Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 129/2007
Az.: -082-
Amt: - 082 BeschlAusf.: - 082 -, - 65 -, - 82 Datum: 22.02.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
06.03.2007
Beschilderung der Gewerbegebiete in der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 22.02.2007
Beschlussentwurf:
1.
Die Gewerbegebiete in der Stadt Erftstadt werden, beginnend in diesem Jahr, Zug
um Zug mit einem einheitlichen Beschilderungsleitsystem ausgestattet.
2.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, mit den zuständigen
Straßenbaulastträgern eine Abstimmung hinsichtlich einer zielgerichten Führung des
gewerblichen Zielverkehrs auf die einzelnen Gewerbegebiete in Erftstadt durch eine
entsprechende Hinweisbeschilderung im überörtlichen Straßennetz durchzuführen.
3.
Die in den Gewerbegebieten ansässigen Unternehmen, die in das Leitsystem mit
aufgenommen werden, tragen einen angemessenen Eigenanteil an den Kosten der
Beschilderung.
Begründung:
Im Zusammenhang mit dem Bürgerantrag A 844/2006, der in der letzten Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
behandelt wurde, bin ich aufgefordert worden, ein Beschilderungskonzept für die
Erftstädter Gewerbegebiete zwecks Entscheidung vorzulegen.
Ein einheitliches Beschilderungssystem für die Gewerbegebiete in Erftstadt ist sinnvoll, da
es zum einen derzeit an einer deutlichen und verständlichen Leitung des gewerblichen
Verkehrs vom übergeordneten Straßennetz der Bundesautobahnen A 1 und A 61 bzw. der
jeweiligen Bundes- und Landesstraßen mangelt.
Zum anderen besteht – gerade was die großflächigen Gewerbegebiete in Liblar und
Lechenich betrifft – auch keine klare Führung zu den einzelnen Unternehmen innerhalb
der jeweiligen Gebiete, was ja auch das Anliegen des o.a. Bürgerantrages verdeutlicht.
In einigen Bereichen, so etwa im Einfahrtbereich zum Gewerbegebiet „Max-Planck-Str.“ in
Liblar, wurden von einigen dort ansässigen Unternehmen bereits Schilder mit
Firmenhinweisen aufgestellt. Auch die Verfasser des Bürgerantrages haben im Lechenicher
Gewerbegebiet „Siemensstraße“ sozusagen zur „Selbsthilfe“ gegriffen und entsprechende
Hinweisschilder an der Zufahrt zu ihren Unternehmen an einem Laternenmast bzw. an der
Grundstückseinfriedung der dortigen Firma angebracht. Derartige Provisorien können
jedoch keine Lösungen auf Dauer sein.
Abgesehen davon, dass es an einer Einheitlichkeit - was etwa Größe, Farbgestaltung,
Wetterfestigkeit und Trägermaterial betrifft - mangelt, erscheinen diese bisher auf
städtischem Grundstücken geduldeten Schilder zudem eher als eine Werbeplattform der
jeweiligen Firmen, da ihnen aufgrund der genannten Einschränkungen nur eine
untergeordnete Leitfunktion für den Anliefer- und Kundenverkehr zukommt, was aus
meiner Sicht jedoch anzustreben wäre.
Unter dem Gesichtspunkt, dass ein Wegweisungssystem für Gewerbegebiete allerdings
- in erster Linie eine Leitfunktion für den Verkehr haben muss und
- ihm erst in zweiter Linie ein Werbeeffekt für einzelne Firmen zukommt,
muss eine Beschilderung so einfach und verständlich und dabei zugleich auch so
aussagekräftig wie möglich sein. Durch ein derartiges Beschilderungssystem muss der
Kunde, Lieferant oder Besucher eines Unternehmens durch das jeweilige Gewerbegebiet
bestmöglichst geleitet und begleitet werden.
Mit dem Leitsystem soll dem Ankommenden auch die Information gegeben werden, die er
ohne überflüssige oder ablenkende Inhalte zum Erreichen eines Unternehmens benötigt.
Dazu sollte insbesondere eine gute Lesbarkeit der Beschilderung im Vorbeifahren bei Tag
und Nacht gewährleistet sein.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, nehme ich die fachliche Beratung durch die
Agentur „Drama-Grill“ aus Bliesheim in Anspruch. Ein entsprechendes Konzept mit LayoutEntwürfen wird die Agentur in der Ausschusssitzung mündlich präsentieren.
Danach ist zunächst eine Strukturierung auf verschiedenen Ebenen erforderlich:
1. Jedes Gewerbegebiet muss einen „offiziellen“ Namen erhalten, was insbesondere für
die erste Beschilderung nach der Autobahnausfahrt notwendig ist.
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2. Unmittelbar ab der Autobahnabfahrt wird der ein Gewerbegebiet ansteuernde Verkehr
durch eine Beschilderung über alle nächstgelegenen Gewerbegebiete informiert. In der
Regel ist dies an einer Bundes- oder Landstraße.
3. Danach erfolgt die Leitung zum jeweiligen Gewerbegebiet. In diesem Zusammenhang
sind mit dem Landesbetrieb Straßen noch Gespräche über eine Optimierung bzw.
Ergänzung der bestehenden Wegweisung zu führen.
4. Im Zufahrtsbereich der Gewerbegebiete erfolgt erstmals eine Beschilderung mit
Informationen über die ansässigen Unternehmen und deren Lage im Gebiet. Größere
Gewerbegebiete, wie z.B. der „WirtschaftsPark Erftstadt“ werden zudem durch eine
farbliche Kennzeichnung in einzelne Abschnitte unterteilt.
5. Innerhalb eines Gewerbegebietes hat das Leitsystem die Aufgabe, den Verkehr so
punktgenau wie möglich an die dort ansässigen Firmen im Gebiet zu führen.
Eine Kostenbeteiligung der Unternehmen ist nur für die Bereiche 4 und 5 vorgesehen, da
alle Schilder bis zum jeweiligen Gewerbegebiet eine reine Leitfunktion haben. Ab der
Zufahrt zum Gebiet erfüllt das Leitsystem zusätzlich auch eine werbliche Funktion, die von
den Unternehmen in Anspruch genommen werden kann.
Den Fraktionen werde ich vorab ein Exposé der Präsentation zuleiten.
Da jedoch zur Zeit die Gespräche mit Herstellern von Beschilderungsleitsystemen erfolgen,
können im Rahmen des Präsentationstermins auch noch über die Inhalte des Exposés
hinausgehende Informationen gegeben werden.
Im Hinblick auf die Finanzierung des Leitsystems werde ich auf der Grundlage der
festgelegten Beschilderungsvarianten eine Kostenermittlung durchführen, um unmittelbar
daran anschließend dem Ausschuss einen Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten.
(Bösche)
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