Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
13.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 115/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.01.2006
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
04.04.2006
Betriebsausschuss Straßen
24.05.2006
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
29.08.2006
Betriebsausschuss Straßen
13.09.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. farblicher Markierung des Fahrradweges auf der Bonner Straße in E.Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan 2006.des Eigenbetriebes Straßen in Höhe von ca. 18.000,00 €..
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.01.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der Umgestaltung der Bonner Straße im Abschnitt zwischen Bonner Tor und
“An der Patria” wurden die Gehwege für den Radfahrverkehr jeweils in eine Richtung
freigegeben (Verkehrszeichen Nr.239 und 1022-10 StVO). Dem Radfahrer ist es hier nun
freigestellt, entweder den Gehweg mitzubenutzen oder auf der Fahrbahn zu fahren.
Ausgenommen von dieser Regelung ist ein westlicher Teilabschnitt zwischen der Straße
“Im Haagenpfädchen” und der Rotbachapotheke. Hier müssen die Radfahrer auf einer
seitlich der Fahrbahn separat abmarkierten Spur fahren, die jedoch bei Bedarf auch durch
den Kraftfahrzeugverkehr benutzt werde darf..
Entsprechend meiner Beantwortung des Antrages A 07/1953 (27.05.2002) der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bzgl. der farblichen Gestaltung von Straßen in Erftstadt ist
eine Roteinfärbung nur den “gesonderten ” Radwegen vorbehalten, deren Flächen von anderen
Verkehrsteilnehmern nicht oder nur in Ausnahmefällen geringfügig mitgenutzt werden.
Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch überwiegend nur um eine Mitbenutzungsangebot für
Radfahrer auf den Gehwegen. Die Fahrradfahrer müssen sich auf dem Gehweg gegenüber den
Fußgängern daher auch besonders aufmerksam und rücksichtsvoll verhalten.
Die Anordnung eines kombinierten Geh- und Radweges oder eines gesonderten Radweges
entspricht wegen den vorhandenen zu geringen Querschnittsbreiten leider nicht den Vorschriften
und ist somit verkehrsrechtlich angreifbar.
Eine Roteinfärbung der „Gehwege“ widerspräche den bisherigen Gestaltungskriterien für Straßen
in Erftstadt und kann daher nicht befürwortet werden.
Auf der v.g. Fahrradangebotsspur (zwischen der Straße Im Haagenpfädchen und der
Rotbachapotheke) kommt wegen der Mitbenutzung durch die Kraftfahrzeuge gleichfalls eine
Roteinfärbung dieser Spur nicht in Betracht.
(Bösche)
-2-