Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 84/2007
Az.: 61.21 - 20 / 80A
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 06.02.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
08.03.2007
Rat
27.03.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 80A, Erftstadt-Friesheim, Wildweg (Erweiterung Gewerbegebiet);
Beschluss über die Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.02.2007
Beschlussentwurf:
Gem. § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) wird der von der
Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung und Umweltbericht als
Bebauungsplanentwurf 80A, Erftstadt-Friesheim, Wildweg (Erweiterung Gewerbegebiet)
beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gem. § 3(2)
Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in der Sitzung am 31.05.2005 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 80A, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Wildweg)
beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) fand in der Zeit vom 04.05.2005 - 03.06.2005 statt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs.1 Baugesetzbuch wurde als Bürgerversammlung am 09.02.2006 durchgeführt.
Die Verwaltung hat auf der Grundlage des am 09.02.05 vorgestellten städtebaulichen Konzeptes
einen Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Im Rahmen der Bürgerversammlung wurden
schwerpunktmäßig Anregungen und Bedenken bzgl. der in der Nachbarschaft zu erwartenden
Immisionen sowie einer möglichen Überlastung der Kanalisation vorgetragen. (siehe Anlage 2,
Niederschrift zur Bürgerversammlung)
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind so entwickelt, dass einerseits ein adäquater Standort
für kleinere und mittlere Gewerbebetriebe geschaffen wird und andererseits größtmöglicher
Nachbarschaftsschutz vor unerwünschten Störwirkungen gewährleistet ist. Durch eine Zonierung
des Gewerbegebietes gem. dem derzeit gültigen Abstandserlass des Landes Nordrhein-Westfalen
wird gewährleistet, das lärm- /oder geruchsintensive Gewerbebetriebe nicht an die vorhandene
Wohnbebauung heranrücken können. Zusätzlich wird zur Einfügung in den Bestand eine
umlaufende Eingrünung der Gewerbeflächen vorgesehen.
Das anfallende Niederschlagswasser wird entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften des §
51 a des Landeswassergesetzes NRW vor Ort behandelt, so daß ein geringer Anfluss aus dem
Plangebiet in die bestehende Kanalisation zu erwarten ist.
Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung nach (gem. §4 (1) Baugesetzbuch) vorgetragenen Anregungen wurden weitgehend
berücksichtigt.
Im weiteren Verfahren ist nach der Offenlage der Satzungsbeschluss vorgesehen.
(Bösche)
Anlagen:
Anlageplan
Niederschrift der Bürgerversammlung
BP-Entwurf und Begründung/Umweltbericht an Fraktionen und sachkundige Einwohner
-2-