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Bürgerantrag (Anregung zur Fällung einer Pappel in E.- Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung zur Fällung einer Pappel in E.- Lechenich) Bürgerantrag (Anregung zur Fällung einer Pappel in E.- Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 422/2008 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 19.08.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 23.09.2008 Bemerkungen Anregung zur Fällung einer Pappel in E.- Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.08.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Bei der zur Fällung beantragten Pappel am Lechenicher Mühlengraben handelt es sich um eine Hybrid-Pappel, die somit (trotz ihres Stammumfanges von 3,90 m) nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt ist. Der Baum macht insgesamt betrachtet einen sehr vitalen Eindruck. Es sind keine größeren Ausbrüche oder gar Faulstellen erkennbar. Lediglich eine sehr kleine Fäule ist an der dem Graben zugewandten Stammfußseite nachweisbar. Diese wurde vorsorglich mit einem Sondierstab genauer untersucht, wobei sich herausstellte, dass es sich um eine lokale (auf wenige cm beschränkte) Schadstelle handelt. Weitere Anzeichen für das Vorhandensein einer Fäule (Pilzfruchtkörper, Spechthöhlen etc.) liegen derzeit nicht vor. Vereinzelt fallen im unteren Stammbereich Löcher in der Borke auf, welche durch den Hornissenglasflügler (Sesia apiformis) oder auch durch den Großen Pappelbock (Saperda carcharias) verursacht werden. Bei älteren Pappeln sind die Bohrlöcher allein jedoch kein Anzeichen für einen größeren Defekt. Pappeln zeichnen sich durch ein „aggressives“, weitstreichendes Wurzelwerk aus, wodurch es im angrenzenden Rad- und Fußweg zu einigen Unebenheiten gekommen ist. Zusammenfassend ist zu sagen, dass es sich bei der Pappel um einen landschaftsprägenden, erhaltenswerten Baum ohne größere Vorschädigungen handelt. Die städtischen Bäume werden in regelmäßigen Abständen nach der Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen (Baumkontrollrichtlinie) auf ihre Stand- und Bruchsicherheit hin überprüft. Hierbei handelt es sich um eine Sichtkontrolle (fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme) vom Boden aus. Bei der betreffenden Pappel liegen hiernach zur Zeit keinerlei Anzeichen vor, die auf eine mangelnde Verkehrssicherheit hindeuten. Pappeln neigen mit zunehmenden Alter zu Fäulen im Stammfuß und Wurzelstock. Zur weiteren Überprüfung der Standsicherheit besteht die Möglichkeit, eine Baumuntersuchung mit speziellen Geräten durchzuführen. Über eine evtl. Fällung der Pappel könnte somit im nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung (Dezember 2008) nach Auswertung der Ergebnisse entschieden werden. (Bösche) -2-