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Beschlussvorlage (Beschilderung der Gewerbegebiete in der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 129/2007 Az.: -082- Amt: - 082 BeschlAusf.: - 082 -, - 65 -, - 82 Datum: 22.02.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 06.03.2007 Beschilderung der Gewerbegebiete in der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel stehen derzeit nicht zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.02.2007 Beschlussentwurf: 1. Die Gewerbegebiete in der Stadt Erftstadt werden, beginnend in diesem Jahr, Zug um Zug mit einem einheitlichen Beschilderungsleitsystem ausgestattet. 2. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, mit den zuständigen Straßenbaulastträgern eine Abstimmung hinsichtlich einer zielgerichten Führung des gewerblichen Zielverkehrs auf die einzelnen Gewerbegebiete in Erftstadt durch eine entsprechende Hinweisbeschilderung im überörtlichen Straßennetz durchzuführen. 3. Die in den Gewerbegebieten ansässigen Unternehmen, die in das Leitsystem mit aufgenommen werden, tragen einen angemessenen Eigenanteil an den Kosten der Beschilderung. Begründung: Im Zusammenhang mit dem Bürgerantrag A 844/2006, der in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft behandelt wurde, bin ich aufgefordert worden, ein Beschilderungskonzept für die Erftstädter Gewerbegebiete zwecks Entscheidung vorzulegen. Ein einheitliches Beschilderungssystem für die Gewerbegebiete in Erftstadt ist sinnvoll, da es zum einen derzeit an einer deutlichen und verständlichen Leitung des gewerblichen Verkehrs vom übergeordneten Straßennetz der Bundesautobahnen A 1 und A 61 bzw. der jeweiligen Bundes- und Landesstraßen mangelt. Zum anderen besteht – gerade was die großflächigen Gewerbegebiete in Liblar und Lechenich betrifft – auch keine klare Führung zu den einzelnen Unternehmen innerhalb der jeweiligen Gebiete, was ja auch das Anliegen des o.a. Bürgerantrages verdeutlicht. In einigen Bereichen, so etwa im Einfahrtbereich zum Gewerbegebiet „Max-Planck-Str.“ in Liblar, wurden von einigen dort ansässigen Unternehmen bereits Schilder mit Firmenhinweisen aufgestellt. Auch die Verfasser des Bürgerantrages haben im Lechenicher Gewerbegebiet „Siemensstraße“ sozusagen zur „Selbsthilfe“ gegriffen und entsprechende Hinweisschilder an der Zufahrt zu ihren Unternehmen an einem Laternenmast bzw. an der Grundstückseinfriedung der dortigen Firma angebracht. Derartige Provisorien können jedoch keine Lösungen auf Dauer sein. Abgesehen davon, dass es an einer Einheitlichkeit - was etwa Größe, Farbgestaltung, Wetterfestigkeit und Trägermaterial betrifft - mangelt, erscheinen diese bisher auf städtischem Grundstücken geduldeten Schilder zudem eher als eine Werbeplattform der jeweiligen Firmen, da ihnen aufgrund der genannten Einschränkungen nur eine untergeordnete Leitfunktion für den Anliefer- und Kundenverkehr zukommt, was aus meiner Sicht jedoch anzustreben wäre. Unter dem Gesichtspunkt, dass ein Wegweisungssystem für Gewerbegebiete allerdings - in erster Linie eine Leitfunktion für den Verkehr haben muss und - ihm erst in zweiter Linie ein Werbeeffekt für einzelne Firmen zukommt, muss eine Beschilderung so einfach und verständlich und dabei zugleich auch so aussagekräftig wie möglich sein. Durch ein derartiges Beschilderungssystem muss der Kunde, Lieferant oder Besucher eines Unternehmens durch das jeweilige Gewerbegebiet bestmöglichst geleitet und begleitet werden. Mit dem Leitsystem soll dem Ankommenden auch die Information gegeben werden, die er ohne überflüssige oder ablenkende Inhalte zum Erreichen eines Unternehmens benötigt. Dazu sollte insbesondere eine gute Lesbarkeit der Beschilderung im Vorbeifahren bei Tag und Nacht gewährleistet sein. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, nehme ich die fachliche Beratung durch die Agentur „Drama-Grill“ aus Bliesheim in Anspruch. Ein entsprechendes Konzept mit LayoutEntwürfen wird die Agentur in der Ausschusssitzung mündlich präsentieren. Danach ist zunächst eine Strukturierung auf verschiedenen Ebenen erforderlich: 1. Jedes Gewerbegebiet muss einen „offiziellen“ Namen erhalten, was insbesondere für die erste Beschilderung nach der Autobahnausfahrt notwendig ist. -2- 2. Unmittelbar ab der Autobahnabfahrt wird der ein Gewerbegebiet ansteuernde Verkehr durch eine Beschilderung über alle nächstgelegenen Gewerbegebiete informiert. In der Regel ist dies an einer Bundes- oder Landstraße. 3. Danach erfolgt die Leitung zum jeweiligen Gewerbegebiet. In diesem Zusammenhang sind mit dem Landesbetrieb Straßen noch Gespräche über eine Optimierung bzw. Ergänzung der bestehenden Wegweisung zu führen. 4. Im Zufahrtsbereich der Gewerbegebiete erfolgt erstmals eine Beschilderung mit Informationen über die ansässigen Unternehmen und deren Lage im Gebiet. Größere Gewerbegebiete, wie z.B. der „WirtschaftsPark Erftstadt“ werden zudem durch eine farbliche Kennzeichnung in einzelne Abschnitte unterteilt. 5. Innerhalb eines Gewerbegebietes hat das Leitsystem die Aufgabe, den Verkehr so punktgenau wie möglich an die dort ansässigen Firmen im Gebiet zu führen. Eine Kostenbeteiligung der Unternehmen ist nur für die Bereiche 4 und 5 vorgesehen, da alle Schilder bis zum jeweiligen Gewerbegebiet eine reine Leitfunktion haben. Ab der Zufahrt zum Gebiet erfüllt das Leitsystem zusätzlich auch eine werbliche Funktion, die von den Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. Den Fraktionen werde ich vorab ein Exposé der Präsentation zuleiten. Da jedoch zur Zeit die Gespräche mit Herstellern von Beschilderungsleitsystemen erfolgen, können im Rahmen des Präsentationstermins auch noch über die Inhalte des Exposés hinausgehende Informationen gegeben werden. Im Hinblick auf die Finanzierung des Leitsystems werde ich auf der Grundlage der festgelegten Beschilderungsvarianten eine Kostenermittlung durchführen, um unmittelbar daran anschließend dem Ausschuss einen Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten. (Bösche) -3-