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Bürgerantrag (Antrag)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
199 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Antrag) Bürgerantrag (Antrag) Bürgerantrag (Antrag)

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Inhalt der Datei

Erftstadt, den 14.08.2008 Ulrich Schäffer Elsa-Brändström-Straße 17 0-50374 Erftstadt if (0 22 35) 4 44 91 if (0228) 4 33 20 - 462 (dstl.) ~ (0 22 35) 92 43 22 <&9UIi-Schaeffer@amx.de Herrn Bürgermeister Ernst-Oieter Bösche Holzdamm 1 (Rathaus) 0-50374 Erftstadt-Liblar Betr.: Eilantrag auf Fällung einer einsturzgefährdeten Pappel Hier: Standort Ecke Weltersmühle I An der Schleifmühle in Lechenich 4 Bezua: 1. Ortsbesichtigung im Frühjahr 2007 und Mai 2008 durch Lechenicher Ortsbürgermeister, Herrn Hans Oberhofer 2. Schriftsatz Eigenbetrieb Straßen (Fr. Kahlenberg) vom 06.08.2008 Anlaae: -1- Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche, hiermit beantrage ich stellvertretend für meine Eltern die sofortige Fällung der einsturzgefährdeten Pappel am Standort Ecke Weltersmühle I An der Schleifmühle (hinter Haus "An der Schleifmühle 4"). Hinterarund und Bearünduna: Auf meine Anregung hin gab es im Mai 2008 einen erneuten Ortsbesichtigungstermin mit dem Lechenicher Ortsbürgermeister Hans Oberhofer und meinen Eltern, den Eheleuten Karl-Heinz & Hannelore Schäffer, beide wohnhaft "An der Schleifmühle 4" in 50374 Erftstadt-Lechenich. Bereits im ersten Ortstermin nach dem Sturm KyrilI im Januar 2007 wurde auf die Brüchigkeit der hinter dem Haus meiner Eltern stehenden Pappel hingewiesen. Mir ist ebenfalls bekannt, dass andere Nachbarn (z.B. Eheleute Tuleweit, "An der Schleifmühle 2c") ebenfalls mehrfach beim Ordnungsamt und der Stadt Erftstadt diesbezüglich vorgesprochen haben. Aber außer beiden von mir angeregten Ortsterminen und der mündlichen Zusage, sich um die Angelegenheit zu kümmern und die Stadt darauf aufmerksam zu machen, ist seitens der Stadt Erftstadt nichts weiter passiert. Oer Erftstädter Künstler Theo Hüntemann (ebenfalls Wohnhaft "An der Schleifmühle 9") war vor einiger Zeit selbst von herabfallenden Ästen auf das Fahrzeug seiner Tochter betroffen und musste dann entsetzt feststellen, dass die Stadt Erftstadt dagegen nicht versichert ist. In Erftstadt, und vor allem in Lechenich wurden seit 2005 durch den "Eigen betrieb Straßen" im Wege der Verkehrssicherungspflicht u.a. die Pappelreihe entlang des Rotbaches beginnend von der Bonner Straße bis zur Von-Galen-Straße entfernt. Im Kölner Ring fanden ebenso vor kurzem Fällarbeiten der Alleenbäume statt sowie die Fällung einer kranken Trauerweide am Mühlenbach (gegenüberliegend der o.g. Pappel, Weltersmühle/An der Schleifmühle). Auch wurden die Pappeln am Rotbach hinter der Südschule Lechenich, die ebenfalls über 40 Jahre alt waren, gefällt und zumindest teilweise durch andere Bäume ersetzt. Was noch zu bedenken wäre ist, dass die großen Pappel-Arten trotz weichen Holzes eine ungeheure Wurzelenergie entwickeln und Fundamente sprengen oder schwerste Gehwegplatten anheben können, so wie im entsprechenden Bereich der Weltersmühle und im Bereich der Straße "An der Schleifmühle" (Höhe Hausnummer 4) vorzufinden. - 2- -2In dem Schriftsatz des "Eigenbetrieb Straßen Erftstadt" von Frau Kahlenberg vom 06.08.2008 (siehe Anlage) wird mir nun mitgeteilt, dass am 04.08.2008 eine Begutachtung der besagten Pappel stattgefunden habe; es bleibt jedoch offen, wer an dem Orts- und Besichtigungstermin teilgenommen hat. Resümierend kommt Frau Kahlenberg dabei zum Schluss, dass es "keinerlei Anzeichen für mangelnde Verkehrssicherheit gebe". Dies ist schlichtweg falsch! Wie will die Stadt denn überprüft haben, dass diese Pappel keinen innerlichen Pilzbefall o.ä. hat, so wie dies für Pappeln ab einem gewissen Alter leider typisch ist? Nach dem heftigen Gewittersturm am Abend des 07.08.2008 habe ich vorsorglich nochmals das Haus meiner Eltern aufgesucht und dabei erneut frisch abgebrochene, armdicke Äste der Pappel auf dem Rad- und Fußweg "Weltersmühle" festgestellt. Vorsorglich weise ich daraufhin, dass im Falle einer Beschädigung des Wohnhauses meiner Eltern die Stadt Erftstadt für alle Schäden haftbar gemacht werden kann. Zum Thema "Pappeln" gab es bereits in der Vergangenheit vielfache Gerichtsurteile der Land- und Oberlandesgerichte sowie des BGH, in denen Eigentümer von Pappeln haftbar gemacht wurde für Schäden an Privateigentum! Ich bitte Sie und den Stadtrat respektive Fachausschuss im Sinne der betroffenen Anwohner um eine schnelle Beschlussfassung des zuständigen Ausschusses in der Stadt und Fällung der Pappel zur Vermeidung von Schäden. Mit freundlichen Grüßen Anlage zum Schriftsatz vom 14.08.2008 an die Stadt Erftstadt Straßen: . Postfactl2565 . 50359 E1ftsfadt E~ HoIzdart\m 10 . 50374.Et1I$Ud e.mtdI:~.cIe Herr UlriohSchlffer EIsa8t$ndstl6m-8traße 17 50314Efft&tadt ~ Teterax~ .. '. . "",""~"""",,,~,'~_""'__'"" eombetl'ilb.'Stt8ßen Holzdamm 10 s.hrgeehrterHerr die.von~..zur .. Vt ~-in T~~.~~. Mein ze!chen Ihf.Zeichert . Datum HEtftWeiBl<amp 022351409-412 o 22 35/409-563. (F8IC) : pbIIIpp.:~ 6710-15 06.08.2008 '~.M' es '. Sch , FMungb$af~.P~WUßIe.8m.. 04". August 2~emeut ..~vor'.cfi$. auf <eine.. ".~' .'. . .Di$..~. .QIume. wen:ieft..1ft ~ ~ Richtlinie..~~..~ }aufMStand-.~~hin.~ von BlUmen Uf1t$'.denderzeWgenGesichtspunkteAlI88t slcbeine Fällungder Pappel nicht recbtfer1igen. Mit freundliChen Grüßen =-ih~ (Kahlenbetg) ~ ~ "-_111I,_ --~...,- Oo EICZ