des hohen Anteils anTotholz ist eine Bruchsicherheit nicht mehr
gegeben. Durch baumpflegerische Maßnahmen könnten die Bäume nur kurzfristig erhalten
werden.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit ist eine Fällung der absterbenden Bäume unerlässlich.
Eine Nachpflanzung ist nach § 7 der Baumschutzsatzung nicht erforderlich und aufgrund des
umgebenden Aufwuchses an Jungbäumen auch nicht sinnvoll.
(Bösche)