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Antrag (Antrag bzgl Fußgängerampel an der K44 gegenüber Haus Buschfeld)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
23.10.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl Fußgängerampel an der K44 gegenüber Haus Buschfeld)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 99/2007 Az.: 6619-3243 (-4093)/66 Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 08.02.2007 Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 29.03.2007 23.10.2007 Antrag bzgl Fußgängerampel an der K44 gegenüber Haus Buschfeld Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.02.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Die Fußgängerampel auf der Kreisstraße K 44 in Höhe der Zuwegung zur Wohnanlage „Haus Buschfeld“ ist Eigentum des Rhein-Erft-Kreises (Baulastträger). Ich habe daher (wegen der Vollständigkeit) zunächst den Rhein-Erft-Kreis gebeten, mir die inhaltliche und zeitliche Reihenfolge der Planung bis hin zur Ausführung zuzusenden. Sobald mir eine Antwort vom Rhein-Erft-Kreis vorliegt, werde ich dem Ausschuss über die genaue Abfolge der Maßnahme berichten. (Bösche)