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Beschlussvorlage (57. Änderung des Flächennutzungsplanes "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße", Stadtteil Sindorf Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (57. Änderung des Flächennutzungsplanes "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße", Stadtteil Sindorf 
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (57. Änderung des Flächennutzungsplanes "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße", Stadtteil Sindorf 
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (57. Änderung des Flächennutzungsplanes "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße", Stadtteil Sindorf 
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (57. Änderung des Flächennutzungsplanes "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße", Stadtteil Sindorf 
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/Di/57. Änd. FNP TOP Drs.-Nr.: 208.07 Datum : 03.05.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 22.05.2007 Stadtrat X Bemerkungen 12.06.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 57. Änderung des Flächennutzungsplanes "Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße", Stadtteil Sindorf Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 2500 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt : die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße“ im Stadtteil Sindorf gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen. Das ca. 1,3 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbe-/Industriegebiet Geilrather Feld. Es umfasst die Karl-Ferdinand-Braun-Straße von der Hüttenstraße bis zum Südverschwenk (ca. 600 m Länge, Bestandsdarstellung) sowie die geplante Verlängerung der KarlFerdinand-Braun-Straße (ca. 170 m Länge, Neubaustrecke) bis zur Stadtgrenze von Kerpen. Im Norden schließen sich landwirtschaftliche Flächen an, südlich der Trasse befindet sich das Gewerbe/Industriegebiet Geilrather Feld (BP 245). Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Geltungsbereich, Anlage 1 und 2 ), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) dargestellte: - „gewerblichen Baufläche“ zu ändern in - „Straßenverkehrsfläche“. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Beschlussvorlage 208.07 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten 2500 € Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 2500€ Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 208.07 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Das Projekt ist im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung der A4 und der dadurch erforderlichen Neuordnung des nachgeordneten Straßennetzes im Bereich der geplanten Autobahnanschlussstelle „Elsdorf“ zu sehen (Verlegung der B 477, Ausbau der K39). 2. Lage des Plangebietes – interkommunale Bauleitplanung Das ca. 1,3 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbe-/Industriegebiet Geilrather Feld. Es umfasst die Karl-Ferdinand-Braun-Straße von der Hüttenstraße bis zum Südverschwenk (ca. 600 m Länge, Bestandsdarstellung) sowie die geplante Verlängerung der KarlFerdinand-Braun-Straße (ca. 170 m Länge, Neubaustrecke) bis zur Stadtgrenze von Kerpen. Die aufzustellende 57. FNP-Änderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Trassenverlauf der Neubaustrecke auf Kerpener Stadtgebiet. Die Gemeinde Elsdorf betreibt ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes für das ca. 170 m lange Teilstück von der Elsdorfer Gemeindegrenze bis zur K16 (interkommunales Bauleitplanverfahren). 3. Ziel der Planung, Erforderlichkeit Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt: - - Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle „Elsdorf“ an die A 4, Schaffung einer zusätzlichen Anbindung des Gewerbegebietes Sindorf nach Westen an das übergeordnete Hauptstraßennetz und an die Autobahn A4, Verbesserung der Erschließungsqualität im Gewerbegebiet Sindorf, Entlastung der Anschlussstelle Kerpen, Neubau einer ca. 270 m langen Erschließungsstraße in Verlängerung der heutigen Karl-FerdinandBraun-Straße bis zur Stadtgrenze nach Elsdorf, Die Aufstellung der 57. Änderung des FNP ist im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB). 4. Zusammenfassung des Umweltberichtes - Entwurf Nach Abschluss der Grundlagensammlung kann davon ausgegangen werden, dass keine Umweltbelange in einer Weise beeinträchtigt werden, die eine Umsetzung des Projektes grundsätzlich in Frage stellt. 5. Verfahren Aufstellungsbeschluss PA Rat 22.05.2007 12.06.2007 B.d.B. TÖB Frühzeitige Beteiligung Offenlagebeschluss Offenlage Satzungsbeschluss Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Übersichtskarte, Neuordnung des Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle Elsdorf Lageplan zum Aufstellungsbeschluss Erläuterung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 208.07 Seite 4