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Beschlussvorlage (Anlage 3)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
171 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage 3) Beschlussvorlage (Anlage 3) Beschlussvorlage (Anlage 3) Beschlussvorlage (Anlage 3)

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Inhalt der Datei

Anlage %uV 91/2007, Bebauungsplan Nr. 55B, E.-Köttingen, Am Giezenbach; I. Aufstellungsbeschluss 11. Anlo Offenlegungsbeschluss Die V 91/2007 ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 08.03.2007 auf Antrag des Ortsvorstehers von E.-Köttingen mit der Maßgabe, eine Ortsbesichtigung durchzuführen, abgesetzt worden. Die Ortsbesichtigung sollte zur Klärung von Beschwerden der Anwohner (Hubert-Rüttger-Str. 43 - 49) über die Lärmbelastung durch die Nutzung des benachbarten Gewerbegrundstücks (Tiefbauunternehmen) durchgeführt werden. Diese Ortsbesichtigung hat am 05.06.2007 im Rahmen einer Ausschusssitzung stattgefunden; es wurde seinerzeit vereinbart, gemeinsam mit den Beteiligten eine einvernehmliche Regelung, insbesondere bzgl. der Betriebszeiten (Lärmbelastung in den Morgenstunden) und der Nutzung des zum Betriebsgrundstück gehörenden und unmittelbar an die Wohnbebauung angrenzenden Grundstückes, zu finden. Zwischenzeitlich hat der Ortsvorsteher auf der Grundlage eines Kompromissvorschlages eine Befragung der Anwohner durchgeführt (s. Anlage). Dieser Vorschlag beinhaltete eine ausschließliche Nutzung des unmittelbar an die Wohnbebauung angrenzenden Grundstückes als Mitarbeiter-Parkplatz bei gleichzeitiger Errichtung einer bepflanzten Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3,00 m. Die Lkws des Gewerbebetriebs sollten dann neben dem Verwaltungsgebäude stationiert werden. Dieser Vorschlag wurde jedoch von den Anwohne.abgelehnt und gleichzeitig der Wunsch geäußert, den derzeitigen Zustand (Gartenland) beizubehalten. Aufgrund dieses Ergebnisses erscheint eine einvernehmliche private Regelung ausgeschlossen, sodass nunmehr zu entscheiden ist, ob das eingeleitete Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden soll. Im Bebauungsplanentwurf ist der betreffende Bereich zwischen der Wohnbebauung an der Hubert-Rüttger-Straße und dem Gewerbegebiet an der Straße Am Giezenbach als Mischgebiet mit einer überbaubaren Grundstücksfläche festgesetzt. Das Mischgebiet soll zwischen den baulichen Nutzungsarten Wohnen und Gewerbe als "Pufferzone" einerseits den Belangen des Wohnens und andererseits den gewerblichen Belangen Rechnung tragen; nach § 6 Baunutzungsverordnung dienen Mischgebiete gleichermaßen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Mit dieser Zielsetzung bildet der Bebauungsplan Nr. 55B in der vorhandenen Gemengelage und an der "Nahtstelle" zwischen Wohnen und Gewerbe die öffentlich rechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung dieses Bereichs. Die künftige Lärmbelastung orientiert sich danach unter dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme grundsätzlich an den Vorgaben des Bebauungsplanes (TA-Lärm). In diesem Zusammenhang wird auch auf die Begründung zu V 91/2007 hingewiesen. zu Altred Zimmermann - Ortsvorsteher - 50374 Erftstadt Köttingen Peter May Str. 68 Tel.: 02235/697920 Herrn Bürgermeister Ernst Dieter Bösche Rathaus 50374 Erftstadt Erftstadt, 06.12.2007 Sehr geehrter Herr BürgermeIster Bösche, als Anlage füge ich das Ergebnis bzw. den Rücklauf einer Befragung der Anwohner im Bereich Hubert Rüttger Str. bzw. unmittelbarer Nachbarschaft der Fa. Canönde bei. Die Befragten sind durchweg gegen eine Erweiterung der Firma in Richtung Wohnbebauung Hubert Rüttger Str. Es gibt massive Beschwerden bzg. des Lärms in den Morgenstunden. Die Anwohner beklagen sich auch massiv darüber das trotz Beschwerden und Hilfegesuche an die verschiedenen Ämter der Stadtverwaltung bisher keinerlei Reaktion erfolgt sei. Wir müssen hier dringend zu einer vernünftigen Regelung kommen. Mit freundlichen Grüßen {HI / ß~fI1(&.., A~~r~immermann ( div. Anlagen -------.--- Befragung Anwohner Hubert-Rüttger-Str. und Am Giezenbach Erweiterung Grundstück Firma Canönde Abgegebene Befragungen: Anzahl der Personen: 39 98 Alle stimmten gegen eine Erweiterung der Firma Canönde. Also mit NEIN. Punkt Bemerkune:en: Bei fast allen abgegebenen Befragungen sind die Anwohner mit der jetzigen Situation schon sehr unzufrieden. . Weil der Krach und Lärm am frühen Morgen, ab 6:00 Uhr, schon eine große Belästigung darstellt. Geregelte und spätere Anfangszeiten und das Beladen der LKW' s am Nachmittag könnten hier für Abhilfe schaffen. Stand 23.11.2007 Alfred Zimmermann -Ortsvorsteher- 50374 Erftstadt - K6ttingen Peter May Str. 68 Tel.: 697920 An die Bewohner der Hubert Rüttger Strasse Erftstadt, 30.10.2007 Sehr geehrte Damen und Herrn, Bei einer Zusammenkunft von Bewohnern der Hubert Rüttger Strasse mit Herrn Canönde über die Verwendung des von Ihm erworbenen Grundstücks unmittelbar neben den Wohnungen des Gem. Bauverein wurde von Herrn Cancönde folgender Kompromissvorschlag unterbreitet: Das erworbenen Grundstück wird von der Firma Canönde ausschließlich als PKW Parklplatz für Mitarbeiter genutzt. Es wird eine Lärmschutzmauer von ca. 3 mtr. Höhe gebaut die durch Bepflanzung in Richtung Wohnbebauung verschönert wird. Die Lkw's der Fa. Canönde sollen dann auf den jetzigen Pkw Parkplätzen neben dem Verwaltungsgebäude stationiert werden. I Wir möchten nun ein Meinungsbild der Bewohner einholen und bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen: Ich bin mit dem Vorschlag einverstanden. Ja Nein Ich möchte, das der derzeitige Zustand ( Gartenland ) beibehalten wird. ( Zutreffendes bitte ankreuzen. ) Ich habe einen anderen Vorschlag. ja nein ------------------------------------------------------------------------- -----------------------------------------------------------------------------------------------.--------------------------- Name: Hausnr Personenanzahl im Haushalt ...... Bitte geben Sie Ihre Antwort bis spätestens 19.11.2007 entweder bei Heinz Wirbitzki Hubert Rüttger Str. 47 oder Alfred Zimmermann Peter May Str. 68 ab. Einfach in den Briefkasten stecken. Anonyme Antworten können nicht gewertet werden. Mit freundlichen Grüßen Alfred Zimmermann -Ortsvorsteher-