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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 80A, Erftstadt-Friesheim, Wildweg (Erweiterung Gewerbegebiet); Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 80A, Erftstadt-Friesheim, Wildweg (Erweiterung Gewerbegebiet);
Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 80A, Erftstadt-Friesheim, Wildweg (Erweiterung Gewerbegebiet);
Beschluss über die Offenlage)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 84/2007 Az.: 61.21 - 20 / 80A Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 06.02.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 08.03.2007 Rat 27.03.2007 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 80A, Erftstadt-Friesheim, Wildweg (Erweiterung Gewerbegebiet); Beschluss über die Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.02.2007 Beschlussentwurf: Gem. § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung und Umweltbericht als Bebauungsplanentwurf 80A, Erftstadt-Friesheim, Wildweg (Erweiterung Gewerbegebiet) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gem. § 3(2) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in der Sitzung am 31.05.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80A, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Wildweg) beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand in der Zeit vom 04.05.2005 - 03.06.2005 statt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 Baugesetzbuch wurde als Bürgerversammlung am 09.02.2006 durchgeführt. Die Verwaltung hat auf der Grundlage des am 09.02.05 vorgestellten städtebaulichen Konzeptes einen Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Im Rahmen der Bürgerversammlung wurden schwerpunktmäßig Anregungen und Bedenken bzgl. der in der Nachbarschaft zu erwartenden Immisionen sowie einer möglichen Überlastung der Kanalisation vorgetragen. (siehe Anlage 2, Niederschrift zur Bürgerversammlung) Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind so entwickelt, dass einerseits ein adäquater Standort für kleinere und mittlere Gewerbebetriebe geschaffen wird und andererseits größtmöglicher Nachbarschaftsschutz vor unerwünschten Störwirkungen gewährleistet ist. Durch eine Zonierung des Gewerbegebietes gem. dem derzeit gültigen Abstandserlass des Landes Nordrhein-Westfalen wird gewährleistet, das lärm- /oder geruchsintensive Gewerbebetriebe nicht an die vorhandene Wohnbebauung heranrücken können. Zusätzlich wird zur Einfügung in den Bestand eine umlaufende Eingrünung der Gewerbeflächen vorgesehen. Das anfallende Niederschlagswasser wird entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften des § 51 a des Landeswassergesetzes NRW vor Ort behandelt, so daß ein geringer Anfluss aus dem Plangebiet in die bestehende Kanalisation zu erwarten ist. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach (gem. §4 (1) Baugesetzbuch) vorgetragenen Anregungen wurden weitgehend berücksichtigt. Im weiteren Verfahren ist nach der Offenlage der Satzungsbeschluss vorgesehen. (Bösche) Anlagen: Anlageplan Niederschrift der Bürgerversammlung BP-Entwurf und Begründung/Umweltbericht an Fraktionen und sachkundige Einwohner -2-