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Beschlussvorlage (Einstellung einer Schulsekretärin)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
18.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Einstellung einer Schulsekretärin)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 437/2008 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - Datum: 26.08.2008 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 18.09.2008 Bemerkungen Einstellung einer Schulsekretärin Finanzielle Auswirkungen: 12.000 € jährlich, Mittel sind im Budget vorhanden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.08.2008 Beschlussentwurf: Zur unbefristeteten Einstellung einer Schulsekretärin (Entgeltgruppe 5, wöchentl. Arbeitszeit 14 Stunden) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Die Sekretärin der Grundschule Bliesheim hat ihr Arbeitsverhältnis zum 30.09.2008 gekündigt. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Schulsekretariates ist dringend eine Nachbesetzung erforderlich. Im Rahmen einer Stellenausschreibung traf intern die Bewerbung einer Mitarbeiterin ein, die derzeit befristet in der Volkshochschule beschäftigt ist. Diese ist für die Tätigkeit im Sekretariat gut geeignet. Weitere interne Bewerbungen trafen nicht ein. Eine Schulsekretärin einer anderen Grundschule durch Erhöhung der Arbeitszeit zusätzlich in Bliesheim einzusetzen, ist nach Rücksprache mit den betroffenen Schulleitungen nicht möglich. Während der Kernzeiten muss eine Sekretärin als Ansprechpartnerin für Schulleitung, Lehrer, Schüler und auch Eltern präsent sein. Die regelmäßige Aufteilung der 14 Wochenstunden –abgestimmt auch auf den Wochenplan der Schulleitung- zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres erfordert von der Stelleninhaberin ein hohes Maß an Flexibilität. Zudem ist in Zeiten mit besonders hohem Arbeitsaufkommen, wie z.B. zu Schulbeginn, im Anmeldeverfahren, bei der regelmäßigen Datenerfassung mit Schild sowie aus kassentechnischen Gründen zum Ende des Haushaltsjahres ein erhöhter Arbeitseinsatz der Sekretärin erforderlich, der lediglich in den Ferienzeiten ausgeglichen werden kann. In Vertretung (Erner)