Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 422/2008
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 19.08.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
23.09.2008
Bemerkungen
Anregung zur Fällung einer Pappel in E.- Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.08.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der zur Fällung beantragten Pappel am Lechenicher Mühlengraben handelt es sich um eine
Hybrid-Pappel, die somit (trotz ihres Stammumfanges von 3,90 m) nicht durch die
Baumschutzsatzung geschützt ist.
Der Baum macht insgesamt betrachtet einen sehr vitalen Eindruck. Es sind keine größeren
Ausbrüche oder gar Faulstellen erkennbar. Lediglich eine sehr kleine Fäule ist an der dem Graben
zugewandten Stammfußseite nachweisbar. Diese wurde vorsorglich mit einem Sondierstab
genauer untersucht, wobei sich herausstellte, dass es sich um eine lokale (auf wenige cm
beschränkte) Schadstelle handelt. Weitere Anzeichen für das Vorhandensein einer Fäule
(Pilzfruchtkörper, Spechthöhlen etc.) liegen derzeit nicht vor.
Vereinzelt fallen im unteren Stammbereich Löcher in der Borke auf, welche durch den
Hornissenglasflügler (Sesia apiformis) oder auch durch den Großen Pappelbock (Saperda
carcharias) verursacht werden. Bei älteren Pappeln sind die Bohrlöcher allein jedoch kein
Anzeichen für einen größeren Defekt.
Pappeln zeichnen sich durch ein „aggressives“, weitstreichendes Wurzelwerk aus, wodurch es im
angrenzenden Rad- und Fußweg zu einigen Unebenheiten gekommen ist.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass es sich bei der Pappel um einen landschaftsprägenden,
erhaltenswerten Baum ohne größere Vorschädigungen handelt. Die städtischen Bäume werden in
regelmäßigen Abständen nach der Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen
(Baumkontrollrichtlinie) auf ihre Stand- und Bruchsicherheit hin überprüft. Hierbei handelt es sich
um eine Sichtkontrolle (fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme) vom Boden aus. Bei der
betreffenden Pappel liegen hiernach zur Zeit keinerlei Anzeichen vor, die auf eine mangelnde
Verkehrssicherheit hindeuten. Pappeln neigen mit zunehmenden Alter zu Fäulen im Stammfuß
und Wurzelstock. Zur weiteren Überprüfung der Standsicherheit besteht die Möglichkeit, eine
Baumuntersuchung mit speziellen Geräten durchzuführen. Über eine evtl. Fällung der Pappel
könnte somit im nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung (Dezember 2008) nach Auswertung der
Ergebnisse entschieden werden.
(Bösche)
-2-