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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 150, E. - Lechenich; Solarsiedlung; Vereinfachtes Planänderungsverfahren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 150, E. - Lechenich; Solarsiedlung;
Vereinfachtes Planänderungsverfahren) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 150, E. - Lechenich; Solarsiedlung;
Vereinfachtes Planänderungsverfahren)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 445/2008 Az.: 61.21-20/150 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 , - 82 Datum: 27.08.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin 17.09.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung 23.09.2008 Rat 14.10.2008 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 150, E. - Lechenich; Solarsiedlung; Vereinfachtes Planänderungsverfahren Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 27.08.2008 Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, für den im Anlageplan 1 gekennzeichneten Bereich der geplanten „Solar-Architektur“eine vereinfachte Änderung (gem. § 13 Baugesetzbuch) des Bebauungsplanes Nr. 150, E. –Lechenich, Solarsiedlung, vorzubereiten. Begründung: Der Stadt Erftstadt (Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft) liegt eine Anfrage zum Erwerb einer Teilfläche im Nordwesten (Baugebiet: WA 1) des Plangebietes (s. Anlageplan 1) zur Errichtung von 5 bis 6 freistehenden Einfamilienhäusern vor (siehe auch V 426 / 2008). Der Investor beabsichtigt, dort eine zweigeschossige „Solarhaus-Architektur“ mit Flachdach zu realisieren. Das Konzept der geplanten Architektur sieht vor, die solaren Gewinne zu optimieren, Wärmeverluste zu reduzieren, Überhitzung des Gebäudes zu vermeiden (z. B. Sonnenschutz nach Süden), Pufferzonen zu schaffen (Räume mit untergeordneten Funktionen Richtung Norden), regenerative Energien zu nutzen (z.B. Wärmepumpe, Solaranlage) und ökologische Baustoffe (z.B. Blähbeton als Wandmaterial zur Speicherung der Wärme) zu verwenden. Die Gebäudekonzeption entspricht somit in vollen Umfang der Zielsetzung des Bebauungsplanes bzw. dem Status „50 Solarsiedlungen NRW“; das städtebauliche Gesamtkonzept des Bebauungsplanes Nr. 150 sieht neben der optimierten Ausrichtung bezüglich der Sonnenenergienutzung eine ein- bis zweigeschossige Satteldach- und Zeltdachbebauung sowohl für eine Einfamilienhausbebauung als auch für den Geschosswohnungsbau vor. Für den o.a. Änderungsbereich ist bisher eine zwingend zweigeschossige Satteldachbebauung mit einer Dachneigung von 25 – 35 ° sowie eine Beschränkung der Bebauungshöhe und Vorgaben zur Bauweise (nur Doppelhausbebauung oder Hausgruppe) vorgeschrieben. Die vom Investor angestrebte moderne und attraktive zweigeschossige Flachdachbebauung (s. Anlageplan 2 und 3) weicht insbesondere hinsichtlich der Flachdachbauung von der dem Bebauungsplan zugrunde liegenden städtebaulichen Bebauungsplankonzeption ab. Es ist jedoch beabsichtigt, den gesamten Bereich (Baugebiet/WA 1) mit architektonisch einheitlich abgestimmten Gebäuden zu bebauen, sodass die geplanten Einfamilienhäuser eine bauliche Einheit bzw. ein Ensemble bilden. Die betreffenden Grundstücke liegen zudem am Rand des Plangebietes; somit wird im Übergangsbereich zur freien Landschaft bzw. zur nördlich angrenzenden potenziellen Wohnbauflächenerweiterung und im Verbund mit den unmittelbar angrenzenden Grünflächen eine insgesamt harmonische Integration in das gesamte Neubaugebiet gewährleistet. Die Abweichung vom bisherigen Bebauungsplankonzept (zweigeschossig, Satteldach) ist somit insgesamt städtebaulich vertretbar. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der vom Investor geplanten Einfamilienhäuser ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 150 erforderlich. Die Änderung umfasst folgende Punkte: o o o o o Neuzuschnitt der Grundstücke unter geringfügiger Reduzierung der nördlich gelegenen Grünfläche/Ausgleichsfläche Geringfügige Verschiebung (nach Norden) bzw. Erweiterung der Bauflächen Aufhebung der Firstrichtung und Aufnahme der Zulässigkeit von Flachdach Änderung der Bauweise (von Doppelhaus/Hausgruppe in Einzel/ Doppelhaus) Ergänzung hinsichtlich der vorgeschriebenen Materialien zur Dacheindeckung Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann ein vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. Es ist beabsichtigt, die o.a. Änderung des Bebauungsplanes in der nächsten Ratssitzung im Dezember dieses Jahres zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. (Bösche) Anlage o Anlageplan 1 o Anlageplan 2 o Anlageplan 3 -2-