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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Lechnich-Nord, Kölner Ring 161)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
13.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Lechnich-Nord, Kölner Ring 161)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 463/2006 Az.: 51 13-17/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: -102Datum: 29.05.2006 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 13.06.2006 Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Lechnich-Nord, Kölner Ring 161 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen im Budget Personal zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.05.2006 Beschlussentwurf: Unter Verzicht auf die Vorberatung im Jugendhilfeausschuss wird der Bürgermeister ermächtigt, als Ausnahme vom Einstellungsstop ab dem 01.08.2006 befristet bis zum 30.06.2008 ein/e Kinderpfleger/in mit einer wöchentlichen Arbeitzeit von 38,5 Std. einzustellen. Begründung: Im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung wurde zur Versorgung der Kindergartenkinder im Stadtteil E.-Lechenich ab dem 01.08.06 die Umwandlung der Hortgruppe in eine Kindertagesstättengruppe beschlossen. Das Personalbudget der Kindertagesstättengruppe sieht im Gegensatz zum Hort neben der Gruppenleitung/Erzieher/in nur noch den Einsatz einer/s Kinderpflegerin/s vor. Der Arbeitsvertrag der zweiten Fachkraft/Erzieherin endet zum 31.07.06. Ab dem 01.08.06 ist die Nachbesetzung der Kinderpflegestelle erforderlich, da ansonsten die personelle Voraussetzung für die Kindertagesstättengrupppe nicht gegeben ist. Die Befristung ist an eine beurlaubte unbefristet beschäftigte Mitarbeiterin gekoppelt. In Vertretung (Erner)