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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13D, Änderung, Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße I. Beschluss über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB II. Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13D, Änderung, Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße
I. Beschluss über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB
II. Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13D, Änderung, Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße
I. Beschluss über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB
II. Beschluss über die Offenlage)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 83/2007 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 06.02.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 08.03.2007 Rat 27.03.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung 05.06.2007 Rat 19.06.2007 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 13D, Änderung, Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße I. Beschluss über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB II. Beschluss über die Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.02.2007 Beschlussentwurf: I. Gemäß § 233 (1) Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 13 D, Änderung, Erftstadt - Liblar, Carl-Schurz-Straße, nach den Vorschriften des § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) fortzuführen. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf inklusive Begründung als Bebauungsplanentwurf 13 D, Änderung, Erftstadt - Liblar, Carl-Schurz-Straße beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gemäß § 3(2) BauGB durchzuführen. Begründung: Zu I. Mit der Änderung des Baugesetzbuches zum 21.12.2006 durch das „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte“ kann für Bebauungspläne das „beschleunigte Verfahren“ gemäß § 13a BauGB angewandt werden. Diese Vorschrift gilt insgesamt für Bebauungspläne, mit denen die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung städtebaulich entwickelt werden. Dabei bedürfen diese Bebauungspläne u.a. keiner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie keines Umweltberichtes nach § 2a BauGB; darüber hinaus gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erwarten sind, gem. § 13a BauGB als erfolgt oder zulässig. Daneben kann im „beschleunigten Verfahren“ auch von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden abgesehen werden. Da der vorliegende Bebauungsplan Nr. 13D die erforderlichen Kriterien des § 13a BauGB erfüllt, u.a. eine Grundfläche im Sinne des § 19 (2) Baunutzungsverordnung (BauNVO) von weniger als 20.000 qm aufweist, wird empfohlen, den Bebauungsplan auf dieser Grundlage entsprechend der Überleitungsvorschriften des § 233 BauGB fortzuführen. Zu II. Mit Schreiben vom 28.07.2005 hat der Bauverein Erftstadt e.G., Fritz-Erler-Straße 6, 50374 Erftstadt, beantragt, einen Bebauungsplan für das aus dem Anlageplan ersichtliche Gebiet im Eckbereich Carl-Schurz-Straße/Grachtstraße in Erftstadt-Liblar aufzustellen. Der Rat der Stadt Erftstadt hat daraufhin in der Sitzung am 18.10.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 D, Änderung, Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand in der Zeit vom 08.11.2005 bis einschließlich 06.12.2005 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde als Bürgerversammlung am 16.02.2006 durchgeführt. Die Niederschrift der Bürgerversammlung ist in der Anlage beigefügt. Das vom Bauverein mit der Planung beauftragte Stadtplanungsbüro Lanzerath, Euskirchen, hat auf der Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie in Abstimmung mit der Verwaltung einen Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Errichtung einer zwei- bis dreigeschossigen Mehrfamilienhausbebauung in den hinteren Grundstücksbereichen an der Carl-Schurz-Straße sowie der Straßenfront an der Grachtstraße geschaffen werden. Der Bebauungsplan bildet die Grundlage zur Realisierung einer „Mantelbebauung“ entlang der Carl-Schurz-Straße und entspricht somit auch den städtebaulichen Zielsetzungen der Rahmenplanung „Carl-Schurz-Straße“ zur Stärkung des Ortskerns von Liblar. Die von den „Trägern öffentlicher Belange“ im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 BauGB vorgetragenen Anregungen wurden, soweit städtebaulich erforderlich, berücksichtigt. Die in der Nacherörterungsfrist von einem benachbarten Grundstückseigentümer vorgetragenen Bedenken (siehe Anlage) wurden gemeinsam erörtert und haben zu einer Änderung der Vorentwurfsplanung, die den Belangen des Grundstücksnachbarn entspricht, geführt. Im weiteren Verfahren wird nach der Offenlage der Satzungsbeschluss vorgelegt. (Bösche) -2-