Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu V 89/2007
Bebauungsplan Nr. 156, Erftstadt-Blessem, Radmacher Straße
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 08.03.2007 ist von der
SPD-Fraktion die Frage gestellt worden, wie gewährleistet werden kann, dass das
Asylheim an der Radmacher Straße in seinem jetzigen Bauvolumen (Anzahl der
Häuser, Maß der baulichen Nutzung etc.) festgeschrieben wird.
Planungsrechtlich ergeben sich dazu mehrere Möglichkeiten, von denen im
folgenden zwei aufgeführt werden:
1. die bestehenden Häuser werden in ihren Umrissen mit Baugrenzen
eingegrenzt bzw. mit jeweils separaten Bauflächen festgesetzt.
2. das Maß der baulichen Nutzung (hier die Grundflächenzahl/GRZ) wird auf das
in Anspruch genommene Maß reduziert und festgesetzt; d.h., die zulässige
Grundflächenzahl bestimmt den Anteil des Bau-/Grundstückes, der von
baulichen Anlagen überdeckt werden darf.
Mit diesen Festsetzungen kann der Bebauungsplan sicherstellen, dass das Asylheim
Radmacher Straße sein jetziges Bauvolumen beibehält. Im weiteren Verfahren wird
eine der o.a. Festsetzungen, bzw. eine Kombination beider Festsetzungen den
diesbezüglich vorgetragenen Anregungen Rechnung tragen können.
(Bösche)