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Beschlussvorlage (Stellungnahme)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

Anlage zu V 89/2007 Bebauungsplan Nr. 156, Erftstadt-Blessem, Radmacher Straße In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 08.03.2007 ist von der SPD-Fraktion die Frage gestellt worden, wie gewährleistet werden kann, dass das Asylheim an der Radmacher Straße in seinem jetzigen Bauvolumen (Anzahl der Häuser, Maß der baulichen Nutzung etc.) festgeschrieben wird. Planungsrechtlich ergeben sich dazu mehrere Möglichkeiten, von denen im folgenden zwei aufgeführt werden: 1. die bestehenden Häuser werden in ihren Umrissen mit Baugrenzen eingegrenzt bzw. mit jeweils separaten Bauflächen festgesetzt. 2. das Maß der baulichen Nutzung (hier die Grundflächenzahl/GRZ) wird auf das in Anspruch genommene Maß reduziert und festgesetzt; d.h., die zulässige Grundflächenzahl bestimmt den Anteil des Bau-/Grundstückes, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Mit diesen Festsetzungen kann der Bebauungsplan sicherstellen, dass das Asylheim Radmacher Straße sein jetziges Bauvolumen beibehält. Im weiteren Verfahren wird eine der o.a. Festsetzungen, bzw. eine Kombination beider Festsetzungen den diesbezüglich vorgetragenen Anregungen Rechnung tragen können. (Bösche)