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Beschlussvorlage (Produkt Hilfe zur Erziehung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Produktblatt Stadt Erftstadt Produktinformation: Produktbereich: Produktgruppe: Produkt: Produktverantwortlicher: Amt: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien Hilfe zur Erziehung Brost -51- Kurzbeschreibung des Produktes: Unterstützung der Personensorgeberechtigten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, sowie Inobhutnahme des Kindes oder Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdung. Leistung von Eingliederungshilfe bei seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen. Politische Gremien: JHA Rechtsgrundlage: hoheitlich/verpflichtend gesetzliche Grundlage: SGB VIII ⌧ freiwillig Leistungen: Beratung und ggf. Einleitung und Durchführung des Hilfeplanverfahrens für ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfen zur Erziehung in 65 Fällen; Beratung und ggf. Einleitung und Durchführung des Hilfeplanverfahrens für Eingliederungshilfe für Kinder/Jugendliche bei (drohender) seelischer Behinderung in 20 Fällen; Beratung und ggf. Einleitung oder Fortführung des Hilfeplanverfahrens für Hilfen für junge Volljährige in 12 Fällen; Durchführung von 120 Hilfeplangesprächen in laufenden Fällen; Vermeidung von Fremdunterbringung für 20 Monate durch Einleitung einer ambulanten Hilfe zur Erziehung; Durchführung von Sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Betreutem Wohnen und Sozialer Gruppenarbeit bei indizierten Fällen nach vom Jugendhilfeausschuss beschlossener Konzeption. Als Ziel sind im Jahr 15 Betreuungen im Rahmen der SPFH und 10 Fälle im Bereich Erziehungsbeistandschaft und Betreutes Wohnen angestrebt. Je nach Indikation und Ergebnis der Erziehungskonferenz ist eine Verschiebung der Fallzahlen sowie der Einsatz von Einzelfallbetreuern möglich. Leitung einer Alleinerziehendengruppe 14-tägig; Leitung einer parallelen von Trennung und Scheidung betroffenen Kindergruppe; Leitung einer Kindergruppe einmal wöchentlich; Planung, Organisation und Durchführung des Projektes „Elternschule“ in Zusammenarbeit mit Studentinnen; Familientage mit mindestens 4 betreuten Familien oder bis zu 5 Tagen Familienfreizeit; Planung, Organisation und Durchführung eines Bildungswochenendes für Alleinerziehende; bis zu 10 Ferientagesveranstaltungen für betreute Kinder und Jugendliche; Durchführung eines Familienfrühstücks einmal im Monat; Beratungs- und Informationsgespräche im PFD auf Anfrage; Informationsgespräche in Schulen und Kindertageseinrichtungen auf Anfrage; Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Pflegefamilien an 8.395 Tagen; Anwerbung von 3 neuen Pflegefamilien/Bereitschaftspflegestellen; Organisation und Finanzierung von 2 Vorbereitungsseminaren für Pflegeeltern-Bewerber auf Erftkreisebene; Durchführung eines Fortbildungswochenendes für 9 Pflegefamilien; Soziale Gruppenarbeit für Pflegeeltern an 10 Abenden; Durchführung eines Familientages mit 10 Familien; Vermeidung von Dyssozialität und nicht mehr als langfristig 7.300 (= 1/4 % der gleichaltrigen Bevölkerungsgruppe) Heimbetreuungstage für Minderjährige (incl. von seelisch Behinderten bzw. von einer Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen); Durchführung von betreutem Wohnen im Jugendzentrum Köttingen, um 550 Heimbetreuungstage zu vermeiden; Inobhutnahme/ Herausnahme von Kindern und Jugendlichen in akuten Notsituationen bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform an 500 Tagen; Empfänger: extern ⌧ und/oder intern Ziele: Durch die ambulanten wie stationären Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung sollen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familiärer Probleme beraten, aktiv unterstützt und längerfristig betreut werden. Familien sollen durch intensive Beratung und Betreuung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung des Alltags, der Lösung von Konflikten und Krisen und im Kontakt mit Institutionen unterstützt werden. Kinder und Jugendliche sollen bei der Bewältigung von Entwicklungs- und Verhaltensproblemen unter Einbezug des sozialen Umfelds und im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit unterstützt werden. Jugendlichen und jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden. Die Hilfen verstehen sich als Hilfe zur Selbsthilfe. Die Vollzeitpflege soll für den Minderjährigen die erforderliche Erziehung auf befristete Zeit oder auf Dauer sicherstellen. Nach Möglichkeit soll durch Unterstützung der Herkunftsfamilie und durch Zusammenarbeit zwischen der Pflege- und der Herkunftsfamilie eine Rückkehr des Minderjährigen erreichbar werden. Durch Werbung, Schulung und Fortbildung soll die Pflegefamilie langfristig eine qualitative Alternative zur Heimerziehung darstellen. Die Heimerziehung soll für den jungen Menschen die erforderliche Erziehung auf befristete Zeit oder auf Dauer sicherstellen. Nach Möglichkeit soll durch Unterstützung der Herkunftsfamilie und durch Zusammenarbeit zwischen Heim und Familie eine Rückkehr des jungen Menschen in den elterlichen Haushalt erreichbar werden. Scheidet eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie aus, ist zu prüfen, ob andere Leistungen die Heimerziehung ersetzen können. Die Inobhutnahme soll dem Minderjährigen kurzfristigen Schutz bieten, für sein körperliches und seelisches Wohl soll gesorgt, er soll beraten und ihm sollen Hilfsmöglichkeiten und Perspektiven aufgezeigt werden. Die ambulanten Maßnahmen sollen größer als 50 % aller HzE-Maßnahmen sein. Kennzahlen: Erziehungshilfen pro 100 Einwohner der Altersgruppe von 0 – 12 Jahren; Erziehungshilfen pro 100 Einwohner der Altersgruppe von 0 – 18 Jahren; Ambulante Erziehungshilfen pro 100 Einwohner der Altersgruppe von 0 – 12 Jahren; Ambulante Erziehungshilfen pro 100 Einwohner der Altersgruppe von 0 – 18 Jahren; Stationäre Erziehungshilfen pro 100 Einwohner der Altersgruppe von 0 – 12 Jahren; Stationäre Erziehungshilfen pro 100 Einwohner der Altersgruppe von 0 – 18 Jahren; Inobhutnahme Tage/Jahr bei Person und Einrichtung; Anteil der 0 – 21 Jährigen, die nach § 35a Hilfe für seelisch Behinderte erhalten Stellenplanauszug (Anteil vollzeitverrechneter Stellen): Ist 2006 Plan 2007 Plan 2008 Plan 2009 Beamte 0,6 0,6 0,6 0,6 tarifl. 4,97 4,97 4,97 4,97 Beschäftigte 5,57 5,57 5,57 5,57 Erläuterungen: Plan 2010 0,6 4,97 Plan 2011 0,6 4,97 5,57 5,57