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Beschlussvorlage (Beitragsermäßigung für Geschwister in der OGATA)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Beitragsermäßigung für Geschwister in der OGATA) Beschlussvorlage (Beitragsermäßigung für Geschwister in der OGATA)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 85/2007 Az.: -51-Bt Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 06.02.2007 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 28.02.2007 Bemerkungen Beitragsermäßigung für Geschwister in der OGATA Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.02.2007 Beschlussentwurf: Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Auf Antrag des Vorsitzenden, StV Ockenfels, beschloss der JHA in seiner Sitzung am 22.11.2006: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen einer Änderung der OGATA-Satzung darzustellen, wonach Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte besuchen, vom Beitrag befreit werden (Analogie zum Hortbeitrag). Dabei soll die Verwaltung auch über Regelungen in benachbarten Kommunen berichten. Würde die Geschwisterregelung bei OGATA-Nutzern, wie immer noch im Hortbereich gültig, eingeführt, entstünden bei der jetzigen OGATA-Beitragshöchstgrenze Mindereinnahmen in Höhe von ca. 43.000 € (bei in 2007 veranschlagten 1.350.000 € im Kita- und 292.000 € im OGATABereich). Der Höchstbeitrag in der OGATA beträgt zur Zeit 100 €. Die meisten anderen Städte haben ihn an die geänderte Erlasslage des Landes angepasst und nehmen als Höchstbeitrag 150 €. Der Kreis erhebt für die Kommunen Bedburg und Elsdorf die Kitabeiträge. Geschwisterkinder sind beitragsfrei. In Bedburg wird der OGATA-Beitrag unabhängig vom Kitabeitrag erhoben. Eine Ermäßigung des OGATA-Beitrags ab dem 2. Kind wird erst dann gewährt, wenn das Einkommen unter 36.813 € liegt. Das 2. Kind zahlt dann 50 %, ab dem 3. Kind 25 %. Elsdorf hat keine OGATA. In Bergheim wird zahlt das zweite Kind, egal ob in der Kita oder in der OGATA, 50 %; jedes weitere 25 %. In Brühl gilt die alte GTK-Geschwisterregelung (nur ein Kind zahlt). Die OGATA ist davon ausgenommen. Frechen ermäßigt dem zweiten Kind in der OGATA den Beitrag um 50 %. In Kerpen wird bei mehreren Kindern in der Kita oder in Tagespflege nur ein Beitrag erhoben, der höchste. In der OGATA zahlt das zweite OGATA-Kind 50 %. Nutzen mehrere Kinder die Kita, Tagespflege oder die OGATA, zahlt das OGATA-Kind 50 %. In Pulheim gilt für Kita, OGATA und Tagespflege eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 50 % für das zweite Kind. Ab dem dritten Kind wird kein Beitrag erhoben. Wesseling erhebt für Geschwister nur einen Beitrag über alle Betreuungsarten hinweg (U3, Kita, OGATA), und zwar den jeweils höchsten. In Erftstadt wird bei mehreren Kindern in der Kita , im Hort oder in der Tagespflege nur ein Beitrag erhoben, der höchste. Der OGATA-Beitrag wird zusätzlich erhoben. Das zweite Kind zahlt 50 %, das dritte 25 %, das vierte ist frei. I.V. (Erner) -2-