Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 85/2007
Az.: -51-Bt
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 06.02.2007
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
28.02.2007
Bemerkungen
Beitragsermäßigung für Geschwister in der OGATA
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.02.2007
Beschlussentwurf:
Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Auf Antrag des Vorsitzenden, StV Ockenfels, beschloss der JHA in seiner Sitzung am 22.11.2006:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen einer Änderung der OGATA-Satzung
darzustellen, wonach Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte besuchen, vom
Beitrag befreit werden (Analogie zum Hortbeitrag). Dabei soll die Verwaltung auch über
Regelungen in benachbarten Kommunen berichten.
Würde die Geschwisterregelung bei OGATA-Nutzern, wie immer noch im Hortbereich gültig,
eingeführt, entstünden bei der jetzigen OGATA-Beitragshöchstgrenze Mindereinnahmen in Höhe
von ca. 43.000 € (bei in 2007 veranschlagten 1.350.000 € im Kita- und 292.000 € im OGATABereich). Der Höchstbeitrag in der OGATA beträgt zur Zeit 100 €. Die meisten anderen Städte
haben ihn an die geänderte Erlasslage des Landes angepasst und nehmen als Höchstbeitrag 150
€.
Der Kreis erhebt für die Kommunen Bedburg und Elsdorf die Kitabeiträge. Geschwisterkinder
sind beitragsfrei. In Bedburg wird der OGATA-Beitrag unabhängig vom Kitabeitrag erhoben. Eine
Ermäßigung des OGATA-Beitrags ab dem 2. Kind wird erst dann gewährt, wenn das Einkommen
unter 36.813 € liegt. Das 2. Kind zahlt dann 50 %, ab dem 3. Kind 25 %. Elsdorf hat keine OGATA.
In Bergheim wird zahlt das zweite Kind, egal ob in der Kita oder in der OGATA, 50 %; jedes
weitere 25 %.
In Brühl gilt die alte GTK-Geschwisterregelung (nur ein Kind zahlt). Die OGATA ist davon
ausgenommen.
Frechen ermäßigt dem zweiten Kind in der OGATA den Beitrag um 50 %.
In Kerpen wird bei mehreren Kindern in der Kita oder in Tagespflege nur ein Beitrag erhoben, der
höchste. In der OGATA zahlt das zweite OGATA-Kind 50 %. Nutzen mehrere Kinder die Kita,
Tagespflege oder die OGATA, zahlt das OGATA-Kind 50 %.
In Pulheim gilt für Kita, OGATA und Tagespflege eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 50 %
für das zweite Kind. Ab dem dritten Kind wird kein Beitrag erhoben.
Wesseling erhebt für Geschwister nur einen Beitrag über alle Betreuungsarten hinweg (U3, Kita,
OGATA), und zwar den jeweils höchsten.
In Erftstadt wird bei mehreren Kindern in der Kita , im Hort oder in der Tagespflege nur ein Beitrag
erhoben, der höchste. Der OGATA-Beitrag wird zusätzlich erhoben. Das zweite Kind zahlt 50 %,
das dritte 25 %, das vierte ist frei.
I.V.
(Erner)
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