Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
36 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Bericht zur 1. Fortschreibung des Frauenförderplans 2005 – 2007 /
Vorschau auf die 2. Fortschreibung des Frauenförderplans 2008 - 2010
Das Wichtigste in Kürze:
Die Zielvorgabe, die Anzahl der Frauen in Amtsleitungsfunktionen von einer weiblichen
Amtsleitung auf vier zu erhöhen, wurde erreicht.
In den Laufbahnen des höheren, gehobenen und mittleren Dienstes sind weiterhin Frauen in
den höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen der jeweiligen Laufbahn geringer als Männer
vertreten. Zugleich sind sie verhältnismäßig überrepräsentiert in den unteren
Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen.
Schrittweise konnten Frauen ihre berufliche Position als tariflich Beschäftigte in den
Entgeltgruppen 14 und 13 des höheren Dienstes weiterentwickeln. Sie holten in den
Besoldungsgruppen A13 – A 11 bei den Beamten/innen des gehobenen Dienstes in Richtung
paritätischer Repräsentanz auf.
Stagnation gibt es im Beamtenbereich des höheren Dienstes, in dem weiterhin keine Beamtin
vertreten ist, sowie relativer Gleichstand bei den tariflich Beschäftigten des gehobenen
Dienstes in den Entgeltgruppen 12 mit einer ersten weiblichen Beschäftigten und 11 und
relative Rückentwicklung bei den Beamten/innen des mittleren Dienstes, in dem der
Frauenanteil aufgrund der Beförderungen insbesondere im feuerwehrtechnischen Dienstes in
den Besoldungsgruppen A 9 und A 8 sank.
Als neue zentrale Maßnahme in der Laufzeit der 1. Fortschreibung des Frauenförderplans
wurde die Fortbildung und Vernetzung für weibliche Führungskräfte und Nachwuchskräfte für
Leitungspositionen durchgeführt. Weitere Schulungsmodule werden nach Bedarf weiterhin
umgesetzt.
In der Laufzeit der 2. Fortschreibung des Frauenförderplans 2008 – 2010 sollen Frauen bei
Beförderungen/Höhergruppierungen und Neueinstellungen ab der Besoldungsgruppe A11 und
Entgeltgruppe11 mindestens im Verhältnis 2 zu 1 berücksichtigt werden.
Verstärktes Gewicht wird auf die Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen zur besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer in der Stadtverwaltung gelegt.
Zur Sicherung des Bedarfs an Fach- und Führungskräften wird ein gleichstellungsorientiertes
Personalentwicklungskonzept erstellt, das mit dazu beiträgt den Anteil von Frauen in
Leitungsfunktionen und höheren Besoldungs- und Vergütungsgruppen zu steigern.
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Bericht zum Frauenförderplan 2005 – 2007 (1. Fortschreibung)
Allgemeines
Bei der Stadtverwaltung Erftstadt liegt zum Stichtag 01.07.2008 die Zahl der Beschäftigten bei
insgesamt 664 (einschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eigenbetriebe sowie
städtische Beschäftigte der ARGE). Beurlaubte, Beschäftigte in der Freistellungsphase der
Altersteilzeit, befristet Beschäftigte und Beschäftigte mit geringer Stundenzahl sind in dieser
Gesamtzahl enthalten.
Der Frauenanteil der Beschäftigten beträgt derzeit 67,6 Prozent und hat sich auf stabilem
Niveau gegenüber 2004 leicht verringert. In Teilzeit sind 272 Beschäftigte, somit 41 Prozent
tätig, hiervon 93 Prozent Frauen und lediglich 7 Prozent Männer. In Elternzeit bzw. wegen der
Betreuung von minderjährigen Kindern beurlaubt sind 17 weibliche Beschäftigte.
Im Beamtenverhältnis befinden sich zum Stichtag bei der Stadtverwaltung 161 Beschäftigte mit
einem Frauenanteil von 51 Prozent. Tariflich beschäftigt sind 503 Personen mit einem
Frauenanteil von 72 Prozent.
In Vollzeit umgerechnet gibt es bei der Stadtverwaltung geschätzte 528 Stellen, hiervon sind ca.
325 mit weiblichen Beschäftigten (ca. 60 Prozent) besetzt.
In Ausbildung befinden sich zum Stichtag: eine Stadtinspektoranwärterin, zwei
Brandmeisteranwärter, des Weiteren eine Verwaltungsfachangestellte, zwei Straßenbauer, drei
Rohrleitungsbauer, ein Rettungsassistent und12 Erzieherinnen im Anerkennungsjahr sowie 6
Vorpraktikantinnen für die Erzieher/innen-Ausbildung.
1. Stand der Zielerreichung 2005-2007
Führungs- und Leitungspositionen
Die Zielvorgaben des Frauenförderplans, die Zahl der Frauen auf Amtsleitungsebene von einer
auf vier zu erhöhen, wurde voll erreicht. Damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung beruflicher
Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Erftstadt getan. Allerdings
besetzen Frauen nach wie vor im Verhältnis 10 zu 4 bedeutend weniger Amts- bzw.
Betriebsleitungspositionen als Männer, zudem haben sie die geringer besoldeten bzw.
vergüteten Leitungsstellen inne.
Höherer Dienst
Im Beamtenbereich des höheren Dienstes (hD) ist weiterhin keine Frau vertreten. Die
Gesamtzahl der männlichen Beamten in der Besoldungsgruppe A15 reduzierte sich wegen
Nachbesetzung einer Stelle mit einem tariflich Beschäftigten auf 4 Stellen. Andererseits rückten
zwei Beamte durch Beförderung in die Besoldungsgruppe A14 auf.
Bei den tariflich Beschäftigten des höheren Dienstes wurde durch eine Neueinstellung und eine
Höhergruppierung infolge von Umorganisation/ Zusammenlegung von Ämtern die
Entgeltgruppe 15 um zwei weitere männliche Beschäftigte auf insgesamt 3 aufgestockt.
Lediglich in der Entgeltgruppe 13 ist jetzt eine weitere Frau vertreten. In dieser Entgeltgruppe
sind damit insgesamt 3,5 Stellen mit weiblichen Beschäftigten besetzt. Zudem bleibt eine halbe
Stelle in der Entgeltgruppe 14 mit einer Frau besetzt.
Bei den bereits 2005 ausschließlich mit Männern besetzten Spitzenpositionen der Verwaltung in
A15/E15 lässt sich für männliche Beschäftigte also ein weiterer Zugewinn von 6 auf 7 Stellen
verzeichnen. Die Anzahl der mit Frauen besetzten Stellen konnte mit der Höhergruppierung
einer tariflich Beschäftigten in die Entgeltgruppe 13 von 2,5 auf 3,5 erhöht werden.
Fazit:
Die Zielvorgabe, eine Frau als Beamtin im höheren Dienst zu beschäftigen, wurde nicht
erreicht. Zudem wurden von den zu besetzenden Stellen nicht wie Zielvorgabe zwei, sondern
nur eine mit einer Frau besetzt.
Die Unterrepräsentanz von Frauen im höheren Dienst hat sich damit insgesamt nicht verändert,
strukturell durch die Mehrung in der Entgeltgruppe 15 und 2 weitere Stellen in der
Besoldungsgruppe A14 sogar noch zugunsten männlicher Beschäftigter verstärkt.
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Höherer Dienst (hD)
12
10
8
Männer
6
Frauen
4
2
0
A 15
A 14
A 13
Beamt
insg
15 (1a)
Männer
4
2
0
6
3
Frauen
0
0
0
0
0
13 (II)
Trfl B
insg
hD insg
0
1
4
10
0,5
3,5
4
4
14 (Ib)
(Ist-Stand 01.07.2008, Stellen umgerechnet in Vollzeit, ohne Altersteilzeit in der
Freistellungsphase)
Gehobener Dienst
Im Berichtszeitraum wurde eine A13-Stelle mit einer Beamtin besetzt, die allerdings erst in der
Laufzeit des Frauenförderplans 2008 bis 2010 die individuellen Voraussetzungen für ihre
Beförderung erfüllt. Zuvor wurde ein Beamter nach A 13 befördert.
In den Besoldungsgruppen A12 und A11 konnten Frauen ihren Anteil behaupten. Umgerechnet
in Vollzeitstellen nähert sich der von Frauen besetzte Stellenanteil dem der Männer mit 9 zu 8 in
A12 und 7 zu 6,5 in A11 an. Die angestrebte paritätische Besetzung steht aber weiterhin noch
aus. Zu diesem Ergebnis führten jeweils 8 Beförderungen von Männern und 7 von Frauen in
den genannten Besoldungsgruppen.
In der unteren Besoldungsgruppe A10 bleiben Frauen weiterhin überproportional mit 13 zu 8
vertreten.
Für tariflich Beschäftigte besteht aufgrund der Veränderung der Entgeltgruppenstruktur durch
den neuen Tarifvertrag TVÖD die Problematik der Vergleichbarkeit mit dem früheren
Bundesangestelltentarif BAT, da Zielvorgaben für die Entgeltgruppen des Frauenförderplans
2005 – 2007 nach der dem BAT formuliert wurden.
In der Entgeltgruppe 12 ist zum Stichtag 01.07.2008 die erste weibliche Beschäftigte vertreten.
Dennoch bleibt eine erhebliche Unterrepräsentanz von Frauen mit 1 zu 4 Männern in dieser
Entgeltgruppe. In der Entgeltgruppe 11 bleibt der Frauenanteil mit 4 Stellen (umgerechnet in
Vollzeit) weiterhin hinter dem Männeranteil mit 11 Stellen erheblich zurück.
Die übergroße Mehrheit der Frauen im gehobenen Dienst der tariflich Beschäftigten befindet
sich wiederum in den unteren Entgeltgruppen 10 mit 12 zu 5 Stellen und 9 mit 45 zu 18 Stellen
(in Vollzeit umgerechnet).
Fazit für den gehobenen Dienst:
Die im Zeitraum 2005 bis 2007 angestrebte paritätische Besetzung der Stellen in der
Besoldungsgruppe A13 des gehobenen Dienstes im Beamtenbereich wurde nicht erreicht.
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Allein in der Besoldungsgruppe A12 und A11 der Beamten/innen hat sich der Frauenanteil in
Richtung Parität entwickelt. Bei den Tariflich Beschäftigten bleibt eine erhebliche
Unterrepräsentanz von Frauen in den höheren Besoldungs- bzw. in Entgeltgruppen bestehen.
Tatsächliche Chancengleichheit ist jedoch erst verwirklicht, wenn Frauen entsprechend ihres
Beschäftigtenanteils in allen Entgeltgruppen vertreten sind. Das bedeutet, dass selbst die
paritätische Besetzung in oberen Besoldungs- und Entgeltgruppen nicht ausreicht, sondern
Frauen durchaus auch entsprechend ihres Beschäftigtenanteils, d.h. überproportional vertreten
sein müssen.
Gehobener Dienst (gD)
120
100
80
Männer
60
Frauen
40
20
0
A 11
A 10
A9
Beamt
insg
11
10
9
12
Trfl B
(III/IVa (IVa/I (IVb/V
(II/III)
insg
)
Vb) b/9Vb)
gD
insg
A 13
A 12
Männer
1
9
7
7
2
26
4
11
4
15
34
60
Frauen
0
8
6,5
15
3
32,5
1
4
14
45
64
96,5
(Ist-Stand 01.07.2008, Stellen umgerechnet in Vollzeitstellen, ohne Beurlaubte, ohne
Freistellungsphase in Altersteilzeit)
Mittlerer Dienst
Der überproportional hohe Anteil der Männer in den höheren Besoldungsgruppen A9 und A10
der Beamten/innen des mittleren Dienstes hat sich über Beförderungen insbesondere im
feuerwehrtechnischen Dienst gefestigt bzw. noch weiter erhöht. In der Besoldungsgruppe A9
sind 5,5 Stellen mit Frauen gegenüber 10 mit Männern besetzt. In A8 sind inzwischen 26
Männer gegenüber 11,5 Frauen (umgerechnet in Vollzeit) vertreten.
Die unteren Besoldungsgruppen A7 (10,5 mit Frauen zu 4 mit Männern besetzten Stellen) und
A6 (einer Beamtin) im allgemeinen Verwaltungsdienst haben wiederum überwiegend weibliche
Beschäftigte inne.
Tariflich Beschäftigte des mittleren Dienstes (einschließlich der Beschäftigten der früheren
Lohngruppen) sind als Erzieherinnen, Sachbearbeiterinnen, Schulsekretärinnen sowie
Reinigungskräfte ausschließlich bzw. ganz überwiegend weiblich. Andererseits sind Frauen in
handwerklich-technischen Berufsgruppen und im Hausmeisterbereich gar nicht bzw. nur in
geringer Anzahl beschäftigt. Hier bleibt weiterhin Handlungsbedarf, den Frauenanteil
schrittweise zu erhöhen.
In den traditionell mit Frauen besetzten Beschäftigungsbereichen (Sozial- und
Erziehungsdienst, Sachbearbeitung im Verwaltungsdienst) geht es auch darum, die
Arbeitsfelder im Vergleich zu z.B. handwerklich-technischen Arbeitsbereichen aufzuwerten, was
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allerdings im Wesentlichen vordringliche Aufgabe der Tarifparteien durch Vereinbarung
leistungsgerechterer Eingruppierungsmerkmale ist.
Fazit:
Im mittleren Dienst zeichnet sich kein einheitliches Bild der Beschäftigtenentwicklung ab. Von
Stellenmehrungen und Beförderungen im feuerwehrtechnischen Dienst profitieren in erster Linie
Männer. In bislang frauentypischen Beschäftigungsbereichen (Erziehungsdienst,
Sachbearbeitung) erfahren weibliche Beschäftigte insbesondere bei Neueinstellungen und
Wegfall des Bewährungsaufstieges nach dem TVÖD verstärkt Nachteile.
Mittlerer Dienst (m D) / einschl. ehem . Lohngruppen
250
200
150
100
50
0
A9
A8
A7
A6
Beamt
insg
8
7 (Lg
6
4
3
2
Trfl B mD
5 (VII)
(Vc)
7)
(VIb)
(VIII) (Lg3) (Lg1) insg insg
Männer
10
26
4
0
40
9
3
33
18
8
6
0
77
117
Frauen
5,5
11,5
10,5
1
28,5
48
0
35
47
4
8
31
173
201,5
(Ist-Stand 01.07.2008, Stellen umgerechnet in Vollzeit, ohne Beurlaubte, ohne
Freistellungsphase in Altersteilzeit)
Feuerwehrtechnischer Dienst
Bei der Stadt Erftstadt ist bisher nur eine Frau im feuerwehrtechnischen Dienst tätig. Das Ziel 2
Beamtenanwärterinnen für die Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst zu gewinnen
und/oder zwei weitere Beamtinnen des feuerwehrtechnischen Dienstes einzustellen wurde nicht
erreicht.
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2. Umsetzung der Maßnahmen für den Zeitraum 2005 – 2007
In der ersten Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung Erftstadt 2005 –2007
wurden gezielte Maßnahmen ergänzend und im Einklang mit den im
Landesgleichstellungsgesetz NRW vorgesehenen Maßnahmen zur beruflichen Gleichstellung
von Frauen und Männern verabschiedet. Im Zwischenbericht zum Frauenförderplan wurden
einzelne Entwicklungen bereits dargestellt (s. V 379/ 2007). Im Folgenden wird
zusammenfassend über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Frauenförderplans
2005 bis 2007 berichtet:
Ausbildung
Im Rahmen des Girls’ Day im April bietet die städtische Feuerwehr interessierten Schülerinnen
aus Erftstadt und Umgebung Einblick in den Feuerwehralltag.
Getrennte Ruhe- und Sanitärräume für weibliche Bedienstete in der Feuerwehr werden
voraussichtlich im September 2008 fertiggestellt.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die geplante Umfrage zur Betreuungssituation und dem Betreuungsbedarf für Kinder der
Beschäftigten der Stadtverwaltung wurde zunächst auf das Thema Notfallbetreuung
eingegrenzt. Im Rahmen der Umfrageaktion des Arbeitskreises Familie und Beruf des
Erftstädter Bündnisses für Familie hat die Gleichstellungsstelle in der Stadtverwaltung Bedarf
insbesondere hinsichtlich besserer Ferienbetreuung, eines Eltern-Kind-Arbeitsplatzes und
kurzfristig verfügbarer Ersatzbetreuungskräfte ermittelt. Darüber hinaus äußerten einige
Beschäftigte, den Wunsch nach arbeitsplatznahen Kinderbetreuungsmöglichkeiten,
insbesondere für unter 3-Jährige.
Auf die Erftstädter Ferienspiele und auf andere Freizeit- und Betreuungsangebote für
Ferienzeiten, zusammengestellt von der Jugendberatung Mobilé, wurden Beschäftigte der
Stadtverwaltung daraufhin gezielt aufmerksam gemacht.
Weitere Maßnahmen zur Förderung der Familienfreundlichkeit der Stadtverwaltung werden in
der Laufzeit der 2. Fortschreibung 2008 – 2010 - ggf. auch in Kooperation mit anderen
Erftstädter Unternehmen im Rahmen des Bündnisses für Familie - geprüft und umgesetzt
werden.
Über das neue Elterngeld, mit dem zusätzlichen Anreiz der „Vätermonate“, sodass auch
Männer motiviert werden, Elternzeiten in Anspruch zu nehmen, hat die Gleichstellungsstelle die
Beschäftigten im Intranet informiert.
Die vielfältigen Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung, die selbstverständlich
auch männlichen Beschäftigten mit Betreuungspflichten offen stehen, werden weiterhin fast
ausschließlich von weiblichen Beschäftigten genutzt. Einer Mitarbeiterin wurde alternierende
Tele-/Heimarbeit zwecks besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht.
Personalentwicklung/Fortbildung
Für auszuschreibende Stellen werden in der Regel Anforderungs-, Kompetenz- und
Aufgabenprofile mit dem Ziel erstellt, größere Transparenz und Chancengerechtigkeit in
Einstellungsverfahren zu schaffen. Die Möglichkeiten einer umfassenderen
Kompetenzfeststellung sind allerdings im Rahmen des bisher praktizierten
Bewerbungsverfahrens, dass in erster Linie mit Vorstellungsgesprächen bestritten wird,
eingeschränkt.
Aufstiegsfortbildungen in den gehobenen Dienst sowie den Angestelltenlehrgang II haben in
2005 vier Frauen erfolgreich absolviert. Seither wurde die Teilnahme an Aufstiegslehrgängen
nicht mehr angeboten, d.h. derzeit steht diese Möglichkeit der beruflichen Weiterentwicklung
nicht zur Verfügung.
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Die ämterübergreifende Fortbildung für weibliche Führungskräfte und den
Führungskräftenachwuchs konnte dank der vom Rat bewilligten Mittel in den Jahren 2005 bis
2006 durchgeführt werden. Diese modulare Fortbildung dauerte 2 Jahre und fand breite
Resonanz. Weitere Fortbildungsmodule und Netzwerktreffen folgten.
Zudem beteiligten sich zahlreiche Führungskräfte an einem Workshop zum Thema Gender
Mainstreaming, in dem erarbeitet wurde, wie die z.T. unterschiedlichen Lebenssituationen von
Frauen und Männern sowie Gleichstellungsaspekte und daraus resultierende
Handlungsbedarfe in den Produkten der Stadtverwaltung besser berücksichtigt werden können.
In den in 2008 anstehenden Fortbildungen für Leitungskräfte der Stadtverwaltung zu
Mitarbeitergesprächen im Rahmen der Umsetzung des neuen Beurteilungswesens und der
leistungsorientierten Bezahlung der tariflich Beschäftigten ist auch das Thema chancengerechte
Personalförderung und diskriminierungsfreie Beurteilung und Leistungsbewertung vorgesehen.
Eine geschlechterdifferenzierende Fortbildungsstatistik über Ausmaß und Beteiligung an
Weiterbildung steht weiterhin aus, zum Teil liegen in den Ämtern Daten vor.
Generelle Organisation / geschlechtergerechte Unternehmenskultur
Ein neues Beurteilungssystem wurde 2006 von Bürgermeister und Personalrat vereinbart. Es
soll u.a. für mehr Transparenz und Chancengerechtigkeit im Beurteilungswesen sorgen.
Zudem wirkte die Gleichstellungsbeauftragte in der tariflichen Kommission zur Erarbeitung einer
Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung von tariflich Beschäftigten mit. Das
Leitziel Diskriminierungsfreiheit wurde ausdrücklich verankert sowie die Verpflichtung zu einem
geschlechterdifferenzierenden Controlling, sodass in regelmäßigen Abständen überprüft
werden kann, ob weibliche und männliche Beschäftigte ihrem Beschäftigtenanteil entsprechend
gleichberechtigt von den leistungsbezogenen Entgeltbestandteilen profitieren.
In den Qualifizierungsmaßnahmen für beurteilende und bewertende Führungskräfte wird das
Thema Diskriminierungsfreiheit / Vermeiden von Geschlechtsrollentypisierung integriert.
Zur Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache in der mündlichen schriftlichen
Kommunikation der Verwaltung hat die Gleichstellungsstelle den Beschäftigten eine
praxisorientierte Handreichung zur Verfügung gestellt.
Erftstadt, 15.08.2008
Edith Abel-Huhn
(Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte)
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