Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 445/2008
Az.: 61.21-20/150
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 , - 82 Datum: 27.08.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
17.09.2008
Ausschuss für Stadtentwicklung
23.09.2008
Rat
14.10.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 150, E. - Lechenich; Solarsiedlung;
Vereinfachtes Planänderungsverfahren
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.08.2008
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, für den im Anlageplan 1 gekennzeichneten Bereich der geplanten
„Solar-Architektur“eine vereinfachte Änderung (gem. § 13 Baugesetzbuch) des Bebauungsplanes
Nr. 150, E. –Lechenich, Solarsiedlung, vorzubereiten.
Begründung:
Der Stadt Erftstadt (Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft) liegt eine Anfrage zum Erwerb einer
Teilfläche im Nordwesten (Baugebiet: WA 1) des Plangebietes (s. Anlageplan 1) zur Errichtung
von 5 bis 6 freistehenden Einfamilienhäusern vor (siehe auch V 426 / 2008). Der Investor
beabsichtigt, dort eine zweigeschossige „Solarhaus-Architektur“ mit Flachdach zu realisieren. Das
Konzept der geplanten Architektur sieht vor, die solaren Gewinne zu optimieren, Wärmeverluste zu
reduzieren, Überhitzung des Gebäudes zu vermeiden (z. B. Sonnenschutz nach Süden),
Pufferzonen zu schaffen (Räume mit untergeordneten Funktionen Richtung Norden), regenerative
Energien zu nutzen (z.B. Wärmepumpe, Solaranlage) und ökologische Baustoffe (z.B. Blähbeton
als Wandmaterial zur Speicherung der Wärme) zu verwenden.
Die Gebäudekonzeption entspricht somit in vollen Umfang der Zielsetzung des Bebauungsplanes
bzw. dem Status „50 Solarsiedlungen NRW“; das städtebauliche Gesamtkonzept des
Bebauungsplanes Nr. 150 sieht neben der optimierten Ausrichtung bezüglich der
Sonnenenergienutzung eine ein- bis zweigeschossige Satteldach- und Zeltdachbebauung sowohl
für eine Einfamilienhausbebauung als auch für den Geschosswohnungsbau vor.
Für den o.a. Änderungsbereich ist bisher eine zwingend zweigeschossige Satteldachbebauung mit
einer Dachneigung von 25 – 35 ° sowie eine Beschränkung der Bebauungshöhe und Vorgaben
zur Bauweise (nur Doppelhausbebauung oder Hausgruppe) vorgeschrieben.
Die vom Investor angestrebte moderne und attraktive zweigeschossige Flachdachbebauung (s.
Anlageplan 2 und 3) weicht insbesondere hinsichtlich der Flachdachbauung von der dem
Bebauungsplan zugrunde liegenden städtebaulichen Bebauungsplankonzeption ab. Es ist jedoch
beabsichtigt, den gesamten Bereich (Baugebiet/WA 1) mit architektonisch einheitlich
abgestimmten Gebäuden zu bebauen, sodass die geplanten Einfamilienhäuser eine bauliche
Einheit bzw. ein Ensemble bilden. Die betreffenden Grundstücke liegen zudem am Rand des
Plangebietes; somit wird im Übergangsbereich zur freien Landschaft bzw. zur nördlich
angrenzenden potenziellen Wohnbauflächenerweiterung und im Verbund mit den unmittelbar
angrenzenden Grünflächen eine insgesamt harmonische Integration in das gesamte Neubaugebiet
gewährleistet.
Die Abweichung vom bisherigen Bebauungsplankonzept (zweigeschossig, Satteldach) ist somit
insgesamt städtebaulich vertretbar.
Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der vom Investor geplanten
Einfamilienhäuser ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 150 erforderlich.
Die Änderung umfasst folgende Punkte:
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Neuzuschnitt der Grundstücke unter geringfügiger Reduzierung der nördlich gelegenen
Grünfläche/Ausgleichsfläche
Geringfügige Verschiebung (nach Norden) bzw. Erweiterung der Bauflächen
Aufhebung der Firstrichtung und Aufnahme der Zulässigkeit von Flachdach
Änderung der Bauweise (von Doppelhaus/Hausgruppe in Einzel/ Doppelhaus)
Ergänzung hinsichtlich der vorgeschriebenen Materialien zur Dacheindeckung
Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann ein vereinfachtes
Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Es ist beabsichtigt, die o.a. Änderung des Bebauungsplanes in der nächsten Ratssitzung im
Dezember dieses Jahres zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
(Bösche)
Anlage
o Anlageplan 1
o Anlageplan 2
o Anlageplan 3
-2-