Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
171 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
%uV 91/2007, Bebauungsplan Nr. 55B, E.-Köttingen, Am Giezenbach;
I.
Aufstellungsbeschluss
11.
Anlo
Offenlegungsbeschluss
Die V 91/2007 ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am
08.03.2007 auf Antrag des Ortsvorstehers von E.-Köttingen mit der Maßgabe, eine
Ortsbesichtigung durchzuführen, abgesetzt worden. Die Ortsbesichtigung sollte zur
Klärung von Beschwerden der Anwohner (Hubert-Rüttger-Str. 43 - 49) über die
Lärmbelastung durch die Nutzung des benachbarten Gewerbegrundstücks
(Tiefbauunternehmen) durchgeführt werden.
Diese Ortsbesichtigung hat am 05.06.2007 im Rahmen einer Ausschusssitzung
stattgefunden; es wurde seinerzeit vereinbart, gemeinsam mit den Beteiligten eine
einvernehmliche Regelung, insbesondere bzgl. der Betriebszeiten (Lärmbelastung in
den Morgenstunden) und der Nutzung des zum Betriebsgrundstück gehörenden und
unmittelbar an die Wohnbebauung angrenzenden Grundstückes, zu finden.
Zwischenzeitlich
hat
der
Ortsvorsteher
auf
der
Grundlage
eines
Kompromissvorschlages eine Befragung der Anwohner durchgeführt (s. Anlage).
Dieser Vorschlag beinhaltete eine ausschließliche Nutzung des unmittelbar an die
Wohnbebauung
angrenzenden
Grundstückes
als Mitarbeiter-Parkplatz
bei
gleichzeitiger Errichtung einer bepflanzten Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3,00
m. Die Lkws des Gewerbebetriebs sollten dann neben dem Verwaltungsgebäude
stationiert werden.
Dieser Vorschlag wurde jedoch von den Anwohne.abgelehnt und gleichzeitig der
Wunsch geäußert, den derzeitigen Zustand (Gartenland) beizubehalten.
Aufgrund dieses Ergebnisses erscheint eine einvernehmliche private Regelung
ausgeschlossen, sodass nunmehr zu entscheiden ist, ob das eingeleitete
Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden soll.
Im Bebauungsplanentwurf ist der betreffende Bereich zwischen der Wohnbebauung
an der Hubert-Rüttger-Straße und dem Gewerbegebiet an der Straße Am
Giezenbach als Mischgebiet mit einer überbaubaren Grundstücksfläche festgesetzt.
Das Mischgebiet soll zwischen den baulichen Nutzungsarten Wohnen und Gewerbe
als "Pufferzone" einerseits den Belangen des Wohnens und andererseits den
gewerblichen Belangen Rechnung tragen; nach § 6 Baunutzungsverordnung dienen
Mischgebiete gleichermaßen
dem Wohnen und der Unterbringung von
Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Mit dieser Zielsetzung bildet der Bebauungsplan Nr. 55B in der vorhandenen
Gemengelage und an der "Nahtstelle" zwischen Wohnen und Gewerbe die öffentlich
rechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung dieses Bereichs.
Die künftige Lärmbelastung orientiert sich danach unter dem Gebot der
gegenseitigen
Rücksichtnahme
grundsätzlich
an
den
Vorgaben
des
Bebauungsplanes (TA-Lärm).
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Begründung zu V 91/2007 hingewiesen.
zu
Altred Zimmermann
- Ortsvorsteher -
50374 Erftstadt Köttingen
Peter May Str. 68
Tel.: 02235/697920
Herrn
Bürgermeister
Ernst Dieter Bösche
Rathaus
50374 Erftstadt
Erftstadt, 06.12.2007
Sehr geehrter Herr BürgermeIster Bösche,
als Anlage füge ich das Ergebnis bzw. den Rücklauf einer Befragung der Anwohner im
Bereich Hubert Rüttger Str. bzw. unmittelbarer Nachbarschaft der Fa. Canönde bei.
Die Befragten sind durchweg gegen eine Erweiterung der Firma in Richtung Wohnbebauung
Hubert Rüttger Str. Es gibt massive Beschwerden bzg. des Lärms in den Morgenstunden.
Die Anwohner beklagen sich auch massiv darüber das trotz Beschwerden und Hilfegesuche
an die verschiedenen Ämter der Stadtverwaltung bisher keinerlei Reaktion erfolgt sei.
Wir müssen hier dringend zu einer vernünftigen Regelung kommen.
Mit freundlichen Grüßen
{HI / ß~fI1(&..,
A~~r~immermann
(
div. Anlagen
-------.---
Befragung Anwohner Hubert-Rüttger-Str. und Am Giezenbach
Erweiterung Grundstück Firma Canönde
Abgegebene Befragungen:
Anzahl der Personen:
39
98
Alle stimmten gegen eine Erweiterung der Firma Canönde.
Also mit NEIN.
Punkt Bemerkune:en:
Bei fast allen abgegebenen Befragungen sind die Anwohner mit der jetzigen
Situation schon sehr unzufrieden.
.
Weil der Krach und Lärm am frühen Morgen, ab 6:00 Uhr, schon eine große
Belästigung darstellt.
Geregelte und spätere Anfangszeiten und das Beladen der LKW' s am
Nachmittag könnten hier für Abhilfe schaffen.
Stand 23.11.2007
Alfred Zimmermann
-Ortsvorsteher-
50374 Erftstadt - K6ttingen
Peter May Str. 68
Tel.: 697920
An die Bewohner der
Hubert Rüttger Strasse
Erftstadt, 30.10.2007
Sehr geehrte Damen und Herrn,
Bei einer Zusammenkunft von Bewohnern der Hubert Rüttger Strasse mit Herrn Canönde
über die Verwendung des von Ihm erworbenen Grundstücks unmittelbar neben den
Wohnungen des Gem. Bauverein wurde von Herrn Cancönde folgender
Kompromissvorschlag unterbreitet:
Das erworbenen
Grundstück
wird von der Firma Canönde ausschließlich
als PKW Parklplatz
für Mitarbeiter genutzt. Es wird eine Lärmschutzmauer von ca. 3 mtr. Höhe gebaut die
durch Bepflanzung in Richtung Wohnbebauung verschönert wird. Die Lkw's der Fa.
Canönde sollen dann auf den jetzigen Pkw Parkplätzen neben dem Verwaltungsgebäude
stationiert werden.
I
Wir möchten nun ein Meinungsbild der Bewohner einholen und bitten Sie um Beantwortung
folgender Fragen:
Ich bin mit dem Vorschlag einverstanden.
Ja
Nein
Ich möchte, das der derzeitige Zustand ( Gartenland ) beibehalten wird.
( Zutreffendes bitte ankreuzen. )
Ich habe einen anderen Vorschlag.
ja
nein
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Name:
Hausnr
Personenanzahl im Haushalt ......
Bitte geben Sie Ihre Antwort bis spätestens 19.11.2007 entweder bei Heinz Wirbitzki
Hubert Rüttger Str. 47 oder Alfred Zimmermann Peter May Str. 68 ab. Einfach in den
Briefkasten stecken. Anonyme Antworten können nicht gewertet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Zimmermann
-Ortsvorsteher-