Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 108/2007
Az.: 61.20-20 / 4. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.02.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
08.03.2007
Rat
27.03.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 04, E. - Gymnich, Naturparkzentrum (Gymnicher
Mühle)
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise,
II. Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.02.2007
Beschlussentwurf:
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) der Flächennutzungsplan-Änderung 04,
E. – Gymnich, Naturparkzentrum (Gymnicher Mühle) vorgebrachten Anregungen und Hinweise
wird wie folgt entschieden:
I.1.
RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln
Die Anregung, in den textlichen Festsetzungen einen Hinweis bezüglich der Baugrund- und
Grundwasserverhältnisse aufzunehmen, kann im Flächennutzungsplanverfahren nicht berücksichtigt werden .
I.2
Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Euskirchen, Postfach 120161, 53874
Euskirchen
Die Aussage, das bisher keine Angaben zur Anbindung des Naturparkzentrums an das überörtliche Straßennetz getroffen wurden, ist nicht zutreffend. In der Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung und zum Bebauungsplan Nr. 155 sind entsprechende Aussagen über die Anbindung des geplanten Naturschutzzentrums an das überörtliche Straßennetz (L 162) enthalten.
Der Anregung, entsprechende Angaben zum Verkehrsaufkommen zu machen, kann derzeit nicht
entsprochen werden, da Aussagen hierzu insbesondere von dem Fortschritt / -gang der Realisierung des Naturparkzentrums und des Naturschutzprojektes entlang der Erft nördlich der Gymni-
cher Mühle sowie von der noch nicht einschätzbaren Besucherfrequenz abhängig sind. Ob ein
Ausbau bzw. eine Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Straße „Gymnicher Mühle“ in die
L 162 ist somit im weiteren Vollzug der beiden Projekte bzw. im parallel geführten Bebauungsplanverfahren zu prüfen.
Der Hinweis, bezüglich der Kostenfrage bei einem Ausbau des Einmündungsbereiches der Straße
„Gymnicher Mühle“ an in die L 162 und der Auflagen im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis
wird zur Kenntnis genommen und im Falle eines Ausbaubedarfs mit den unmittelbar von der Maßnahme Betroffenen (Stadt Erftstadt, Mühlenverband Rhein-Erft-Rur e.V. und Landesbetrieb Straßenbau NRW) im Bebauungsplanverfahren abgestimmt.
Der Hinweis, dass der im Südwesten des Plangebietes geplante Parkplatz, der eine bauliche Anlage darstellt, innerhalb der nach Fernstraßengesetz gelegene 40m Anbauverbotszone zur BAB
61 liegt, ist nicht zutreffend. Der Abstand zwischen dem äußeren östlichen Fahrbahnrand und der
westlichen Grenze des geplanten Parkplatzes beträgt mindesten 65 m.
Die Straßen NRW, Niederlassung Krefeld, Hansastraße 2, 47799 Krefeld wurden am Verfahren
beteiligt (siehe auch I.3).
I.3
Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Krefeld, Postfach 101352, 47713 Krefeld
Die Hinweise,
- dass der Ausbau der A 61 vom AK Kerpen bis zum AD Erfttal im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Maßnahmen des weiteren Bedarfs enthalten ist,
- Entschädigungsansprüche, die sich durch das Vorhandensein oder den Betrieb auf der Autobahn
ergeben (Geräuschs-, Geruchs- oder Staubelästigungen), nicht geltend gemacht werden können
und
- Werbeanlagen mit Wirkung zur Autobahn unerwünscht sind,
werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Planrealisierung beachtet.
Der Hinweis bezüglich der Kompensationsflächen ist nicht zutreffend, da außerhalb des Plangebietes Ausgleichsmaßnahmen aufgrund des parallel im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 155 nicht vorgesehen sind.
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie i.V. m. §§7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) in
der zuletzt gültigen Fassung wird die Flächennutzungsplan-Änderung 04, E. – Gymnich, Naturparkzentrum (Gymnicher Mühle) einschließlich Begründung beschlossen.
Begründung:
Zu I.1
In der FNP-Änderung wurde auf eine Kennzeichnung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse
als „Fläche, bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind“ verzichtet, da
auch der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt keine Kennzeichnungen enthält. Im
wirksamen FNP ist wegen der Vielzahl (Umfang) der im Stadtgebiet vorhandenen Aueflächen und
Bereiche, für die humose Böden ausgewiesen sind, mit Rücksicht auf die Lesbarkeit des Planes
eine Kennzeichnung unterblieben. Stattdessen sind diese Bereiche in einer Erläuterungskarte die
Bestandteil des Erläuterungsberichtes des wirksamen FNP ist, dargestellt. Im Sinne der Plansystematik wurde auch in dieser Änderung auf eine Kennzeichnung verzichtet, zumal im parallel zum
FNP-Änderungverfahren durchgeführten Bebauungsplanverfahren (BP Nr. 155) die Baugrund- und
Grundwasserverhältnisse durch entsprechende zeichnerische Kennzeichnung und einen textlichen
Hinweis berücksichtigt sind.
-2-
Zu II.:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 19.12.2006 die Einleitung der Flächennutzungsplan-Änderung
04, E. – Gymnich, Naturparkzentrum (Gymnicher Mühle) beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgten in
der Zeit vom 09.05.2006 bis 06.06.2006 bzw. 06.11.2006 bis 13.11.2006. Die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom
18.01.2007 bis einschließlich 17.02.2007 statt.
Die Anpassungsbestätigung gem. § 32 Landesplanungsgesetz (Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung) ist in Aussicht gestellt und formell beantragt.
Die Flächennutzungsplan-Änderung 04, E. – Gymnich, Naturparkzentrum (Gymnicher Mühle) einschließlich der Begründung kann nunmehr beschlossen werden.
(Bösche)
Anlagen
• Anlageplan
• Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
-3-