Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Produkt Partnerschafts-, Trennungs-, Scheidungs- u. Personensorgeberatung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Produkt Partnerschafts-, Trennungs-, Scheidungs- u. Personensorgeberatung) Beschlussvorlage (Produkt Partnerschafts-, Trennungs-, Scheidungs- u. Personensorgeberatung) Beschlussvorlage (Produkt Partnerschafts-, Trennungs-, Scheidungs- u. Personensorgeberatung)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Produktblatt Stadt Erftstadt Produktinformation: Produktbereich: Produktgruppe: Produkt: Produktverantwortlicher: Amt: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien Partnerschafts-, Trennungs-, Scheidungsund Personensorgeberatung Brost -51- Kurzbeschreibung des Produktes: Beratung von Müttern und Vätern im Falle der Trennung und Scheidung und Unterstützung bei der Regelung und Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts; Beratung und Unterstützung von jungen Menschen, Müttern, Vätern und anderen Erziehungsberechtigten bei allgemeinen und spezifischen Problemen; Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und den Familiengerichten bei allen Maßnahmen, die die Personensorge von Kindern und Jugendlichen betreffen; allgemeine Maßnahmen der Familienförderung; Politische Gremien: JHA Rechtsgrundlage: hoheitlich/verpflichtend gesetzliche Grundlage: SGB VIII, BGB ⌧ freiwillig Leistungen: Beratungsangebot nach Eingang eines Scheidungsantrags in ca. 75 Fällen; Durchführung von Trennungs- und Scheidungsberatung unter Einbeziehung der Kinder in ca.120 Fällen; Beibehaltung einer Selbstmelderquote von annähernd 40% der Klienten; Beratungsgespräche über 17.00 Uhr hinaus; Krisenintervention in ca. 65 Fällen (bei Bedarf auch nach 17.00 Uhr); Beratung und Betreuung von ca. 125 Fällen (Familien und junge Volljährige) über einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten oder ab 10 Fachleistungsstunden; Beratungsangebot an und ggf. Betreuung von 10 Familien bei Einstellung eines Strafverfahrens gegen deren strafunmündige Kinder; Wahrnehmung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII in 85 Fällen; interdisziplinäre Arbeitstagung zwecks Erhalt und Weiterentwicklung der fachlichen Kooperation 1 x jährlich; auf Anfrage Durchführung von Informationsgesprächen in Schulen und Kindergärten zur Förderung der Zusammenarbeit, zum Abbau von Vorurteilen und zur Information über das Leistungsangebot des Jugendamtes; gutachterliche, mündliche und/oder schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Amts-, Land- und Oberlandesgericht in familienrechtlichen und allen anderen Angelegenheiten, welche die Mitwirkung des Jugendamtes verlangen, in 75 Fällen; bereithalten der Sammelmappen „Elternbriefe“ beim Einwohnermeldeamt und beim Jugendamt für Eltern neugeborener Kinder; Durchführung eines Babysitterkurses; Erstellung von Babysitterlisten zur Ausgabe an nachfragende Eltern; Erstellung einer Informationsbroschüre über Spielgruppen für Kleinkinder in Erftstadt; Empfänger: extern ⌧ und/oder intern Ziele: Die Beratung soll Eltern befähigen, die Verantwortung für das Wohl ihrer Kinder wahrzunehmen, d.h., die Kinder nicht mit nachwirkenden Paarkonflikten zu belasten, den Kindern den freien Zugang zum anderen Elternteil zu ermöglichen und im Interesse der Kinder miteinander zu kooperieren. Präventive und begleitende Hilfen zur Reduzierung von Spannungen und zur Vermeidung von Kinder gefährdenden Konflikteskalationen, Aktivierung der Selbsthilfekräfte von Familien und Stabilisierung und Erhaltung von Familiensystemen; Sicherstellung der „bestmöglichen“ Hilfe für den Bürger, u.a. durch Weiterentwicklung der „sozialen Möglichkeiten“ im Wohngebiet Vernetzung der Dienste und multiprofessionelle Zusammenarbeit. Unterstützung der Gerichte und Mitwirkung im Rahmen gutachterlicher Tätigkeiten, um in den o.g. Verfahren die dem Kindeswohl bestdienliche Entscheidung zu finden. Schaffung einer grundsätzliche Transparenz - Anlass, Inhalt und Ziele - gegenüber Eltern, Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der Mitwirkung bei Gericht oder der Anrufung desselben. Kennzahlen: Bewertung der Beziehung zu Mitarbeitern des Jugendamtes durch Eltern/Personensorgeberechtigte; Bewertung der Beratung sowie der Leistungen des Jugendamtes durch Eltern/Personensorgeberechtigte; Zufriedenheit der Mitarbeiter mit ihrer Tätigkeit; Stellenplanauszug (Anteil vollzeitverrechneter Stellen): Ist 2006 Plan 2007 Plan 2008 Plan 2009 Beamte 0,1 0,1 0,1 0,1 tarifl. 6,7 6,7 6,7 6,7 Beschäftigte 6,8 6,8 6,8 6,8 Erläuterungen: Plan 2010 0,1 6,7 Plan 2011 0,1 6,7 6,8 6,8