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Beschlussvorlage (Niederschrift Bürgerversammlung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Niederschrift Bürgerversammlung) Beschlussvorlage (Niederschrift Bürgerversammlung) Beschlussvorlage (Niederschrift Bürgerversammlung) Beschlussvorlage (Niederschrift Bürgerversammlung)

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Inhalt der Datei

Niederschrift der Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 09.02.2006 Beginn :19.00 Uhr Ende: 20.05 Uhr Darlegung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 1. Thema der Veranstaltung: Vorentwurfsplanungen der Stadt Erftstadt für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80A, E.- Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet 2. Ort der Veranstaltung: Aula Don-Bosco-Schule, Franz-Stryck-Straße 1 - 3, 50374 Erftstadt - Friesheim 3. Veranstalter: Stadt Erftstadt, vertreten durch Bürgermeister Herrn Bösche, Stadtbaudirektor Herrn Wirtz Stadtvermessungsdirektor Herrn Dr. Risthaus und Stadtbauamtsrat Herrn Lippik 4. Veranstaltungsteilnehmer: 34 Bürger einschließlich Vertreter der Stadtratsfraktionen 5. Veranstaltungsablauf: Der Bürgermeister, Herr Bösche, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Sinn und Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist es u.a., in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die beabsichtigte Planung mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern. Anschließend erläutert Herr Wirtz anhand eines PowerPoint – Präsentation die Ziele und Zwecke der Planung des Bebauungsplanes Nr. 80A, E. – Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet. 6. Bedenken, Anregungen, Diskussionsbeiträge Nach dem Vortrag von Herrn Wirtz werden folgende Anregungen, Bedenken und Fra1 6.1 gen erörtert: Welche Maßnahmen werden durchgeführt, um den Verkehr auf der Landstraße (L 162) zu reduzieren? Für die entsprechenden Maßnahmen ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW in Euskirchen zuständig. Es wird zugesagt eine entsprechende Anfrage an den Landesbetrieb zu stellen. 6.2 Was sind „Ausgleichsflächen“? Die Entwicklung eines Gewerbegebietes stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Dieser Eingriff ist nach dem Baugesetzbuch auszugleichen. Nach dem Berechnungsverfahren Adam-Nohl-Valentin wird der durch die Planung entstehende Eingriff (u. a. Bodenversiegelung, Veränderung des Landschaftsbildes) und der entsprechende Ausgleich (z. B. durch Aufforstung einer Freifläche) ermittelt. Ein Teil des Ausgleiches soll auf den im Plangebiet vorgesehen Grünstreifen im Norden und Osten des zukünftigen Gewerbegebietes umgesetzt werden. 6.3 Wer unterhält die im Plangebiet vorgesehenen Grün- und Ausgleichsflächen? Die Grün- und Ausgleichsflächen werden von der Stadt Erftstadt unterhalten. 6.4 Gibt es Erfahrungswerte im Hinblick auf die Geruchsbelästigung durch das im Nordwesten des Plangebietes geplante Versickerungsbecken? Da in diesem Becken ausschließlich unbelastetes Oberflächenwasser gesammelt und vollständig zur Versickerung geführt wird, sind Geruchsbelästigungen auszuschließen. Eine ähnliche Versickerungsanlage ist im Wohngebiet Friesheim - Ackerstraße angelegt. 6.5 Wie wird das Plangebiet entwässert? Wird das Schmutzwasser durch den Kanal im Wohngebiet der Agnes- Miegel-Straße geleitet? Das Schmutzwasser wird in die bestehende Kanalisation, die auch durch das Wohngebiet der Agnes-Miegel-Straße führt, geleitet. Das unbelastete Oberflächenwasser wird in das im Nordwesten des Plangebietes vorgesehene Versickerungsbecken geführt und über belebte Bodenschichten versickert. 6.6 Von den Anwohnern des Wohngebietes Agnes-Miegel-Straße werden Bedenken vorgetragen, wenn auch das Oberflächenwasser in das bestehende Mischwasserkanalnetz geleitet wird. Im Bereich des dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes „Kannen“ entsteht bereits heute bei starken Regenfällen ein Rückstau. Es wurde u. a. beobachtet, dass es bei Extremniederschlägen in der Kanalisation zu Luftverdrängungen kommt. Dieses Problem ist der Stadt bekannt. Aus diesem Grund wird eine hydraulische Berechnung des bestehenden Kanalnetzes durchgeführt. Sollten die Berechnungen zu dem Ergebnis kommen, dass die vorhandene Kanalisation nicht ausreichend dimensioniert ist, wird nachgebessert. Darüber hinaus fällt in einem Gewerbegebiet erfahrungsgemäß nur wenig Schmutzwasser an. 6.7 Es wird angeregt zu prüfen, ob das unverschmutzte Oberflächenwasser in die im Südwesten des Plangebietes liegende ehemalige Kiesgrube geleitet und zur Spei2 sung eines noch anzulegenden Sees genutzt werden kann. 6.8 Wie weit kann an die nördliche Plangebietsgrenze gebaut werden? Es ist vorgesehen, die überbaubare Grundstücksfläche so festzusetzen, dass bis auf ca. 15 m an die nördliche Plangebietsgrenze gebaut werden kann. 6.9 Es wird befürchtet, dass der östlich des Gewerbegebietes verlaufende Wirtschaftweg vom Verkehr aus der Gewerbegebieterweiterung genutzt wird. Eine Zu- und Abfahrt aus dem Plangebiet über Wirtschaftswege ist nicht vorgesehen, sodass durch die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes kein zusätzlicher „Gewerbeverkehr“ auf dem Wirtschaftsweg zu erwarten ist. 6.10 Wann soll mit der Umsetzung der Planung begonnen werden? Gibt es bereits Grundstücksinteressenten? Warum ist im Nordwesten des Walles eine Öffnung? Das Bebauungsplanverfahren wird voraussichtlich Ende dieses Jahres / Anfang nächsten Jahres abgeschlossen sein, so dass danach –also im Laufe 2007- mit der Umsetzung (Erschließungsplanung und -realisierung) des Gebietes begonnen werden kann. Der Stadt Erftstadt liegen mehrere Anfragen zum Ankauf eines Grundstückes im Plangebiet vor. Die Öffnung im Nordwesten des Walles dient der Durchleitung eines Radweges. Der in der Planung dargestellte Wall dient lediglich als Sichtschutz zwischen der bestehenden Bebauung und dem zukünftigen Gewerbegebiet. 6.11 Wenn durch die Planung des Gewerbegebietes keine Beeinträchtigung des Wohngebietes an der Agnes-Miegel-Straße entsteht, bestehen von den Anwohnern keine Bedenken gegen die Planung des Gewerbegebietes. Eine Beeinträchtigung der Wohnbebauung sowohl an der Agnes-Miegel-Straße als auch der Wohnbebauung an der Heinestraße ist nicht zu erwarten. Durch die nach dem „Abstandserlass“ des Landes Nordrhein-Westfalen vorzusehende Nutzungszonierung des Plangebietes ist eine Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnbebauung hinsichtlich Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen auszuschließen. Der geplante Grünstreifen mit einem Erdwall entlang der westlichen und nördlichen Plangebietsgrenze soll darüber hinaus das Gewerbegebiet optisch abschirmen. 6.12 Gibt es im Plangebiet eine Wendemöglichkeit? Am nördlichen Ende der Haupterschließungsstraße ist eine Wendemöglichkeit –auch für größere Lastkraftwagen- vorgesehen. 6.13 Wieviel Arbeitsplätze werden mit der Planung geschaffen? Nach dem städtebaulichen Entwurf können 18 Gewerbebetriebe angesiedelt werden. Wieviel Arbeitsplätze geschaffen werden können, kann jedoch zurzeit nicht gesagt werden. 6.14 Wie werden die Umweltbelange berücksichtigt? Kann davon ausgegangen werden, dass kein Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet von der Planung betroffen ist? 3 Der für das Plangebiet geltende Landschaftsplan Nr. 4 „Zülpicher Börde“ weist für das Plangebiet weder Natur- noch Landschaftsschutzgebiet aus. Die im Rahmen der Planung zu beachtenden Umweltbelange werden im Rahmen des Planverfahrens insbesondere durch die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ermittelt und ggf. im Bebauungsplan berücksichtigt. Darüber hinaus werden sie in einem Umweltbericht (mit Umweltprüfung) -der seit 2004 für jeden Bebauungsplan erstellt werden muss- ausführlich behandelt. 6.15 Durch die Planung des Gewerbegebietes wird für die angrenzende Wohnbebauung eine Wertminderung erwartet. Wie sieht es mit einer Entschädigung aus? Es liegt kein Entschädigungstatbestand vor, sodass die Voraussetzung zur Zahlung einer Entschädigung nicht gegeben ist. 6.16 Warum wird das bestehende Gewerbegebiet in Richtung Ortslage erweitert? Die Erweiterung des Gewerbegebietes nach Norden ist schon seit ca. 25 Jahren bekannt. Nach den Vorgaben der Bezirksregierung Köln bzw. der Landes- und Regionalplanung ist eine Siedlungsentwicklung nur in Anlehnung an eine bestehende Ortslage möglich. Die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Wildweg nach Osten stellt jedoch einen Siedlungsneuansatz dar, der der landesplanerischen Zielsetzung widerspricht. 7. Veranstaltungsschluss Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Herr Bösche den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach haben alle Interessierten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und Auskünfte zu erhalten. gez. Lippik Schriftführer 4