Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 111/2007
Az.: 20 25-01
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 27.02.2007
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
20.03.2007
Rat
27.03.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Haushaltsrechnung 2006
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
entfällt
Erftstadt, den 27.02.2007
Beschlussentwurf:
1.
2.
3.
Der Rat nimmt das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2006 der Stadt Erftstadt zur
Kenntnis.
Das Rechnungsprüfungsamt wird gem. § 103 GO NW mit der Prüfung der
Haushaltsrechnung beauftragt.
Die Haushaltsrechnung wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Begründung:
Der Bürgermeister hat die Haushaltsrechnung gem. § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NW bis zum 31.03.
des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Nach vorheriger Prüfung der Rechnung durch
das Rechnungsprüfungsamt wird der Schlussbericht im Rechnungsprüfungsausschuss beraten
und dem Rat zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Entlastung des
Bürgermeisters zugeleitet.
(Bösche)
Anlage: Rechenschaftsbericht 2006