Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
23.10.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 99/2007
Az.: 6619-3243 (-4093)/66
Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 08.02.2007
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
29.03.2007
23.10.2007
Antrag bzgl Fußgängerampel an der K44 gegenüber Haus Buschfeld
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.02.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fußgängerampel auf der Kreisstraße K 44 in Höhe der Zuwegung zur Wohnanlage „Haus
Buschfeld“ ist Eigentum des Rhein-Erft-Kreises (Baulastträger). Ich habe daher (wegen der
Vollständigkeit) zunächst den Rhein-Erft-Kreis gebeten, mir die inhaltliche und zeitliche
Reihenfolge der Planung bis hin zur Ausführung zuzusenden.
Sobald mir eine Antwort vom Rhein-Erft-Kreis vorliegt, werde ich dem Ausschuss über die genaue
Abfolge der Maßnahme berichten.
(Bösche)