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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte "Tausendfüßler" E.-Liblar,Theodor-Heuss-Str. 49 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
18.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte "Tausendfüßler" E.-Liblar,Theodor-Heuss-Str. 49 )

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 431/2008 Az.: 51 13-17/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 102 Datum: 25.08.2008 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 10.09.2008 Finanz- und Personalausschuss 18.09.2008 Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte "Tausendfüßler" E.-Liblar,Theodor-Heuss-Str. 49 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.08.2008 Beschlussentwurf: Zwecks Einstellung einer Fachkraft zur Einzelfallbetreuung von zwei behinderten Kindern für das Kindergartenjahr 2008/2009 wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Es handelt sich um eine befristeteTätigkeit mit 23 Wochenstunden. Begründung: Im Rahmen dieser Einzelfallhilfe müssen zwei behinderte Kinder intensiv bei der Bewältigung des Gruppenalltages der integrativen Kindergartengruppe unterstützt werden. Der jugendärztliche Dienst attestiert aus amtsärztlicher Sicht die Notwendigkeit. Die Personalkosten werden zu 100 % im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den Bestimmungen der §§ 53 und 54 Abs. 1 Nr.1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs.2 Nr.2 und § 56 SGB IX vom Rhein-Erft-Kreis übernommen. I.V. (Erner)