Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
08.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 50/2006
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 04.01.2006
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Auschüsse weiter.
Beratungsfolge
Unterausschuss
Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
31.01.2006
08.02.2006
Antrag bzgl. Konzept zur Sicherung der Kindergartenplatzversorgung in Erftstadt
nach dem möglichen Wegfall von Kindergartengruppen der katholischen Kirche
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 04.01.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Die letzte Darstellung der Situation im Bereich der Kindertagesstätten erfolgte mit der Vorlage V
8/0726 – Teilfachplan IV.1 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.09.2005. Die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nahmen den Plan zur Kenntnis und beauftragten die
Verwaltung, die Maßnahmeplanung mit den Trägern der freien Jugendhilfe abzustimmen. Hierbei
sollte die Situation der unter 3jährigen mit berücksichtigt werden.
Die Trägerkonferenzen fanden am 25.10.2005 (kath. Trägergruppe) und am 02.11.2005 (Sonstige)
statt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über die Ergebnisse der Besprechungen über die
Anlagen 1 und 2 zur Vorlage V 8/0726 (JHA vom 30.11.2005) informiert.
Die Jugendhilfeplanung im Bereich der Kindertagesstätten steht vor folgenden Problemen:
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Die Versorgung der unter 3jährigen Kinder in Kindertagesstätten (ca. 90 Plätze), in
Spielgruppen (ca. 60 Plätze) und in Tagespflege (ca. 60 Plätze) ist in einem zu
beschließenden Ausbauprogramm bis zum 01.08.2010 sicher zu stellen.
Die frühere Einschulung der 5jährigen Kinder bis zum Jahre 2012, die der Entwurf des
neuen Schulgesetzes der Landesregierung vorsieht, setzt Kapazitäten in den
Kindertagesstätten frei.
Die beabsichtigte Schließung von Gruppen der katholischen Kirche ist für das Stadtgebiet
Erftstadt noch offen. Das Jugendamt erwartet in Kürze ein abgestimmtes Dekanatskonzept.
Gleichzeitig forcieren Landes- und Bundesregierung die begrüßenswerte
Aufgabenerweiterung der Kindertagesstätten zu Familienzentren oder auch
Mehrgenerationenhäusern.
Diese vier Punkte stehen in engem Bezug zueinander. Wichtig für die Versorgung der unter
3jährigen Kinder ist die Kenntnis über die Schließung von Gruppen in kath. Trägerschaft. Wenn
diesbezüglich eine abgestimmte Vorgehensweise auf Dekanatsebene vorliegt, kann die
Verwaltung des Jugendamtes die Versorgungssituation in jedem betroffenen Kindergartenbezirk
beplanen. Klar ist, dass das Jugendamt den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz
sicherstellt.
In Vertretung
(Erner)
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