Daten
Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 - Erläuterung zur Planaufstellung
1.
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Rahmenbedingungen, Anlass der Planung, Ziele
Die Planung steht im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau und der Verlegung der Autobahn A4
zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen (Tagebau Hambach). Durch die geplante Neuordnung und
Ergänzung des Straßennetzes im unmittelbaren Umfeld der geplanten Anschlussstelle Elsdorf wird es
erforderlich, die Karl-Ferdinand-Braun-Straße, die heute als Sackgasse das Gewerbe-/Industriegebiet
Geilrather Feld erschließt, um ca. 450 m nach Westen zu verlängern und auf Elsdorfer Gemeindegebiet an die
K16 (Heppendorf - Geilrath) anzuschließen.
Im wirksamen FNP der Stadt Kerpen geht die vorhandene Karl-Ferdinand-Braun-Straße innerhalb der
dargestellten gewerblichen Baufläche auf. Die Trasse ist gegenwärtig aufgrund ihrer untergeordneten
Verkehrsbedeutung nicht gesondert dargestellt. Durch die geplante Verlängerung der Karl-Ferdinand-BraunStraße und den Anschluss an die K16 wandelt sich die Rolle des hier zu betrachtenden Straßenzuges im
Straßennetz der Stadt Kerpen. Das Verkehrsaufkommen wird deutlich zunehmen, insbesondere der
Gewerbeverkehr wird die neue Anbindung an die Autobahn A4 nutzen.
Aufgrund der gestiegenen Verkehrsbedeutung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße soll die Trasse bereits auf der
Ebene des Flächennutzungsplanes dargestellt und planungsrechtlich gesichert werden.
Die FNP- Änderung dient der Bestandsicherung einer vorhandenen Gemeindestraße sowie dem Neubau
eines Teilstücks einer Gemeindestraße. Es werden ausschließlich Straßenverkehrsflächen dargestellt. Die
Planungsziele im Einzelnen:
-
-
Neuordnung und Ergänzung des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der geplanten Anschlussstelle
„Elsdorf“ an die A 4,
Schaffung einer zusätzlichen Anbindung des Gewerbegebietes Sindorf nach Westen an das
übergeordnete Hauptstraßennetz und an die Autobahn A4, Verbesserung der Erschließungsqualität im
Gewerbegebiet Sindorf, Entlastung der Anschlussstelle Kerpen,
Neubau einer ca. 270 m langen Erschließungsstraße in Verlängerung der heutigen Karl-FerdinandBraun-Straße bis zur Stadtgrenze nach Elsdorf.
Stand des Interkommunalen Bebauungsplanverfahrens
Die vom Rat der Stadt Kerpen aufzustellende 57. FNP- Änderung schafft die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Trassenverlauf auf Kerpener Stadtgebiet. Die Gemeinde Elsdorf betreibt ebenfalls
eine Änderung des Flächennutzungsplanes für das ca. 170 m lange Teilstück von der Elsdorfer
Gemeindegrenze bis zur K16 (interkommunales Bauleitplanverfahren). Die beiden Planverfahren werden in
enger Abstimmung mit der jeweiligen Nachbargemeinde durchgeführt.
Der Ausschuss für Bau und Planung des Rates der Gemeinde Elsdorf hat am 20.03.2007 einstimmig den
Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines gemeinsamen Bebauungsplanes mit der Stadt Kerpen und zur
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elsdorf gefasst, um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Anschluss der Karl-Ferdinand-Braun-Straße aus dem Gewerbegebiet Sindorf an die
K16 zu schaffen. Im Gemeindegebiet Elsdorf soll im Bebauungsplan und im Flächennutzungsplan ein ca. 170
m langer Straßenabschnitt als öffentliche Verkehrsfläche sowie die südöstlich angrenzende Restfläche als
naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche dargestellt werden.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen wird voraussichtlich am 12.06.2007 die
Aufstellung der 57. Änderung des FNP und die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 245/1. Änderung
„Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße“ beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beauftragen. Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1
und § Abs. 1 BauGB wird voraussichtlich im Juni/Juli 2007 parallel in den beiden Nachbargemeinden
durchgeführt. Beide Bauleitplanverfahren werden von einem externen Planungsbüro koordiniert. Die
geplanten Verfahren im Überblick:
Stadt Kerpen:
Gemeinde Elsdorf:
57. Änderung des FNP „Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße
BP SI 245/1. Änderung „Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße
Änderung des FNP
BP 111 Elsdorf
Anlage 3 - Erläuterung zur Planaufstellung
2.
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Lage des Plangebietes, Bestand und übergeordnete Planungen
Lage
Das ca. 1,3 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Sindorf, im Gewerbe-/Industriegebiet Geilrather
Feld. Es umfasst die Karl-Ferdinand-Braun-Straße von der Hüttenstraße bis zum Südverschwenk (ca. 600 m
Länge, Bestandsdarstellung) sowie die geplante Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße bis zur
Stadtgrenze von Kerpen (ca. 170 m Länge, Neubaustrecke). Im Norden schließen sich landwirtschaftliche
Flächen an, südlich der Trasse befindet sich das Gewerbe-/Industriegebiet Geilrather Feld (BP 245). Das
Plangebiet der aufzustellenden 57. FNP- Änderung endet an der Stadtgrenze von Kerpen.
Bestand
Die Karl-Ferdinand-Braun-Straße schließt im Osten an die Hüttenstraße/K39 an und dient heute der
Erschließung der Gewerbegrundstücke am westlichen Rand des Gewerbe-/Industriegebietes Geilrather Feld.
Die Vermarktung des Gebietes ist noch nicht abgeschlossen. Es haben sich bis heute sechs Betriebe aus
unterschiedlichen Branchen angesiedelt (Messebau, Jagd- und Schießkino, Fördertechnik, Kälte- und
Klimatechnik). Eine Halle steht leer, eine weitere Halle befindet sich im Bau. Die noch nicht vermarkteten
Flächen werden gegenwärtig als Schafweide bzw. als Ackerfläche genutzt. Im Plangebiet lassen sich zwei
Teilbereiche erkennen:
Das östliche Plangebiet (ca. 600 m Länge) beschreibt die bestehende Karl-Ferdinand-Braun-Straße von der
Hüttenstraße bis zum sog. Südverschwenk (BP 245). Hier knickt die Straße nach Süden ab und erschließt als
Sackgasse die anliegenden Gewerbegrundstücke. Der Straßenkörper besteht i.d.R. aus einer ca. 6,5 m
breiten Fahrbahn, zwei Gehwegen und einem Pflanzstreifen (dichte Unterpflanzung, Straßenbäume). Weiter
nördlich schließt sich ein Entwässerungsgraben und ein Wirtschaftsweg an. Dahinter beginnt die
landwirtschaftliche Nutzfläche.
Im westlichen Teil des Plangebietes (ca. 170 m Länge, Neubaustrecke) - d.h. westlich der Karl-FerdinandBraun-Straße bis zur Stadtgrenze Kerpen - befindet sich eine öffentliche Grünfläche (Ausgleichsmaßnahme,
Randbepflanzung, Wiese, Gehölzstreifen, Hochstand). Diese Fläche wird von den Straßenbaumaßnahmen in
Anspruch genommen. Nördlich dieser Randbepflanzung schließt sich ein Entwässerungsgraben und ein
Wirtschaftsweg (Schotter) an. Südlich der Randpflanzung werden die noch nicht vermarkteten
Gewerbeflächen gegenwärtig als Ackerland genutzt.
Das Erscheinungsbild des Standortes ist geprägt durch die Gewerbebauten, die Brachflächen (Schafweiden,
Wiesen) und die umgebenden Ackerflächen. An der K16 bereichern einzelne Gehölzgruppen und Baumreihen
die strukturarme Kulturlandschaft. In der weiteren Umgebung prägen die zusammenhängenden Waldgebiete
der Naturschutzgebiete Steinheide und Dickbusch sowie die Höhenzüge der Ville und die ehem.
Hausmülldeponie Haus Forst das Landschaftsbild.
Bestand auf Elsdorfer Gemeindegebiet
(zur Information)
Das Plangebiet der parallel betriebenen FNP- Änderung auf Elsdorfer Gemeindegebiet
ausschließlich Ackerflächen.
umfasst
Übergeordnete Planung
Im wirksamen Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als
„Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung“ (GIB) dargestellt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) ist das Plangebiet als „gewerbliche
Baufläche“ dargestellt. Die K16 auf Kerpener Stadtgebiet ist als „Straßenverkehrsfläche – Straße mit
verkehrswichtiger Bedeutung“ dargestellt. Der FNP kennzeichnet außerdem die beiden geschützten
Landschaftsbestandteile LB 49 und LB50 (s.u.). Die Freiflächen nördlich des Plangebietes sind als „Flächen
für die Landwirtschaft dargestellt. Der FNP stellt schließlich den Verlauf der Wasserschutzzone IIIB um die
Wassergewinnungsanlage Sindorf-Ahe
dar
(etwa
3 km
nordöstlich).
Eine
entsprechende
Wasserschutzgebietsverordnung liegt nicht vor. Der Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen wird parallel zur
1. Änderung des BP SI 245 geändert.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes BP 245 „Industriegebiet Geilrather Feld“
(Rechtskraft 1999). Der Bebauungsplan diente als planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung des
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Gewerbegebietes Sindorf nach Nordwesten bis an die Stadtgrenze von Kerpen. Der Bebauungsplan setzt im
Geltungsbereich der 57. FNP- Änderung Straßenverkehrsflächen und öffentliche Grünflächen fest
(Ausgleichsflächen, Randbepflanzung).
Der Landschaftsplan Nr. 3 „Bürgewälder“ sieht für die landwirtschaftlichen Flächen westlich des Plangebietes
das Entwicklungsziel 2.1 „Schaffung von naturnahen Lebensräumen im Umfeld des Tagebaus zur Sicherung
der ökologischen Funktionen“ vor. Nördlich des Plangebietes ist das Entwicklungsziel 2 „Anreicherung einer
im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden
Elementen“ dargestellt.
Entlang der K16 sollen ergänzende Baum-/Strauchpflanzungen vorgenommen (5.2.41, nach Norden, Richtung
Heppendorf) bzw. zusätzliche Gehölzgruppen und Feldgehölze angelegt werden (5.2.41, nach Süden,
Richtung Autobahn). Der Landschaftsplan sieht westlich des Plangebietes außerdem die Pflanzung von
Bäumen und Sträuchern entlang eines Feldweges südlich des Heppendorfer Sportplatzes vor (5.2-40).
Der geschützte Landschaftsbestandteil LB 2.4-49 (Gehölzstreifen im Böschungsbereich der K16 nördlich von
Geilrath) befindet sich ca. 250 m südlich des Plangebietes.
Das Naturschutzgebiet Steinheide befindet sich ca. 850 m westlich des Plangebietes. Das Waldgebiet ist Teil
des FFH- Gebietes DE-5105-301 Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide.
Übergeordnete Planungen auf Elsdorfer Gemeindegebiet
(zur Information)
Im wirksamen Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als
„Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ dargestellt. Westlich des Plangebietes ist die ungefähre Trasse der
B 477 als „Bedarfsplanmaßnahme ohne räumliche Festlegung“ abgebildet.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Elsdorf (1. Änderung, 2007) stellt im Plangebiet „Fläche für
die Landwirtschaft“ dar. Die K16 auf Elsdorfer Gemeindegebiet ist als „Straßenverkehrsfläche“ dargestellt. Der
FNP der Gemeinde Elsdorf wird parallel zu diesem Verfahren geändert.
Im Plangebiet und in der weiteren Umgebung existieren keine Bebauungspläne. Das Plangebiet liegt im
Außenbereich.
3.
Planung, zukünftige Darstellung des FNP
Die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist
beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) dargestellte:
-
„gewerblichen Baufläche“ zu ändern in
„Straßenverkehrsfläche“.
Dem Bebauungsplan liegt ein Straßenbau Vorentwurf der Arbeitsgemeinschaft Entwicklungs- und
Verkehrsplanung GmbH & Co KG – Aachen zugrunde (AGEVA). Die Planung wurde im Vorfeld mit der Stadt
Kerpen und dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt.
Auswirkungen auf die Ortslage Heppendorf (Gemeinde Elsdorf)
Die K16 verbindet das Stadtgebiet Kerpen mit dem Ortsteil Heppendorf (Gemeinde Elsdorf, ca. 1.900
Einwohner). Heppendorf liegt etwa 1.200 m nördlich des Plangebietes. Grundsätzlich kann daher zunächst
nicht ausgeschlossen werden, dass die geplante Verlängerung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße bis zur K16
und die damit einhergehenden Veränderungen im übergeordneten Straßennetz auch Auswirkungen auf die
Ortsdurchfahrt Heppendorf haben können. Zu dieser Fragestellung kann auf vorliegende Gutachten
zurückgegriffen werden:
Die Verkehrsuntersuchung zur Verlegung der A4 hat seinerzeit auch die K16 mit erfasst. Das bestehende
Verkehrsaufkommen wurde 2001 mit ca. 2.500 KFZ DTV ermittelt. Trotz der neuen Anschlussstelle und des
allgemeinen Verkehrszuwachses wird sich das Verkehrsaufkommen auf der K16 im Prognosefall (2020) auf
ca. 2.300 KFZ DTV verringern. Diese Entlastung ist maßgeblich auf den Neubau der B477n zurückzuführen,
die als Umgehungsstraße für Heppendorf wirkt. Belastungen dieser Größenordnung sind für eine Kreisstraße
vollkommen unproblematisch.
Die hier zu beurteilende Straßenbaumaßnahme wird keine schädlichen Auswirkungen auf die benachbarte
Ortslage Heppendorf haben. Für die Einwohner der südlichen Elsdorfer Ortsteile wird eine zusätzliche
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Möglichkeit eröffnet, auf kurzem Wege das Gewerbegebiet Sindorf mit seinen vielseitigen Handels- und
Dienstleistungsangeboten zu erreichen.
4.
Umweltauswirkungen
Umweltprüfung
Für die Planung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, die durch einen
landschaftspflegerischen Fachbeitrag unterstützt wird. Nach Abschluss der Grundlagensammlung kann davon
ausgegangen werden, dass keine Umweltbelange in einer Weise beeinträchtigt werden, die eine Umsetzung
des Projektes grundsätzlich in Frage stellt.
Umweltauswirkungen
Durch die Straßenbaumaßnahme wird die vorhandene, gemäß den Festsetzungen des BP 245 angelegte
Gehölzpflanzung entfernt. Der Eingriff erfolgt in eine erst wenige Jahre alte Kultur.
Die Anbindung der Karl-Ferdinand-Braun-Straße an die K16 führt im Zusammenwirken mit den anderen
Neuordnungsmaßnahmen im Bereich der zukünftigen Anschlussstelle Elsdorf zu einer deutlichen Erhöhung
des Verkehrsaufkommens im Zuge der Karl-Ferdinand-Braun-Straße. Aus der Sackgasse im Gewerbegebiet
wird eine leistungsfähige Anbindung an die Autobahn. Der Verkehrslärm und die Kfz- bedingte
Luftschadstoffbelastung werden in der unmittelbaren Umgebung der Straßenräume zunehmen. Von dieser
Entwicklung sind allerdings in erster Linie gewerbliche Anlieger betroffen.
Umweltauswirkungen auf dem Gemeindegebiet Elsdorf
(zur Information)
Auf Elsdorfer Gemeindegebiet werden hauptsächlich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen und in
geringem Umfang auch begrünte Böschungen entlang der K16 in Anspruch genommen. Der erhaltenswerte
Baumbestand entlang der K16 wird durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Die zusätzliche Versiegelung betrifft in erster Linie fruchtbare, weit verbreitete Böden. Die ökologische
Wertigkeit der Flächen ist durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie durch die Störeinflüsse der
angrenzenden Verkehrsanlagen eingeschränkt.
5.
Umsetzung der Planung, Kosten für die Stadt Kerpen
Die Planung wird von der RWE Power AG in enger Abstimmung mit der Stadt Kerpen und den einschlägigen
Behörden und Fachdienststellen betrieben.
Eine Bodenordnung nach BauGB ist nicht erforderlich.
Für die Stadt Kerpen entstehen keine Kosten.
Kerpen im Mai 2007
K.H. Mayer
Amtsleiter