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Antrag (Antrag bzgl. farblicher Markierung des Fahrradweges auf der Bonner Straße in E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
13.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 115/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.01.2006 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin 04.04.2006 Betriebsausschuss Straßen 24.05.2006 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 29.08.2006 Betriebsausschuss Straßen 13.09.2006 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. farblicher Markierung des Fahrradweges auf der Bonner Straße in E.Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan 2006.des Eigenbetriebes Straßen in Höhe von ca. 18.000,00 €.. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.01.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Umgestaltung der Bonner Straße im Abschnitt zwischen Bonner Tor und “An der Patria” wurden die Gehwege für den Radfahrverkehr jeweils in eine Richtung freigegeben (Verkehrszeichen Nr.239 und 1022-10 StVO). Dem Radfahrer ist es hier nun freigestellt, entweder den Gehweg mitzubenutzen oder auf der Fahrbahn zu fahren. Ausgenommen von dieser Regelung ist ein westlicher Teilabschnitt zwischen der Straße “Im Haagenpfädchen” und der Rotbachapotheke. Hier müssen die Radfahrer auf einer seitlich der Fahrbahn separat abmarkierten Spur fahren, die jedoch bei Bedarf auch durch den Kraftfahrzeugverkehr benutzt werde darf.. Entsprechend meiner Beantwortung des Antrages A 07/1953 (27.05.2002) der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bzgl. der farblichen Gestaltung von Straßen in Erftstadt ist eine Roteinfärbung nur den “gesonderten ” Radwegen vorbehalten, deren Flächen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht oder nur in Ausnahmefällen geringfügig mitgenutzt werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch überwiegend nur um eine Mitbenutzungsangebot für Radfahrer auf den Gehwegen. Die Fahrradfahrer müssen sich auf dem Gehweg gegenüber den Fußgängern daher auch besonders aufmerksam und rücksichtsvoll verhalten. Die Anordnung eines kombinierten Geh- und Radweges oder eines gesonderten Radweges entspricht wegen den vorhandenen zu geringen Querschnittsbreiten leider nicht den Vorschriften und ist somit verkehrsrechtlich angreifbar. Eine Roteinfärbung der „Gehwege“ widerspräche den bisherigen Gestaltungskriterien für Straßen in Erftstadt und kann daher nicht befürwortet werden. Auf der v.g. Fahrradangebotsspur (zwischen der Straße Im Haagenpfädchen und der Rotbachapotheke) kommt wegen der Mitbenutzung durch die Kraftfahrzeuge gleichfalls eine Roteinfärbung dieser Spur nicht in Betracht. (Bösche) -2-