Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4
zu V 91/2007, Bebauungsplan Nr. 55B, E.-Köttingen, Am Giezenbach;
I.
Aufstellungsbeschluss
II.
Offenlegungsbeschluss
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 11.03.2008 ist die V 91/2007 in den
Rat vertagt worden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die im Zusammenhang mit
der Übertragung des städtischen Grundstücks an ein ansässiges Gewerbeunternehmen
vertraglich geregelten Nutzungs,- Bebauungs- und Rücktrittsmodalitäten darzustellen.
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft hat am 14.06.2006 das Grundstück: Gemarkung
Liblar, Flur 6, Flurstück 275, groß 1.093 qm, veräußert.
Dem Erwerber wurde ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Gem. V. des Notarvertrages wurde
festgehalten, dass die Stadt Erftstadt die Änderung des den Kaufgrundbesitz betreffenden
Bebauungsplanes in der Form beabsichtigt, dass der Kaufgrundbesitz nach den
Festsetzungen des geänderten Bebauungsplanes als sog. gemischte Baufläche
(Mischgebiet) ausgewiesen wird.
Dem Erwerber wurde eine Rücktrittsrecht eingeräumt, wenn die Änderung des
Bebauungsplanes nicht bis zum 30.06.2007 rechtkräftig wird.
Diese Frist ist zwischen den Vertragsbeteiligten bis zum 30.06.2008 verlängert worden.
Sollte die Änderung des Bebauungsplanes nicht bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen, ist der o.g.
Kaufpreis innerhalb von vier Wochen nach Ausübung des Rücktrittsrechtes an den Erwerber
zurückzuzahlen.
(Bösche)