Daten
Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1/Di/57. Änd. FNP
TOP
Drs.-Nr.: 208.07
Datum : 03.05.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
22.05.2007
Stadtrat
X
Bemerkungen
12.06.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
57. Änderung des Flächennutzungsplanes "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße",
Stadtteil Sindorf
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 2500 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt :
die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße“ im
Stadtteil Sindorf gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Das ca. 1,3 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbe-/Industriegebiet
Geilrather Feld. Es umfasst die Karl-Ferdinand-Braun-Straße von der Hüttenstraße bis zum
Südverschwenk (ca. 600 m Länge, Bestandsdarstellung) sowie die geplante Verlängerung der KarlFerdinand-Braun-Straße (ca. 170 m Länge, Neubaustrecke) bis zur Stadtgrenze von Kerpen. Im
Norden schließen sich landwirtschaftliche Flächen an, südlich der Trasse befindet sich das Gewerbe/Industriegebiet Geilrather Feld (BP 245).
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Geltungsbereich, Anlage 1 und 2 ), der Bestandteil
dieses Beschlusses ist, zu entnehmen.
Die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es
ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung)
dargestellte:
-
„gewerblichen Baufläche“ zu ändern in
-
„Straßenverkehrsfläche“.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Beschlussvorlage 208.07
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
2500 €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
2500€
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 208.07
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
Das Projekt ist im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung der A4 und der dadurch erforderlichen
Neuordnung des nachgeordneten Straßennetzes im Bereich der geplanten Autobahnanschlussstelle
„Elsdorf“ zu sehen (Verlegung der B 477, Ausbau der K39).
2.
Lage des Plangebietes – interkommunale Bauleitplanung
Das ca. 1,3 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbe-/Industriegebiet
Geilrather Feld. Es umfasst die Karl-Ferdinand-Braun-Straße von der Hüttenstraße bis zum
Südverschwenk (ca. 600 m Länge, Bestandsdarstellung) sowie die geplante Verlängerung der KarlFerdinand-Braun-Straße (ca. 170 m Länge, Neubaustrecke) bis zur Stadtgrenze von Kerpen. Die
aufzustellende 57. FNP-Änderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Trassenverlauf der Neubaustrecke auf Kerpener Stadtgebiet. Die Gemeinde Elsdorf betreibt ebenfalls
eine Änderung des Flächennutzungsplanes für das ca. 170 m lange Teilstück von der Elsdorfer
Gemeindegrenze bis zur K16 (interkommunales Bauleitplanverfahren).
3.
Ziel der Planung, Erforderlichkeit
Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt:
-
-
Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten
Anschlussstelle „Elsdorf“ an die A 4,
Schaffung einer zusätzlichen Anbindung des Gewerbegebietes Sindorf nach Westen an das
übergeordnete Hauptstraßennetz und an die Autobahn A4, Verbesserung der
Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf, Entlastung der Anschlussstelle Kerpen,
Neubau einer ca. 270 m langen Erschließungsstraße in Verlängerung der heutigen Karl-FerdinandBraun-Straße bis zur Stadtgrenze nach Elsdorf,
Die Aufstellung der 57. Änderung des FNP ist im Interesse einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB).
4.
Zusammenfassung des Umweltberichtes - Entwurf Nach Abschluss der Grundlagensammlung kann davon ausgegangen werden, dass keine
Umweltbelange in einer Weise beeinträchtigt werden, die eine Umsetzung des Projektes grundsätzlich
in Frage stellt.
5.
Verfahren
Aufstellungsbeschluss
PA
Rat
22.05.2007
12.06.2007
B.d.B.
TÖB
Frühzeitige Beteiligung
Offenlagebeschluss
Offenlage
Satzungsbeschluss
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Übersichtskarte, Neuordnung des Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle
Elsdorf
Lageplan zum Aufstellungsbeschluss
Erläuterung zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 208.07
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