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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Boxerweg/ Erftstadt-Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Boxerweg/ Erftstadt-Friesheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 468/2008 Az.: 65 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.09.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 23.09.2008 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Boxerweg/ ErftstadtFriesheim Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.09.2008 Beschlussentwurf: Der Fällung von insgesamt fünf Robinien (Robinia pseudoacacia) wird lt. § 6 Abs. 1 c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Bei den Bäumen im Boxerweg/ E.-Friesheim handelt es sich überwiegend um mehrstämmige Robinien, die aufgrund der Summe ihrer Stammumfänge durch die Baumschutzsatzung geschützt sind. Die Bäume sind in ihrer Vitalität stark beeinträchtigt und zeigen bereits deutlich Absterbeerscheinungen auf. Aufgrund des hohen Anteils anTotholz ist eine Bruchsicherheit nicht mehr gegeben. Durch baumpflegerische Maßnahmen könnten die Bäume nur kurzfristig erhalten werden. Zur Herstellung der Verkehrssicherheit ist eine Fällung der absterbenden Bäume unerlässlich. Eine Nachpflanzung ist nach § 7 der Baumschutzsatzung nicht erforderlich und aufgrund des umgebenden Aufwuchses an Jungbäumen auch nicht sinnvoll. (Bösche)