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Beschlussvorlage (Verzicht auf die weitere Erschließung des Gewerbegebietes in E.-Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Verzicht auf die weitere Erschließung des Gewerbegebietes in E.-Erp) Beschlussvorlage (Verzicht auf die weitere Erschließung des Gewerbegebietes in E.-Erp)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 443/2008 Az.: 082 Amt: - 082 BeschlAusf.: - 61 Datum: 26.08.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin Bemerkungen 17.09.2008 23.09.2008 Verzicht auf die weitere Erschließung des Gewerbegebietes in E.-Erp Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt und des Eigenbetriebes Straßen auf der Ausgabenseite. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.08.2008 Beschlussentwurf: Auf einen weiteren Ausbau des Gewerbegebietes in E.-Erp wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 38 der Stadt Erftstadt vorzubereiten. Begründung: Der seit 1993 rechtskräftige Bebauungsplan-Nr. 38 hat die Zielsetzung, entsprechend den städtebaulichen Entwicklungszielen im Stadtteil Erp, eine geordnete bauliche Entwicklung im östlichen Ortsrandbereich zu entwickeln. Neben Flächen für die Errichtung von Wohngebäuden (Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“) enthält der Bebauungsplan ebenfalls die Festsetzung eines zonierten Gewerbegebietes für die Ansiedlung bzw. Aussiedlung ortsansässiger Handwerksund Gewerbebetriebe. Während das Wohnbaugebiet, welches im Jahre 1999 planungsrechtlich noch einmal um mehrere Parzellen erweitert wurde, zwischenzeitlich komplett umgesetzt wurde, ist der Bereich des Gewerbegebietes weiterhin noch nicht erschlossen, lediglich ein Mobilfunkmast wurde nahe der vorhandenen Kleinkläranlage in diesem Bereich errichtet. Dies beruht im wesentlichen darauf, dass sich über längere Zeit hinweg die Nachfrage von ansiedlungswilligen Firmen in Grenzen hielt. Von den insgesamt drei gewerblichen Grundstücksinteressenten, wird sich einer im Gewerbegebiet Gymnich ansiedeln, ein weiterer fand in Zülpich einen neuen Standort und beim dritten ist es stets fraglich gewesen, ob er seinen derzeit vorhandenen auswärtigen Standort überhaupt aufgeben würde. Diese Zurückhaltung ist u.a. durch den zu erwartenden Grundstückspreis erklärbar, zumal die im Bebauungsplan vorgesehene Erschließungsstraße nur einseitig an den Gewerbeflächen angebunden ist, weil sich dort im nördlichen Bereich ein unter Landschaftsschutz stehendes Wäldchen befindet. Die zwischenzeitlichen Bemühungen der Verwaltung, in diesem Bereich den Landschaftsschutz aufzuheben, so dass weitere Gewerbeflächen entstehen und damit – umgerechnet auf die einzelnen Grundstücksflächen - eine kostengünstigere Erschließung möglich wäre, sind erfolglos geblieben. Als weiteres Problem kristallisierte sich bei den ansiedlungswilligen Betrieben heraus, dass aufgrund der vorgegebenen Zonierung des Gebietes mit unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet eine Ansiedlung dieser Firmen sehr fraglich wäre bzw. nicht genehmigungsfähig ist. Aufgrund der dargestellten Sachlage halte ich es für nicht mehr vertretbar, an dem angestrebten Ziel der Errichtung eines Gewerbegebietes im Bereich des Bebauungsplanes-Nr. 38 festzuhalten. Ich schlage daher eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes dergestalt vor, dass eine Erschließung des Gebietes aufgegeben wird und lediglich für die zwischen Kläranlage und der Luxemburger Straße befindliche Fläche weiterhin die Festsetzung als Gewerbegebiet gelten soll. Diese Fläche wird im übrigen derzeit für das geplante Dorfgemeinschaftshaus vorgehalten. Durch die unmittelbare Anbindung an die Luxemburger Straße wären für dieses Grundstück keine weiteren Erschließungsmaßnahmen notwendig. Demgegenüber sollten die gewerblichen Flächen zwischen Kläranlage und dem Lärmschutzwall entlang der B 265 im Rahmen des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens komplett in Ausgleichsflächen zugunsten des städtischen Ökokontos umgewandelt und mit Anpflanzungen versehen werden. (Bösche) -2-