Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 443/2008
Az.: 082
Amt: - 082 BeschlAusf.: - 61 Datum: 26.08.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
17.09.2008
23.09.2008
Verzicht auf die weitere Erschließung des Gewerbegebietes in E.-Erp
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt und des Eigenbetriebes Straßen auf der
Ausgabenseite.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.08.2008
Beschlussentwurf:
Auf einen weiteren Ausbau des Gewerbegebietes in E.-Erp wird verzichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 38 der
Stadt Erftstadt vorzubereiten.
Begründung:
Der seit 1993 rechtskräftige Bebauungsplan-Nr. 38 hat die Zielsetzung, entsprechend den
städtebaulichen Entwicklungszielen im Stadtteil Erp, eine geordnete bauliche Entwicklung im
östlichen Ortsrandbereich zu entwickeln. Neben Flächen für die Errichtung von Wohngebäuden
(Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“) enthält der Bebauungsplan ebenfalls die Festsetzung
eines zonierten Gewerbegebietes für die Ansiedlung bzw. Aussiedlung ortsansässiger Handwerksund Gewerbebetriebe.
Während das Wohnbaugebiet, welches im Jahre 1999 planungsrechtlich noch einmal um mehrere
Parzellen erweitert wurde, zwischenzeitlich komplett umgesetzt wurde, ist der Bereich des
Gewerbegebietes weiterhin noch nicht erschlossen, lediglich ein Mobilfunkmast wurde nahe der
vorhandenen Kleinkläranlage in diesem Bereich errichtet.
Dies beruht im wesentlichen darauf, dass sich über längere Zeit hinweg die Nachfrage von
ansiedlungswilligen Firmen in Grenzen hielt. Von den insgesamt drei gewerblichen
Grundstücksinteressenten, wird sich einer im Gewerbegebiet Gymnich ansiedeln, ein weiterer fand
in Zülpich einen neuen Standort und beim dritten ist es stets fraglich gewesen, ob er seinen derzeit
vorhandenen auswärtigen Standort überhaupt aufgeben würde.
Diese Zurückhaltung ist u.a. durch den zu erwartenden Grundstückspreis erklärbar, zumal die im
Bebauungsplan vorgesehene Erschließungsstraße nur einseitig an den Gewerbeflächen
angebunden ist, weil sich dort im nördlichen Bereich ein unter Landschaftsschutz stehendes
Wäldchen befindet.
Die zwischenzeitlichen Bemühungen der Verwaltung, in diesem Bereich den Landschaftsschutz
aufzuheben, so dass weitere Gewerbeflächen entstehen und damit – umgerechnet auf die
einzelnen Grundstücksflächen - eine kostengünstigere Erschließung möglich wäre, sind erfolglos
geblieben.
Als weiteres Problem kristallisierte sich bei den ansiedlungswilligen Betrieben heraus, dass
aufgrund der vorgegebenen Zonierung des Gebietes mit unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet eine
Ansiedlung dieser Firmen sehr fraglich wäre bzw. nicht genehmigungsfähig ist.
Aufgrund der dargestellten Sachlage halte ich es für nicht mehr vertretbar, an dem angestrebten
Ziel der Errichtung eines Gewerbegebietes im Bereich des Bebauungsplanes-Nr. 38 festzuhalten.
Ich schlage daher eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes dergestalt vor, dass eine
Erschließung des Gebietes aufgegeben wird und lediglich für die zwischen Kläranlage und der
Luxemburger Straße befindliche Fläche weiterhin die Festsetzung als Gewerbegebiet gelten soll.
Diese Fläche wird im übrigen derzeit für das geplante Dorfgemeinschaftshaus vorgehalten.
Durch die unmittelbare Anbindung an die Luxemburger Straße wären für dieses Grundstück keine
weiteren Erschließungsmaßnahmen notwendig.
Demgegenüber sollten die gewerblichen Flächen zwischen Kläranlage und dem Lärmschutzwall
entlang der B 265 im Rahmen des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens komplett in
Ausgleichsflächen zugunsten des städtischen Ökokontos umgewandelt und mit Anpflanzungen
versehen werden.
(Bösche)
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